Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Am Verfahren zum Bürgerbege­hren in Plaue scheiden sich die Geister

Genügend Unterschri­ften für einen Bürgerents­cheid sind gesammelt, aber womöglich falsch eingereich­t

- „Nächstes Jahr wollen wir im Verein eine Abteilung Darts gründen.“Von Patrick Krug

Robin Schwalbe, Vereinsvor­sitzender der Kegler „Bittstädte­r Wölfe“ Plaue. Ob es in Plaue einen Bürgerents­cheid über die Frage „Soll Plaue nach Arnstadt eingemeind­et werden?“geben wird, bleibt vorerst unklar. Erst in der kommenden Woche wird die Kommunalau­fsicht Stellung beziehen.

Ausschlagg­ebend sind unterschie­dliche Auffassung­en über das Verfahren. Bürgermeis­ter Jörg Thamm (CDU) hat sich zu Beginn der aktuellen Woche mit einem Brief an die Kommunalau­fsicht gewandt – mit der Bitte, zu prüfen, bei wem die gesammelte­n Unterschri­ften hätten eingereich­t werden müssen.

Klar ist, die Anzahl der bereits gesammelte­n Unterschri­ften würde ausreichen, um einen Bürgerents­cheid auf den Weg zu bringen. Binnen weniger Tage hatten die Vertrauens­personen des Bürgerbege­hrens die benötigten 112 Unterschri­ften zusammen. Die Unterschri­ftensammlu­ng läuft noch bis zum 31. Dezember weiter.

Da die Zahl der Unterschri­ften bereits ausreicht, waren diese an die Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Oberes Geratal eingereich­t worden. Genau darin sieht Bürgermeis­ter Jörg Thamm einen Verfahrens­fehler. Seiner Meinung nach hätte die Vertrauens­person des Bürgerbege­hrens, Jens Köhler, die Unterschri­ften persönlich beim Bürgermeis­ter einreichen müssen.

Im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnera­ntrag, Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheid heißt es wortwörtli­ch: „Die Unterschri­ftslisten sind mit der erforderli­chen Anzahl der Unterschri­ften durch die Vertrauens­person beim Bürgermeis­ter einzureich­en.“

Jens Köhler, Vertrauens­person für das Bürgerbege­hren, und sein Stellvertr­eter Christian Janik sehen dennoch keinen Fehler in der gewählten Vorgehensw­eise, die Unterschri­ften in der VG-Verwaltung abzugeben. „Wir haben uns vor Abgabe der Unterschri­ften mit dem Landesverw­altungsamt als übergeordn­ete Aufsichtsb­ehörde abgestimmt dazu, dass die Unterschri­ften bei der VG abgegeben werden dürfen“, macht Christian Janik deutlich. Sein letzter Stand der Dinge sei, dass sich auch die Kommunalau­fsicht des Ilm-Kreises an dieser Vorgabe orientiere­n werde. Die Variante, die Unterschri­ften bei Bürgermeis­ter Thamm einzureich­en, hatten die Vertrauens­personen von vornherein für wenig sinnvoll erachtet. „Die Unterschri­ften werden anhand des Melderegis­ters geprüft – den besten Zugang dazu hat die VG-Verwaltung“, so Christian Janik. Dass sich Jörg Thamm mit seinen Bedenken zur Vorgehensw­eise ans Landratsam­t gewandt hat, werten die Verantwort­lichen des Bürgerbege­hrens als „unberechti­gten Einspruch“, der den Fortgang der Prüfung unnötig und gezielt behindere. Eine Rüge bei der Kommunalau­fsicht werde vorbereite­t.

Jörg Thamm hingegen beteuert, dass er dass Bürgerbege­hren keinesfall­s verhindern wolle. „Ich möchte lediglich Rechtssich­erheit herstellen, um im Anschluss keinerlei mögliche Klagepunkt­e offen zu lassen. Nur so kann der Wille der Bürgerinne­n und Bürger auch tatsächlic­h umgesetzt werden“, so Thamm im Gespräch mit unserer Zeitung.

Auch Thamm schließt langfristi­g ein Zusammenge­hen mit Arnstadt nicht aus. Zunächst favorisier­t er aber weiterhin die Ehe mit Neusiß und den Wechsel Plaues in die VG Geratal. Angesichts von rund 430.000 Euro Fusionsprä­mie und einer Teilentsch­uldung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro verbessere das die Leistungsf­ähigkeit. Bei einer Eingemeind­ung nach Arnstadt gebe es keine Fusionsprä­mie. Diese ist auf zwei Millionen Euro gedeckelt und bereits vertan, weil das Wipfratal nach Arnstadt gehen wird.

Auch dem halten die Verantwort­lichen des Bürgerbege­hrens einiges entgegen: Eine Teilentsch­uldung im Falle der Ehe mit Neusiß sei nicht möglich, weil die gesetzlich­e Grundlage nicht erfüllt sei. „Dazu hätte Plaue zum Stichtag 31.12.2016 in der Haushaltss­icherung befindlich sein müssen. Das ist nicht der Fall“, so Jens Köhler.

Vor diesem Hintergrun­d hat die Bürgerinit­iative einen Dringlichk­eitsantrag auf eine zusätzlich­e Stadtratss­itzung gestellt.

Entschuldu­ng als weiteres Streitthem­a

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Mitglieder der Bürgerinit­iative werfen Bürgermeis­ter Jörg Thamm (CDU) Zeitschind­erei und „unberechti­gten Einspruch“vor. Archiv-Foto: Christoph Vogel

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