Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Schlägerei juristisch aufgearbeitet
Gerichtsbericht Geklärt wird in Arnstadt auch möglicher rechtsradikaler Hintergrund
Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein Arnstädter vor dem Gericht unter Vorsitz von Richter Björn Ohlendorf am Amtsgericht Arnstadt verantworten. Laut Anklage soll er im Februar 2019 zusammen mit weiteren Tätern zwei Männer in Arnstadt geschlagen und getreten haben. Geklärt werden muss neben der Schuld des Angeklagten auch ein möglicher rechtsradikaler Hintergrund des Angriffs.
Der Angeklagte will sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Auf Nachfrage des Richters sagt er, er habe er keine rechte politische Einstellung.
Die Geschädigten treten auch als Nebenkläger auf. Die beiden Männer waren am Tatabend auf einem Punk-konzert in Erfurt. Dort hätten sie Bier und Pfefferminzschnaps getrunken. Nach der Rückkehr in
Arnstadt seien ihnen auf dem Heimweg vier Männer mit einem Hund entgegengekommen.
Ein Geschädigter sei vom Angeklagten beleidigt worden, kann sich aber an den Wortlaut nicht erinnern. Auf seine Nachfrage, wo das Problem liege, habe der Angeklagte ihn ins Gesicht geschlagen. Als er am Boden lag, sollen die anderen, noch nicht identifizierten Täter ihn getreten haben. Der Angeklagte soll ihm dann das Handy weggenommen und wieder geschlagen haben.
Der Geschädigte trug eine Platzwunde im Gesicht und Verletzungen im Rippenbereich davon. Er denkt, dass der Angriff mit dem Aufdruck „Fuck Nazis“auf seinen Pullover zu tun hatte und ordnet die Täter deshalb ins rechte Spektrum ein.
Der zweite Geschädigte schildert den Hergang ähnlich. Als er seinem Freund helfen wollte, wurde auch er geschlagen. Im Hintergrund soll jemand „Scheiß Zecken“gerufen haben, weshalb auch er einen rechtsmotivierten Angriff vermutet. Auch habe seine Frisur gezeigt, dass er zum links-alternativen Spektrum gehört. Er erlitt einen Kieferbruch. An den Angeklagten kann er sich nicht erinnern. Ein Täter habe ein Tattoo am Hals gehabt. Der Angeklagte hat zwar Tattoos, jedoch am Oberarm und Rippenbogen.
Verhandlung wegen Unstimmigkeiten bei Identifizierung unterbrochen
Vor der Tat soll der Angeklagte mit zwei Männern in einer Bar in der Nähe des Tatorts gewesen sein. Eine Mitarbeiterin sagt aus, dass sie selbst Streit mit dem Angeklagten hatte, er sei sehr aggressiv geworden. Der Barbetreiber, der die Aussage der Mitarbeiterin bestätigt, habe die angetrunkenen Männer der Kneipe verwiesen. Die Frau vermutet aufgrund des zeitlichen Rahmens, dass der Angeklagte an der Körperverletzung beteiligt gewesen sein könnte. Ob sie ihn und seine Begleiter dem rechten Spektrum zuordnen würden, können die Zeugen nicht sagen.
Ein dritter Zeuge hat das Geschehen von seiner Wohnung aus gesehen, erkennt aber im Gerichtssaal niemanden wieder. Auch an rassistische Äußerungen erinnert er sich nicht. Damit ist die Zeugenbefragung vorerst abgeschlossen.
Die Verhandlung wird unterbrochen. Während der Beweisaufnahme wurden Unstimmigkeiten bei der Identifizierung des Angeklagten durch einen der Geschädigten zur der Lichtbildvorlage bei der Polizei nachgewiesen. Diese Widersprüche müssten aufgeklärt werden, sagt Richter Björn Ohlendorf. Deshalb soll die damals zuständige Polizistin als weitere Zeugin geladen werden. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Unsere Zeitung gratuliert am Dienstag in:
Angelhausen/oberndorf
Rainer Hilbeck zum 75. Arnstadt
Wolfgang Hahnemann zum 90. Else Hantel zum 85. Bernd Reifenberg zum 70. Ilmenau
Brigitte Gohla zum 80. Geburtstag.