Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Besser vorher Preis erfragen
Mir ist ein Reifen geplatzt. Ich rief eine Werkstatt an, die den Pkw abschleppte. Der Reifen wurde ersetzt. Über die Kosten hatten wir nicht gesprochen. Als die Rechnung kam, konnte ich es nicht glauben: Man berechnet mir mehr als 700 Euro. Zu Recht? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Als Sie vereinbarten, dass Sie abgeschleppt werden und der Reifen ausgetauscht werden soll, haben Sie einen Werkvertrag abgeschlossen. Dabei gilt, dass über die Kosten keine Vereinbarung getroffen werden muss. Man sollte zwar eine verbindliche Regelung zu den Kosten treffen, aber so etwas ist nicht notwendig, damit ein Vertrag wirksam wird. Im Werkvertragsrecht finden sich Regelungen zur Ermittlung der Kosten, wenn man keine Absprache darüber getroffen hat: Zunächst muss klar sein, dass die Leistung des Unternehmers üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht wird. Dann muss man prüfen, ob es eine gesetzliche Vorgabe gibt. Beauftragt man zum Beispiel einen Rechtsanwalt, gibt es eine gesetzliche Vorgabe wie dieser zu vergüten ist. Für Werkstätten gibt es keine gesetzliche Regelung. In diesem Fall kann der Unternehmer die übliche Vergütung verlangen. Unter einer üblichen Vergütung versteht man die Vergütung, die üblicherweise von den Unternehmen der Region für die gleiche Leistung in Rechnung gestellt wird. Sie müssen also versuchen, herauszufinden, was die Werkstätten für das Abschleppen und den Ersatz eines Reifens in der Region im Durchschnitt verlangen. Vielleicht kann Ihnen die zuständige Innung oder Handwerkskammer weiterhelfen. Liegen die 700 Euro weit über dem Durchschnitt, sollten Sie sich an die Werkstatt oder die Verbraucherzentrale wenden.