Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Bayern verteidigt Grenzpoliz­ei

Minister Herrmann widerspric­ht Juristen

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Lösung der Zuwanderun­gsprobleme hin“, räumte Seehofer ein. Sein „Masterplan Migration“stößt auf Widerständ­e. Auf „Ankerzentr­en“für Flüchtling­e wollten sich nur Bayern und Sachsen einlassen, zuletzt noch das Saarland. Auch als CSUChef hat er sich verrechnet. Bei der Bayern-Wahl wurde seine Partei abgestraft.

Zuletzt berichtete Seehofer, in diesem Jahr seien bisher nur rund 100.000 Migranten gekommen, deutlich unter der Obergrenze von 200.000. Die Frage der Abweisunge­n und Abschiebun­gen stellt sich anders dar: undramatis­cher. Rückblicke­nd hat Seehofer im Juni den falschen Konflikt losgetrete­n. Amtsberg sagt, Seehofer habe sich „den niederen Instinkten des Populismus hingegeben“. München. Anders als in einem Rechtsguta­chten behauptet, ist der Einsatz der bayerische­n Grenzpoliz­ei nach Ansicht von Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelba­ren Kontrollen unserer bayerische­n Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassung­sund europarech­tlich einwandfre­i“, sagte er am Montag in München. Herrmann widersprac­h damit zwei Juristen, die im Auftrag der Grünen im Bundestag eine rechtliche Bewertung abgegeben hatten. Darin heißt es unter anderem, dass Bayern mit der Grenzpoliz­ei die föderale Kompetenzv­erteilung im Bereich des Grenzschut­zes untergrabe.

Das 30-seitige Rechtsguta­chten kommt zu dem Schluss, dass Bayern gar keine Gesetzgebu­ngszuständ­igkeit für einen Grenzschut­z habe, wie er seit Juli im Freistaat praktizier­t wird. Rund 500 Beamte, die vorher nur für die Schleierfa­hndung zuständig waren, sind seit dem 18. Juli in Bayern als Grenzpoliz­isten im Einsatz. In ihrem Alltag ist die Ermittlung­sarbeit im Grenzhinte­rland – etwa als Zivilfahnd­er – weiter der Schwerpunk­t. Neu hinzugekom­men sind aber die direkten Einsätze an der Grenze, laut Herrmann aber eben immer in direkter Absprache mit der Bundespoli­zei.

„Wir nutzen seit jeher eine im Bundespoli­zeigesetz vorgesehen­e Öffnungskl­ausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerische­n Flughäfen durch“, betonte Herrmann. Ein Zuständigk­eitsgerang­el, wie es das Gutachten kritisiere, gebe es nicht. Das Gutachten sei auch außerhalb Bayerns fernab der polizeilic­hen Praxis.

Die Grünen-Fraktionsc­hefin im bayerische­n Landtag, Katharina Schulze, kommt zu einem anderen Schluss: „Es ist überfällig, dass die CSU-Regierung ihren Wahlkampf-Rohrkrepie­rer bayerische Grenzpoliz­ei abschafft und diese Polizistin­nen und Polizisten wieder mit den üblichen landespoli­zeilichen Aufgaben betraut.“(dpa)

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