Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Am Verfahren zum Bürgerbegehren in Plaue scheiden sich die Geister
Genügend Unterschriften für einen Bürgerentscheid sind gesammelt, aber womöglich falsch eingereicht
Robin Schwalbe, Vereinsvorsitzender der Kegler „Bittstädter Wölfe“ Plaue. Ob es in Plaue einen Bürgerentscheid über die Frage „Soll Plaue nach Arnstadt eingemeindet werden?“geben wird, bleibt vorerst unklar. Erst in der kommenden Woche wird die Kommunalaufsicht Stellung beziehen.
Ausschlaggebend sind unterschiedliche Auffassungen über das Verfahren. Bürgermeister Jörg Thamm (CDU) hat sich zu Beginn der aktuellen Woche mit einem Brief an die Kommunalaufsicht gewandt – mit der Bitte, zu prüfen, bei wem die gesammelten Unterschriften hätten eingereicht werden müssen.
Klar ist, die Anzahl der bereits gesammelten Unterschriften würde ausreichen, um einen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen. Binnen weniger Tage hatten die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens die benötigten 112 Unterschriften zusammen. Die Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 31. Dezember weiter.
Da die Zahl der Unterschriften bereits ausreicht, waren diese an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Oberes Geratal eingereicht worden. Genau darin sieht Bürgermeister Jörg Thamm einen Verfahrensfehler. Seiner Meinung nach hätte die Vertrauensperson des Bürgerbegehrens, Jens Köhler, die Unterschriften persönlich beim Bürgermeister einreichen müssen.
Im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid heißt es wortwörtlich: „Die Unterschriftslisten sind mit der erforderlichen Anzahl der Unterschriften durch die Vertrauensperson beim Bürgermeister einzureichen.“
Jens Köhler, Vertrauensperson für das Bürgerbegehren, und sein Stellvertreter Christian Janik sehen dennoch keinen Fehler in der gewählten Vorgehensweise, die Unterschriften in der VG-Verwaltung abzugeben. „Wir haben uns vor Abgabe der Unterschriften mit dem Landesverwaltungsamt als übergeordnete Aufsichtsbehörde abgestimmt dazu, dass die Unterschriften bei der VG abgegeben werden dürfen“, macht Christian Janik deutlich. Sein letzter Stand der Dinge sei, dass sich auch die Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises an dieser Vorgabe orientieren werde. Die Variante, die Unterschriften bei Bürgermeister Thamm einzureichen, hatten die Vertrauenspersonen von vornherein für wenig sinnvoll erachtet. „Die Unterschriften werden anhand des Melderegisters geprüft – den besten Zugang dazu hat die VG-Verwaltung“, so Christian Janik. Dass sich Jörg Thamm mit seinen Bedenken zur Vorgehensweise ans Landratsamt gewandt hat, werten die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens als „unberechtigten Einspruch“, der den Fortgang der Prüfung unnötig und gezielt behindere. Eine Rüge bei der Kommunalaufsicht werde vorbereitet.
Jörg Thamm hingegen beteuert, dass er dass Bürgerbegehren keinesfalls verhindern wolle. „Ich möchte lediglich Rechtssicherheit herstellen, um im Anschluss keinerlei mögliche Klagepunkte offen zu lassen. Nur so kann der Wille der Bürgerinnen und Bürger auch tatsächlich umgesetzt werden“, so Thamm im Gespräch mit unserer Zeitung.
Auch Thamm schließt langfristig ein Zusammengehen mit Arnstadt nicht aus. Zunächst favorisiert er aber weiterhin die Ehe mit Neusiß und den Wechsel Plaues in die VG Geratal. Angesichts von rund 430.000 Euro Fusionsprämie und einer Teilentschuldung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro verbessere das die Leistungsfähigkeit. Bei einer Eingemeindung nach Arnstadt gebe es keine Fusionsprämie. Diese ist auf zwei Millionen Euro gedeckelt und bereits vertan, weil das Wipfratal nach Arnstadt gehen wird.
Auch dem halten die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens einiges entgegen: Eine Teilentschuldung im Falle der Ehe mit Neusiß sei nicht möglich, weil die gesetzliche Grundlage nicht erfüllt sei. „Dazu hätte Plaue zum Stichtag 31.12.2016 in der Haushaltssicherung befindlich sein müssen. Das ist nicht der Fall“, so Jens Köhler.
Vor diesem Hintergrund hat die Bürgerinitiative einen Dringlichkeitsantrag auf eine zusätzliche Stadtratssitzung gestellt.
Entschuldung als weiteres Streitthema