Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Drei Streifen machen noch kein Adidas
EU-Gericht verweigert dem Sportartikelhersteller umfangreichen Schutz des Drei-Streifen-Logos
Potsdam. Fernzüge im 30-Minuten-Takt für große Städte, Wlan auch im Intercity, mehr Plätze in Pendlerzügen: Die Bahn will sich mit einem Ausbau des deutschen Zugverkehrs stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Im Fernverkehr soll sich die Zahl der Fahrgäste nahezu verdoppeln, in Regionalzügen um die Hälfte zulegen. Die Bahn werde alles auf „eine starke Schiene“ausrichten, versicherte Vorstandschef Richard Lutz. Das ist die Maßgabe der neuen Strategie, die Lutz dem Aufsichtsrat des Staatskonzerns vorgelegt hatte. Wie der Aufsichtsrat zu den Plänen steht, wurde zunächst nicht bekannt.
Laut dem Strategiepapier soll die Kapazität des Schienennetzes um 30 Prozent steigen – nicht nur durch neue Gleise, sondern auch durch Digitaltechnik. Die Zahl der Fernverkehrszüge soll von rund 460 auf bis zu 600 wachsen. Im Jahr 2038 soll die Bahn vollständig auf Ökostrom umgestellt sein. Auch einfachere Übergänge zu Fahrrädern, Bussen, Mietwagen und Tretrollern sind geplant. Offen ist, wie die Ziele der neuen Strategie finanziert werden sollen.
Die Bahn zieht zugleich einen Schlussstrich unter ihre Expansionspläne. Nach neun Jahren unter dem DB-Dach soll der europäische Bus- und Bahnbetreiber Arriva wieder verkauft werden. Ganz aus dem internationalen Geschäft zieht sich die Bahn aber nicht zurück, die Logistiktochter Schenker will sie behalten. (dpa) Berlin/Luxemburg. Die drei Streifen sind Kult. 96,5 Prozent der Deutschen denken bei Sportbekleidung an Adidas, fanden Marktforscher vor einem Jahr heraus. Kein anderer Hersteller ist in diesem Bereich bekannter. Das milliardenschwere Geschäft lockt auch Nachahmer auf den Plan – und beim Kampf gegen unliebsame Wettbewerber hat Adidas-Chef Kasper Rorsted jetzt eine Niederlage kassiert. Das EU-Gericht in Luxemburg hat dem Konzern aus dem bayerischen Herzogenaurach am Mittwoch eine Abfuhr erteilt. Die Richter sprachen sich gegen einen umfassenden Markenschutz aus, den Adidas für seine drei Streifen europaweit erlangen wollte.
Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des EU-Markenamts EUIPO mit Sitz im spanischen Alicante. Drei schwarze Streifen allein – das reicht für Markenschutz nicht aus. Die allgemeine Variante von drei schwarzen Streifen auf weißem Hintergrund sei nicht charakteristisch genug, außerdem habe Adidas nicht den Wiedererkennungswert der verschiedenen Varianten des Logos in der gesamten EU nachweisen können. Der Konzern wollte ein Zeichen aus drei parallelen, gleich breiten und im gleichen Abstand in beliebiger Richtung angebrachten Streifen für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen EUweit schützen lassen.
Die Richter bemängelten: Unter den 10.000 Seiten Belegen von Adidas hätten einige gar nichts mit der Sache zu tun gehabt. Andere sah das Gericht etwa wegen umgekehrter Farbmuster als ungültig an. Die einzigen Nachweise von gewisser Relevanz hätten sich allein auf fünf EU-Staaten bezogen und könnten nicht auf den gesamten Staatenbund hochgerechnet werden, hieß es.
Adidas reagierte zurückhaltend auf das Urteil. „Wir sind enttäuscht von der jüngsten Entscheidung des Gerichtshofs“, sagte eine Sprecherin des Konzerns unserer Redaktion. Mit der Entscheidung sei bestätigt worden, dass in Europa nicht für alle Positionen und Richtungen der Drei-Streifen-Marke auf Adidas-Produkten markenrechtlicher Schutz gewährt werden könne.
Darüber hinaus sieht Adidas aber keine Auswirkungen auf den Schutz seines Drei-StreifenLogos. Der Hersteller hat sich auf nationaler und europäischer Ebene eine Vielzahl an Marken gesichert. Unter anderem an der Seite von Schuhen und Hosen sowie an Ärmeln von Hemden bleiben die drei Streifen demnach weiter geschützt. Das Urteil habe „keinen Einfluss auf unsere Fähigkeit, das Drei-Streifen-Logo weiterhin zu verwenden oder darauf, den Schutz, der durch andere, bestehende Eintragungen besteht, durchzusetzen“, teilte der Konzern mit. Ob Adidas Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird, ließ der Konzern am Mittwoch offen. Die Hürden dafür wären hoch – außerdem könnte Adidas hier keine neuen Beweise vorlegen. Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung der Luxemburger Richter zu analysieren und Hinweise daraus für das künftige Vorgehen beim Schutz der Marke zu nutzen.
Vorausgegangen war dem Urteil ein jahrelanger Streit zwischen Adidas und dem belgischen Wettbewerber Shoe Branding Europe. Dieser hatte Einspruch gegen die Eintragung der drei Streifen „in beliebiger Richtung“beim Markenamt durch Adidas eingelegt – für die eigene Schuhmarke Patrick verwenden die Belgier zwei Streifen in Richtung Ferse. Zuletzt hatte das EUGericht Patrick den Markenschutz verwehrt, mit der Begründung, die zwei Streifen ähnelten zu sehr dem Logo von Adidas.
Zu möglichen finanziellen Folgen äußerte sich Adidas nicht. Experten erwarten durchaus Konsequenzen. Die Londoner Markenberatung Brand Finance etwa veranschlagt den Wert der Marke Adidas auf 14,3 Milliarden Dollar (12,8 Milliarden Euro). Die drei Streifen stünden als Synonym für den Konzern. „Die sind wahnsinnig wichtig für Adidas – ein bisschen wie der Adler von Giorgio Armani, der Swoosh von Nike oder das Pony von Ralph Lauren“, sagte Brand-Finance-Chef David Haigh der Nachrichtenagentur Reuters. Das Urteil könne den Markenwert daher um 1,5 Milliarden Dollar schmälern. Die Aktie des Konzerns gab zwischenzeitlich um bis zu zwei Prozent nach. (mit dpa/rtr) Berlin. Industriebetriebe in Ostdeutschland haben einer IWStudie zufolge noch immer spürbar niedrigere Arbeitskosten als die Konkurrenz im Westen. Die Firmen produzieren rund 35 Prozent günstiger, wie aus einer Analyse des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht. Demnach kostete eine Arbeitnehmerstunde im Verarbeitenden Gewerbe zwischen Rügen und Sachsen 2018 rund 27,80 Euro, zwischen Flensburg und Passau indes 42,90 Euro. „Die ostdeutschen Bundesländer haben beim Wettbewerb um Neuansiedlungen gegenüber den westdeutschen Ländern noch einen wichtigen Vorteil.“Zudem liege der Osten – ohne Berlin – damit auf Augenhöhe mit Italien, Großbritannien und Kanada. Allerdings schwindet dieser Kostenvorteil: Im Jahr 2000 betrug er noch 42 Prozent.
In der gesamten deutschen Industrie kostete die Arbeitnehmerstunde 41,00 Euro. Damit liegt die Bundesrepublik im Vergleich unter 42 Industrienationen laut IW-Studie an fünfter Stelle. (rtr)
Jahrelanger Streit mit Wettbewerber