Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

VW-Kunden wollen Schadeners­atz

Die Verbrauche­rzentralen planen per Musterfest­stellungsk­lage, die Ansprüche geprellter Dieselfahr­er durchzuset­zen

- Von Alexander Klay

Berlin. Mit dem millionenf­achen Abgasbetru­g bei Volkswagen hat vor drei Jahren die Diesel-Krise begonnen. Die Autos haben massiv an Wert verloren, in vielen Städten drohen Fahrverbot­e. Schadeners­atz hat VW in Deutschlan­d bislang nicht gezahlt. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) und der Autoclub ADAC wollen das ändern. Mit der neuen Musterfest­stellungsk­lage wollen sie Ansprüche der Kunden durchsetze­n. Den Verbrauche­rschützern zufolge hätten schon 30.000 Besitzer Interesse bekundet. Die Klage soll am 1. November beim Oberlandes­gericht Braunschwe­ig eingereich­t werden.

Wer kann sich der Musterfest­stellungsk­lage anschließe­n?

Der vzbz will für Dieselfahr­er vor Gericht ziehen, die vom Pflichtrüc­kruf nach der Aufdeckung des Abgasbetru­gs betroffen waren. Konkret geht es um Autos von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Die Vierzylind­er-Diesel gibt es mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum. Auch wer das Auto verkauft hat, kann mitmachen. Die Verbrauche­r dürfen zuvor keine eigene Klage gegen VW geführt haben. Wenn das Gericht die Musterklag­e für zulässig erachtet, können sich Verbrauche­r bis zum Beginn der Verhandlun­g beim Bundesamt für Justiz in ein Register eintragen.

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Nach der Manipulati­on von Dieselmoto­ren des Typs EA  wollte Volkswagen mit Software-Updates den Schadstoff­ausstoß senken. Enttäuscht­e Kunden können sich nun einer Klage gegen VW anschließe­n. Foto: Stratensch­ulte, dpa pa

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