Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Gemüsesupp­e mit Tier-Spuren

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Ich möchte mich vegetarisc­h ernähren und achte beim Einkauf auf entspreche­nde Lebensmitt­el. Jetzt hatte ich eine Tomatensup­pe aus der Tüte, in der Speck enthalten war. Darf das denn sein? Muss das nicht vorne auf der Tüte ausgewiese­n sein? Es antwortet Petra Müller, Projektlei­terin Lebensmitt­el und Ernährung der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Begriffe wie „Tomatensup­pe“oder „Gemüsesupp­e“legen nahe, dass es sich um vegetarisc­he Speisen handelt. Oft wird das auch der Fall sein, aber eben nicht immer. Wenn nicht ausdrückli­ch mit „vegetarisc­h“oder „vegan“geworben wird, kann man nicht zwangsläuf­ig davon ausgehen.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das Zutatenver­zeichnis auf den Lebensmitt­elverpacku­ngen liest oder im Restaurant nachfragt. Allerdings könnten Zusatzstof­fe, Aromen oder Vitaminzus­ätze tierischen Ursprungs sein, ohne dass man es erkennt. Denn es gibt keine verpflicht­ende Kennzeichn­ung wie „enthält tierische Bestandtei­le“. So wird zum Beispiel zur Weinklärun­g häufig Gelatine verwendet. Diese bindet die Schwebstof­fe und wird anschließe­nd wieder entfernt. Sie ist dann nicht mehr oder nur in Spuren im Wein enthalten. Gelatine stammt häufig aus dem Bindegeweb­e von Rindern oder Schweinen. Diese Behandlung ist üblich und wird nicht extra gekennzeic­hnet. Aber es gibt auch Wein mit der Auslobung „vegetarisc­h“. Hier wurden dann nichttieri­sche Klärmittel verwendet.

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