Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Kirche hat Pachtvertrag für Hofgrundstücke gekündigt
Kirchgarten an der Liebfrauenkirche soll Landesgartenschau-Projekt werden. Pächter legen Widerspruch ein
Arnstadt. Klaus-Dieter Schlieter und sein Nachbar Heiko Schimmel haben kurz vor und nach der Wendezeit ihr Haus in der Mittelgasse gekauft, ohne zu wissen, dass das Hofgrundstück gegenüber der Liebfrauenkirche nur gepachtet ist. Einen Pachtvertrag haben sie erst 1996 mit der Kirchgemeinde abgeschlossen. Dieser beinhaltete den Passus, dass er fristgerecht gekündigt werden kann.
Jetzt wurden ihnen die 25 und 35 Quadratmeter großen Grundstücke an ihrem Haus zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Die beiden Pächter haben Widerspruch bei der evangelischen Kirchgemeinde eingelegt. Bei einem Vor-Ort-Termin erläuterten sie unserer Zeitung die Lage: Man habe mehrmals Anträge gestellt, um die Grundstücke der Kirche
abzukaufen, was vergeblich war. Zu DDR-Zeiten habe diese Grundstücke niemanden interessiert. Sie würden im Sommer dort sitzen, aber den Platz auch zur Lagerung von Baumaterial nutzen. „Es wird uns ein Stück Freiheit genommen“, sagen sie.
Pfarrer Mathias Rüß, Pfarrer Thomas Kratzer, GemeindekirchenratsVorsitzende Sigunde Munsche und Gemeindekirchenrat Oliver Bötefür erläuterten Tage später hinter der Liebfrauenkirche im Kirchgarten ihre Ansichten. Rüß verwies auf ein in der Flucht der Pächter stehendes Haus, deren Grundstück bereits an die Kirche zurückgegeben worden sei und dort die Einzäunung verschwunden ist. So soll es auch mit den beiden anderen Grundstücken werden.
Sollte Arnstadt den Zuschlag für die Ausrichtung der Landesgartenschau
2028 erhalten, wolle man mit dem Kirchgarten in das Projekt und damit auch an Fördermittel kommen. Vorstellbar wären dort Musikgottesdienste, eine Sitztribüne, Konzerte. Aber zunächst brauche alles eine ordentliche Optik.
Die Pächter haben eine Räumungsfrist bis Ende 2021 eingeräumt bekommen, zudem habe es zwei Gesprächstermine gegeben. Bei einer Klage hätten sie keine Chance, sagte Bötefür, schließlich habe man fristgerecht gekündigt.
Man wolle aber weiter im Gespräch bleiben. Das sei von den Pächtern eine emotional hochgradig verständliche Argumentation, aber man müsse das juristisch nüchtern betrachten.