Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Gemüsesuppe mit Tier-Spuren
Ich möchte mich vegetarisch ernähren und achte beim Einkauf auf entsprechende Lebensmittel. Jetzt hatte ich eine Tomatensuppe aus der Tüte, in der Speck enthalten war. Darf das denn sein? Muss das nicht vorne auf der Tüte ausgewiesen sein? Es antwortet Petra Müller, Projektleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen.
Begriffe wie „Tomatensuppe“oder „Gemüsesuppe“legen nahe, dass es sich um vegetarische Speisen handelt. Oft wird das auch der Fall sein, aber eben nicht immer. Wenn nicht ausdrücklich mit „vegetarisch“oder „vegan“geworben wird, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man das Zutatenverzeichnis auf den Lebensmittelverpackungen liest oder im Restaurant nachfragt. Allerdings könnten Zusatzstoffe, Aromen oder Vitaminzusätze tierischen Ursprungs sein, ohne dass man es erkennt. Denn es gibt keine verpflichtende Kennzeichnung wie „enthält tierische Bestandteile“. So wird zum Beispiel zur Weinklärung häufig Gelatine verwendet. Diese bindet die Schwebstoffe und wird anschließend wieder entfernt. Sie ist dann nicht mehr oder nur in Spuren im Wein enthalten. Gelatine stammt häufig aus dem Bindegewebe von Rindern oder Schweinen. Diese Behandlung ist üblich und wird nicht extra gekennzeichnet. Aber es gibt auch Wein mit der Auslobung „vegetarisch“. Hier wurden dann nichttierische Klärmittel verwendet.