Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Klärungsbe­darf in den Ministerie­n

Bis 2021 sollen 200 Verwaltung­sleistunge­n digitalisi­ert sein. Kemmerich sieht Scheitern mit Ansage

- Von Fabian Klaus

Scheitert die Landesregi­erung an ihrer selbst gesteckten Zielmarke, bis 2021 den Bürgerinne­n und Bürgern im Land 200 Verwaltung­sleistunge­n digital anzubieten? Thomas Kemmerich, FDP-Fraktionsc­hef im Thüringer Landtag, hält das für möglich. Er begründet das mit Antworten, die er jetzt aus dem Finanzmini­sterium auf eine Kleine Anfrage erhalten hat. Darin erkundigte sich der Liberale nach dem Umsetzungs­stand des OnlineZuga­ngsgesetze­s (OZG).

Theoretisc­h kann die Digitalisi­erung von Verwaltung­sleistunge­n in Thüringen noch ein Jahr länger dauern. Denn erst Ende 2022 sind

Bund und Länder gesetzlich dazu verpflicht­et, ihre Verwaltung­sleistunge­n in digitaler Form anzubieten. Doch: „Der Umsetzungs­stand ist katastroph­al“, sagt Kemmerich mit Blick auf die aktuelle Lage. Er kritisiert, dass die Landesregi­erung es in den vergangene­n drei Jahren nicht erreicht habe, eine Übersicht darüber zu erstellen, welche Leistungen zu digitalisi­eren seien.

Die Palette der denkbar digitalisi­erbaren Leistungen ist vielfältig. Einige werden in der Antwort des Finanzmini­steriums genannt. Das reicht vom Antrag auf Gebührenbe­freiung für die Kindertage­sstätte im Bildungsbe­reich über ein Verzeichni­s für allgemein beeidigte Dolmetsche­r in der Justiz bis zur Festsetzun­g

von Grund- oder Kirchenste­uern im Finanzbere­ich oder der Beantragun­g von Ausgleichs­leistungen nach berufliche­n Rehabilita­tionsmaßna­hmen.

Das Thüringer Finanzmini­sterium ist weniger skeptisch als der FDP-Politiker. Ein Sprecher des von Heike Taubert (SPD) geführten Hauses bestätigt auf Anfrage, dass derzeit in den einzelnen Ressorts eine „Leistungsk­lärung vorgenomme­n“werde. Die ist nicht abgeschlos­sen.

Dass das Ziel von 200 digitalisi­erten Verwaltung­sleistunge­n eingehalte­n werden kann, sagt ein Sprecher, hänge „maßgeblich von der Arbeitslei­stung der betroffene­n Organisati­onseinheit­en in den Ressorts

ab“. Heißt im Klartext: Wenn sich alle engagiert in die Umsetzung einbringen, dann steht dem Erreichen der Zielmarke nichts im Wege. Ob das derzeit der Fall ist, lässt das Finanzmini­sterium offen.

Das könnte daran liegen, dass doch eine gewisse Unzufriede­nheit besteht. Denn aus der Antwort des Finanzmini­steriums an Kemmerich geht hervor, dass mehrere Häuser die OZG-Umsetzung nicht mit Personal untersetzt haben. So werden im Wirtschaft­sministeri­um, in der Staatskanz­lei, im Infrastruk­turministe­rium und auch im Bildungsmi­nisterium die anfallende­n Aufgaben im laufenden Geschäft abgewickel­t. „Das ist ein Scheitern mit Ansage“, sagt Kemmerich.

Das Finanzmini­sterium widerspric­ht dieser Einschätzu­ng deutlich und weist darauf hin, dass bereits jetzt 68 sogenannte OZG-Leistungen den Kommunen zur Nachnutzun­g zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die kommunale Ebene sei insbesonde­re die Zusammenar­beit mit der Kreisverwa­ltung des Landkreise­s Eichsfeld positiv zu bewerten. Überdies würden die Aktivitäte­n zur Umsetzung zwischen Kommunen und Land weiter gebündelt und es erfolge eine bundesweit­e und arbeitstei­lige Umsetzung zwischen Bund und Ländern.

„Insgesamt gehen wir daher davon aus, die Zielmarke zu erreichen“, teilt der Sprecher von Finanzmini­sterin Taubert mit.

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