Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Langewiesen trifft es am meisten: Neue Namen für 17 Straßen
Von den 549 Straßennamen, die es nach den Eingemeindungen in der größeren Stadt Ilmenau gibt, sind 130 doppelt und mehrfach benannt. Darum müssen 87 umbenannt werden, so verlangt es das Thüringer Straßengesetz und die Thüringer Kommunalordnung.
Über das Prozedere, Richtlinien und Kriterien im Punktesystem informierte am Dienstagabend Oberbürgermeister Daniel Schultheiß (parteilos) auf der Podiumsbühne der Festhalle zur gut besuchten Einwohnerversammlung ausführlich. Dabei vermied er, die Liste der betroffenen Ortsteile und Straßen bekannt zu geben, obwohl sie schon vorlag. Erst als ein Bürger fragte, welche Straßen in Ilmenau betroffen sind, wurden sie verlesen. So erfuhren die Lange-wiesener allerdings nicht, dass sie mit 17 Änderungen am meisten betroffen sind. Den Unmut darüber wollte man wohl sparen.
Eine Frau aus Pennewitz beklagte sich über „den ungeheuren Aufwand“, den die Straßenumbenennung mit sich bringt, da man selbst die Personalakte ändern müsse. „Oder wird das alles zentral gemacht?“, fragte sie. Werde es natürlich nicht, da die Stadt keinen Zugriff auf die persönlichen Daten habe, sagte Schultheiß. Was Verwaltungskosten bei der Umschreibung der Papiere bei der Stadt oder dem Kreis anbetrifft, so seien diese kostenlos für die Bürger. Was wiederum ein anderer anders erlebt hatte. Man habe in der Kfz-Zulassung schon Strafe zahlen müssen, weil angeblich die Frist überschritten wurde.
Völlig außen vor als einziger Ortsteil bleibt Heyda bei der Straßenumbenennung. Deren Bezeichnungen sind so auf traditionelle Flurbezeichnungen gemünzt, dass sie einmalig sind.
Ein Bürger aus Gehren erkundigte sich danach, ob nicht doch eine Mehrfachnennung möglich sei, indem man das durch unterschiedliche Postleizahlen regele. Er könne sich kaum vorstellen, dass Erfurt mit seinen vielen Ortsteilen keine doppelten Straßennamen habe. Auf Postleitzahlen habe die Stadt keinen Einfluss, sagte Schultheiß, das sei Sache der Post. Im Übrigen gäbe es in Erfurt keine Doppelungen bei den Straßennamen.
Man habe ein objektives Bewertungsschema mit der Punktvergabe angewandt, dabei keinen bevorteilt oder benachteiligt. Der Aufwand für die Bürger ist ärgerlich, aber nicht zu vermeiden, sagt das Stadtoberhaupt. In die Kriterien der Bewertung flossen die Hauptwohnsitze (1 Punkt), die öffentlichen Einrichtungen, Behörden Schulen und Kindergärten (3 Punkte) und die Gewerbebetriebe und Selbstständige (5 Punkte) ein. Wer die meisten Punkte bekam, muss seine Straße nicht umbenennen.
Jetzt haben die Ortsteile mit ihren Ortschaftsräten und Bürgern vier Wochen Zeit, Vorschläge für neue Straßennamen zu machen, die dann am Schluss vom Ilmenauer Stadtrat beschlossen werden. Betroffen ist übrigens in Ilmenau auch die Lokalredaktion der Thüringer Allgemeine.