Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Bayern verteidigt Grenzpolizei
Minister Herrmann widerspricht Juristen
Lösung der Zuwanderungsprobleme hin“, räumte Seehofer ein. Sein „Masterplan Migration“stößt auf Widerstände. Auf „Ankerzentren“für Flüchtlinge wollten sich nur Bayern und Sachsen einlassen, zuletzt noch das Saarland. Auch als CSUChef hat er sich verrechnet. Bei der Bayern-Wahl wurde seine Partei abgestraft.
Zuletzt berichtete Seehofer, in diesem Jahr seien bisher nur rund 100.000 Migranten gekommen, deutlich unter der Obergrenze von 200.000. Die Frage der Abweisungen und Abschiebungen stellt sich anders dar: undramatischer. Rückblickend hat Seehofer im Juni den falschen Konflikt losgetreten. Amtsberg sagt, Seehofer habe sich „den niederen Instinkten des Populismus hingegeben“. München. Anders als in einem Rechtsgutachten behauptet, ist der Einsatz der bayerischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungsund europarechtlich einwandfrei“, sagte er am Montag in München. Herrmann widersprach damit zwei Juristen, die im Auftrag der Grünen im Bundestag eine rechtliche Bewertung abgegeben hatten. Darin heißt es unter anderem, dass Bayern mit der Grenzpolizei die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes untergrabe.
Das 30-seitige Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass Bayern gar keine Gesetzgebungszuständigkeit für einen Grenzschutz habe, wie er seit Juli im Freistaat praktiziert wird. Rund 500 Beamte, die vorher nur für die Schleierfahndung zuständig waren, sind seit dem 18. Juli in Bayern als Grenzpolizisten im Einsatz. In ihrem Alltag ist die Ermittlungsarbeit im Grenzhinterland – etwa als Zivilfahnder – weiter der Schwerpunkt. Neu hinzugekommen sind aber die direkten Einsätze an der Grenze, laut Herrmann aber eben immer in direkter Absprache mit der Bundespolizei.
„Wir nutzen seit jeher eine im Bundespolizeigesetz vorgesehene Öffnungsklausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen durch“, betonte Herrmann. Ein Zuständigkeitsgerangel, wie es das Gutachten kritisiere, gebe es nicht. Das Gutachten sei auch außerhalb Bayerns fernab der polizeilichen Praxis.
Die Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, kommt zu einem anderen Schluss: „Es ist überfällig, dass die CSU-Regierung ihren Wahlkampf-Rohrkrepierer bayerische Grenzpolizei abschafft und diese Polizistinnen und Polizisten wieder mit den üblichen landespolizeilichen Aufgaben betraut.“(dpa)