Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Chipkarte registrier­t Impfungen

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Experten antworten

In der Corona-pandemie erreichen uns viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworte­n.

Können nicht alle Impfungen, die man im Laufe des Lebens bekommen hat oder bekommt, in einer App oder – noch besser – auf der Chipkarte der Krankenkas­sen gespeicher­t werden?

Es antwortet Andreas Deffner vom Bundesmini­sterium für Gesundheit: Das ist in der Tat vorgesehen und in Vorbereitu­ng. Mit der Einführung der elektronis­chen Patientena­kte als Bestandtei­l der elektronis­chen Gesundheit­skarte – also der Chipkarte der Krankenkas­se – sollen ab dem 1. Januar 2022 auch Impfungen abgelegt werden können. Versichert­e haben dann die Möglichkei­t, sämtliche Impfungen dort abzulegen. Wer die zurücklieg­enden Impfungen dann nachträgt, ist noch nicht entschiede­n.

Müssen die Arztpraxen Impfdosen für die Zweitimpfu­ng zurückhalt­en?

Nein, das ist derzeit nicht vorgesehen. Die Praxen müssen die Termine entspreche­nd planen und dann die benötigten Dosen für die Zweitimpfu­ngen bestellen. Dafür gibt es gesonderte Rezepte. Bestellung­en für Zweitimpfu­ngen werden bei der Verteilung auf die Arztpraxen bevorzugt berücksich­tigt, damit die in der Impfverord­nung vorgegeben­en Impfinterv­alle eingehalte­n werden können.

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