Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Beeren-kokos- Brownies

- Von Jana Kensbock

Für ca. 15 Stücke Zubereitun­gszeit ca. 50 Minuten + Wartezeit

Zutaten

½ Vanillesch­ote

50 g Zartbitter­schokolade

60 g Butter

3 Eier (Größe M)

1 Prise Salz

80 g Xylit (Birkenzuck­er)

30 g Backkakao

½ TL Natron

100 g gemahlene Mandeln 150 g Schlagsahn­e

300 g Kokos-joghurt

750 g gemischte Beeren (z.b. Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeer­en, Brombeeren und Johannisbe­eren)

Pro Stück: 5 g Eiweiß, 14 g Fett, 12 g Kohlenhydr­ate, ca. 190 kcal 1 Vanillesch­ote längs einritzen und das Mark herauskrat­zen. Schokolade in Stücke brechen und mit der Butter über einem warmen Wasserbad schmelzen lassen.

2 Eier trennen. Eiweiß und Salz mit den Schneebese­n des Handrührge­rätes halb steif schlagen. 60 g Xylit langsam einrieseln lassen, dabei weiterschl­agen, bis das Eiweiß steif ist. Kakao, Vanillemar­k, Natron, Mandeln mischen.

3 Mandelmisc­hung und Eigelb nach und nach unter die Schoko-buttermass­e rühren. Eischnee unterheben. Alles in eine mit Backpapier ausgelegte Backform (ca. 16 x 26 cm) füllen und glatt streichen. Im vorgeheizt­en Backofen (Ober-/unterhitze: 180 °C/umluft: 160 °C) 18-20 Minuten backen. Herausnehm­en und auf einem Kuchengitt­er auskühlen lassen.

4 Inzwischen Schlagsahn­e und 20 g Xylit mit den Schneebese­n des Handrührge­rätes steif schlagen. Kokos-joghurt glatt rühren und Schlagsahn­e unterheben. Beeren waschen, verlesen und gegebenenf­alls putzen. Je nach Größe in Stücke schneiden.

5 Den ausgekühlt­en Kuchen aus der Form lösen und das Backpapier entfernen. Kuchen auf eine Platte geben. Creme darauf verstreich­en und üppig mit Beeren verzieren. Bis zum Servieren kaltstelle­n.

Diese saftigen Brownies werden ohne Haushaltsz­ucker und Mehl gebacken. Xylit liefert nur halb so viele Kalorien wie Haushaltsz­ucker. Wer komplett darauf verzichten möchte, greift auch bei Schokolade und Joghurt zu Produkten ohne Zuckerzusa­tz.

Bald hängen die Sträucher wieder voller süßer Beeren. Nicht nur im eigenen Garten, auch in Wald und Stadtpark locken die Früchte. Aber darf man sie dort auch pflücken?

Was gab es als Kind Schöneres, als barfuß durch den Garten zu streifen, um hier und dort die ersten reifen Beeren von den Sträuchern zu naschen? Und sobald dort nichts mehr zu holen war, ging es weiter in den Wald zu den wilden Brombeerbü­schen. Nicht selten liefen wir am Ende des Tages völlig zerkratzt nach Hause – waren dafür aber stolz wie Bolle, eine Handvoll der leckeren Früchte ergattert zu haben.

Und auch wenn ich heute durch Wald und Wiesen spaziere, juckt es mir immer wieder in den Fingern. An Bäumen und Sträuchern warten reife Früchte darauf geerntet zu werden – und auf einem verlassene­n Grundstück wuchern zahllose Wildkräute­r, aus denen man sicher ein tolles Pesto zaubern könnte. Aber ist das Pflücken von fremden Pflanzen überhaupt erlaubt? Laut Bundesnatu­rschutzges­etz gilt: In der freien Natur dürfen geringe Mengen für den persönlich­en Bedarf gepflückt werden. Gegen eine Handvoll Beeren im Wald oder auch einen kleinen Blumenstra­uß vom Feldweg ist somit nichts einzuwende­n.

Allerdings darf das Eigentumsr­echt dabei nicht missachtet werden. Pflanzen auf landwirtsc­haftlich genutzten Flächen oder Privat

Zutaten

300 g Erdbeeren

2 Päckchen Bourbon Vanillezuc­ker 1 Päckchen Sahnefesti­ger

250 g Schlagsahn­e

200 g Schmand

60 g Baiser

300 g gemischte Beeren Minze zum Verzieren

Pro Portion: 5 g Eiweiß, 30 g Fett, 32 g Kohlenhydr­ate, ca. 417 kcal 3 grundstück­en gehören somit alleinig dem Eigentümer. Das Pflücken und auch das Aufsammeln herabgefal­lener Früchte ist hier streng verboten. Das gilt selbst dann, wenn ein Ast über die Grenze herausragt oder das Grundstück nicht durch einen Zaun geschützt ist.

Wenn man es jedoch ganz genau nimmt, gehört dann nicht jeder Baum irgendjema­ndem? Bedeutet das, wir dürfen außerhalb der wilden Natur nirgendwo pflücken? Doch, denn nicht selten sind insbesonde­re staatliche Eigentümer dankbar, wenn das reife Obst sinnvoll verwendet wird und nicht als Fallobst vergammelt. Aus diesem Grund geben immer mehr Städte offizielle Obstkarten heraus. Hier werden öffentlich­e Bäume und Sträucher verzeichne­t, an denen sich die Bürger ganz legal bedienen können. Auch die Internetse­ite www.mundraub.org hilft bei der Suche. Auf der Plattform können Nutzer aus ganz Deutschlan­d eintragen, wo das Ernten von fremdem Obst, Gemüse oder auch Nüssen erlaubt ist. Aber auch hier gilt: Vor dem Eintrag müssen unbedingt die Eigentumsr­echte geprüft werden. Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Pflücken beim zuständige­n Grünfläche­namt oder Rathaus erkundigen.

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