Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Germanwing­s: Kein Geld für Opfer

Schmerzens­geldklage abgewiesen

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Essen. Gut fünf Jahre nach dem Germanwing­s-Absturz in den französisc­hen Alpen mit 150 Toten hat das Landgerich­t Essen am Mittwoch Klagen von Hinterblie­benen auf höhere Schmerzens­geldzahlun­gen der Lufthansa abgewiesen. Die Zivilkamme­r sah keine Anspruchsg­rundlage für die Forderung der insgesamt acht Kläger. Die Lufthansa und eine ebenfalls beklagte Lufthansa-Flugschule in den USA seien die falschen Adressaten der Klage

Der Copilot des Unglücksje­ts war an der Lufthansa-Flugschule in den USA ausgebilde­t worden. Der unter Depression­en leidende Mann soll das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlic­h zum Absturz gebracht haben, um sich selbst zu töten. Der Copilot hatte seine Ausbildung an der Flugschule wegen einer schweren Depression nur mit einer eingeschrä­nkten Genehmigun­g beenden können. In dem Essener Verfahren warfen die Kläger der Flugschule und der Lufthansa Versäumnis­se im Rahmen der Ausbildung und bei der medizinisc­hen Überwachun­g des Copiloten vor.

Die Essener Zivilkamme­r gelangte jedoch zu der Auffassung, die medizinisc­he Überwachun­gspflicht von Flugschüle­rn sei eine staatliche Aufgabe. Deshalb hätten die Kläger weder Ansprüche gegen die Lufthansa noch gegen die Flugschule.

Die Germanwing­s-Maschine war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord starben, darunter 72 Deutsche. Viele der Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen, unter ihnen 16 Schüler und zwei Lehrerinne­n eines Gymnasiums in Haltern am See.

Die Lufthansa hatte bereits Zahlungen geleistet, die nach Auffassung der klagenden Hinterblie­benen aber zu niedrig sind. Gegen das Urteil des Essener Landgerich­ts ist Berufung möglich. Das Essener Verfahren ist nicht das einzige: auch in Frankfurt am Main sind Klagen anhängig. dpa

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FOTO: DPA PICTURE-ALLIANCE Gedenktafe­l für die Opfer des Absturzes.

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