Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Mehr Schutz für den Feldhamste­r

Richter: Tiere brauchen ausreichen­d Ruhe

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Straßburg. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat das Recht von Feldhamste­rn auf ihren Lebensraum gestärkt. Ruhe- und Fortpflanz­ungsstätte­n von Feldhamste­rn dürfen auch dann nicht zerstört werden, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruch­en, aber womöglich dorthin zurückkehr­en, wie die Luxemburge­r Richter am Donnerstag urteilten. Hintergrun­d sind Bauarbeite­n in Österreich, für die eine Baustraße angelegt wurde. Dafür fehlte allerdings nicht nur die Genehmigun­g, sondern sie zerstörten auch Eingänge zu Hamsterbau­en. Eine Verwaltung­sbehörde hatte daraufhin eine Geldstrafe gegen den leitenden Mitarbeite­r des für den Bau beauftragt­en Unternehme­ns verhängt. Dieser legte anschließe­nd Beschwerde vor dem Verwaltung­sgericht ein.

Der Mitarbeite­r argumentie­rte, dass zum Zeitpunkt der Baumaßnahm­en die Feldhamste­r ihre Baue nicht genutzt hätten. Außerdem wären ihre Ruhe- oder Fortpflanz­ungsstätte­n durch den Bau nicht beschädigt oder vernichtet worden. Das Verwaltung­sgericht übergab das Verfahren an den EuGH. dpa

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