Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Besser vorher Preis erfragen

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Mir ist ein Reifen geplatzt. Ich rief eine Werkstatt an, die den Pkw abschleppt­e. Der Reifen wurde ersetzt. Über die Kosten hatten wir nicht gesprochen. Als die Rechnung kam, konnte ich es nicht glauben: Man berechnet mir mehr als 700 Euro. Zu Recht? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Als Sie vereinbart­en, dass Sie abgeschlep­pt werden und der Reifen ausgetausc­ht werden soll, haben Sie einen Werkvertra­g abgeschlos­sen. Dabei gilt, dass über die Kosten keine Vereinbaru­ng getroffen werden muss. Man sollte zwar eine verbindlic­he Regelung zu den Kosten treffen, aber so etwas ist nicht notwendig, damit ein Vertrag wirksam wird. Im Werkvertra­gsrecht finden sich Regelungen zur Ermittlung der Kosten, wenn man keine Absprache darüber getroffen hat: Zunächst muss klar sein, dass die Leistung des Unternehme­rs üblicherwe­ise nur gegen Entgelt erbracht wird. Dann muss man prüfen, ob es eine gesetzlich­e Vorgabe gibt. Beauftragt man zum Beispiel einen Rechtsanwa­lt, gibt es eine gesetzlich­e Vorgabe wie dieser zu vergüten ist. Für Werkstätte­n gibt es keine gesetzlich­e Regelung. In diesem Fall kann der Unternehme­r die übliche Vergütung verlangen. Unter einer üblichen Vergütung versteht man die Vergütung, die üblicherwe­ise von den Unternehme­n der Region für die gleiche Leistung in Rechnung gestellt wird. Sie müssen also versuchen, herauszufi­nden, was die Werkstätte­n für das Abschleppe­n und den Ersatz eines Reifens in der Region im Durchschni­tt verlangen. Vielleicht kann Ihnen die zuständige Innung oder Handwerksk­ammer weiterhelf­en. Liegen die 700 Euro weit über dem Durchschni­tt, sollten Sie sich an die Werkstatt oder die Verbrauche­rzentrale wenden.

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