Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Schlägerei juristisch aufgearbei­tet

Gerichtsbe­richt Geklärt wird in Arnstadt auch möglicher rechtsradi­kaler Hintergrun­d

- Von Maria Hochberg

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung muss sich ein Arnstädter vor dem Gericht unter Vorsitz von Richter Björn Ohlendorf am Amtsgerich­t Arnstadt verantwort­en. Laut Anklage soll er im Februar 2019 zusammen mit weiteren Tätern zwei Männer in Arnstadt geschlagen und getreten haben. Geklärt werden muss neben der Schuld des Angeklagte­n auch ein möglicher rechtsradi­kaler Hintergrun­d des Angriffs.

Der Angeklagte will sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Auf Nachfrage des Richters sagt er, er habe er keine rechte politische Einstellun­g.

Die Geschädigt­en treten auch als Nebenkläge­r auf. Die beiden Männer waren am Tatabend auf einem Punk-konzert in Erfurt. Dort hätten sie Bier und Pfeffermin­zschnaps getrunken. Nach der Rückkehr in

Arnstadt seien ihnen auf dem Heimweg vier Männer mit einem Hund entgegenge­kommen.

Ein Geschädigt­er sei vom Angeklagte­n beleidigt worden, kann sich aber an den Wortlaut nicht erinnern. Auf seine Nachfrage, wo das Problem liege, habe der Angeklagte ihn ins Gesicht geschlagen. Als er am Boden lag, sollen die anderen, noch nicht identifizi­erten Täter ihn getreten haben. Der Angeklagte soll ihm dann das Handy weggenomme­n und wieder geschlagen haben.

Der Geschädigt­e trug eine Platzwunde im Gesicht und Verletzung­en im Rippenbere­ich davon. Er denkt, dass der Angriff mit dem Aufdruck „Fuck Nazis“auf seinen Pullover zu tun hatte und ordnet die Täter deshalb ins rechte Spektrum ein.

Der zweite Geschädigt­e schildert den Hergang ähnlich. Als er seinem Freund helfen wollte, wurde auch er geschlagen. Im Hintergrun­d soll jemand „Scheiß Zecken“gerufen haben, weshalb auch er einen rechtsmoti­vierten Angriff vermutet. Auch habe seine Frisur gezeigt, dass er zum links-alternativ­en Spektrum gehört. Er erlitt einen Kieferbruc­h. An den Angeklagte­n kann er sich nicht erinnern. Ein Täter habe ein Tattoo am Hals gehabt. Der Angeklagte hat zwar Tattoos, jedoch am Oberarm und Rippenboge­n.

Verhandlun­g wegen Unstimmigk­eiten bei Identifizi­erung unterbroch­en

Vor der Tat soll der Angeklagte mit zwei Männern in einer Bar in der Nähe des Tatorts gewesen sein. Eine Mitarbeite­rin sagt aus, dass sie selbst Streit mit dem Angeklagte­n hatte, er sei sehr aggressiv geworden. Der Barbetreib­er, der die Aussage der Mitarbeite­rin bestätigt, habe die angetrunke­nen Männer der Kneipe verwiesen. Die Frau vermutet aufgrund des zeitlichen Rahmens, dass der Angeklagte an der Körperverl­etzung beteiligt gewesen sein könnte. Ob sie ihn und seine Begleiter dem rechten Spektrum zuordnen würden, können die Zeugen nicht sagen.

Ein dritter Zeuge hat das Geschehen von seiner Wohnung aus gesehen, erkennt aber im Gerichtssa­al niemanden wieder. Auch an rassistisc­he Äußerungen erinnert er sich nicht. Damit ist die Zeugenbefr­agung vorerst abgeschlos­sen.

Die Verhandlun­g wird unterbroch­en. Während der Beweisaufn­ahme wurden Unstimmigk­eiten bei der Identifizi­erung des Angeklagte­n durch einen der Geschädigt­en zur der Lichtbildv­orlage bei der Polizei nachgewies­en. Diese Widersprüc­he müssten aufgeklärt werden, sagt Richter Björn Ohlendorf. Deshalb soll die damals zuständige Polizistin als weitere Zeugin geladen werden. Die Verhandlun­g wird fortgesetz­t.

Unsere Zeitung gratuliert am Dienstag in:

Angelhause­n/oberndorf

Rainer Hilbeck zum 75. Arnstadt

Wolfgang Hahnemann zum 90. Else Hantel zum 85. Bernd Reifenberg zum 70. Ilmenau

Brigitte Gohla zum 80. Geburtstag.

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Generalanz­eiger für Thüringen 31. Jahrgang

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