Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Mehr Schutz für den Feldhamster
Richter: Tiere brauchen ausreichend Ruhe
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Feldhamstern auf ihren Lebensraum gestärkt. Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern dürfen auch dann nicht zerstört werden, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruchen, aber womöglich dorthin zurückkehren, wie die Luxemburger Richter am Donnerstag urteilten. Hintergrund sind Bauarbeiten in Österreich, für die eine Baustraße angelegt wurde. Dafür fehlte allerdings nicht nur die Genehmigung, sondern sie zerstörten auch Eingänge zu Hamsterbauen. Eine Verwaltungsbehörde hatte daraufhin eine Geldstrafe gegen den leitenden Mitarbeiter des für den Bau beauftragten Unternehmens verhängt. Dieser legte anschließend Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht ein.
Der Mitarbeiter argumentierte, dass zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen die Feldhamster ihre Baue nicht genutzt hätten. Außerdem wären ihre Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten durch den Bau nicht beschädigt oder vernichtet worden. Das Verwaltungsgericht übergab das Verfahren an den EuGH. dpa