Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
VW-Kunden wollen Schadenersatz
Die Verbraucherzentralen planen per Musterfeststellungsklage, die Ansprüche geprellter Dieselfahrer durchzusetzen
Berlin. Mit dem millionenfachen Abgasbetrug bei Volkswagen hat vor drei Jahren die Diesel-Krise begonnen. Die Autos haben massiv an Wert verloren, in vielen Städten drohen Fahrverbote. Schadenersatz hat VW in Deutschland bislang nicht gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Autoclub ADAC wollen das ändern. Mit der neuen Musterfeststellungsklage wollen sie Ansprüche der Kunden durchsetzen. Den Verbraucherschützern zufolge hätten schon 30.000 Besitzer Interesse bekundet. Die Klage soll am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht werden.
Wer kann sich der Musterfeststellungsklage anschließen?
Der vzbz will für Dieselfahrer vor Gericht ziehen, die vom Pflichtrückruf nach der Aufdeckung des Abgasbetrugs betroffen waren. Konkret geht es um Autos von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Die Vierzylinder-Diesel gibt es mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum. Auch wer das Auto verkauft hat, kann mitmachen. Die Verbraucher dürfen zuvor keine eigene Klage gegen VW geführt haben. Wenn das Gericht die Musterklage für zulässig erachtet, können sich Verbraucher bis zum Beginn der Verhandlung beim Bundesamt für Justiz in ein Register eintragen.