Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Beeren-kokos- Brownies
Für ca. 15 Stücke Zubereitungszeit ca. 50 Minuten + Wartezeit
Zutaten
½ Vanilleschote
50 g Zartbitterschokolade
60 g Butter
3 Eier (Größe M)
1 Prise Salz
80 g Xylit (Birkenzucker)
30 g Backkakao
½ TL Natron
100 g gemahlene Mandeln 150 g Schlagsahne
300 g Kokos-joghurt
750 g gemischte Beeren (z.b. Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren und Johannisbeeren)
Pro Stück: 5 g Eiweiß, 14 g Fett, 12 g Kohlenhydrate, ca. 190 kcal 1 Vanilleschote längs einritzen und das Mark herauskratzen. Schokolade in Stücke brechen und mit der Butter über einem warmen Wasserbad schmelzen lassen.
2 Eier trennen. Eiweiß und Salz mit den Schneebesen des Handrührgerätes halb steif schlagen. 60 g Xylit langsam einrieseln lassen, dabei weiterschlagen, bis das Eiweiß steif ist. Kakao, Vanillemark, Natron, Mandeln mischen.
3 Mandelmischung und Eigelb nach und nach unter die Schoko-buttermasse rühren. Eischnee unterheben. Alles in eine mit Backpapier ausgelegte Backform (ca. 16 x 26 cm) füllen und glatt streichen. Im vorgeheizten Backofen (Ober-/unterhitze: 180 °C/umluft: 160 °C) 18-20 Minuten backen. Herausnehmen und auf einem Kuchengitter auskühlen lassen.
4 Inzwischen Schlagsahne und 20 g Xylit mit den Schneebesen des Handrührgerätes steif schlagen. Kokos-joghurt glatt rühren und Schlagsahne unterheben. Beeren waschen, verlesen und gegebenenfalls putzen. Je nach Größe in Stücke schneiden.
5 Den ausgekühlten Kuchen aus der Form lösen und das Backpapier entfernen. Kuchen auf eine Platte geben. Creme darauf verstreichen und üppig mit Beeren verzieren. Bis zum Servieren kaltstellen.
Diese saftigen Brownies werden ohne Haushaltszucker und Mehl gebacken. Xylit liefert nur halb so viele Kalorien wie Haushaltszucker. Wer komplett darauf verzichten möchte, greift auch bei Schokolade und Joghurt zu Produkten ohne Zuckerzusatz.
Bald hängen die Sträucher wieder voller süßer Beeren. Nicht nur im eigenen Garten, auch in Wald und Stadtpark locken die Früchte. Aber darf man sie dort auch pflücken?
Was gab es als Kind Schöneres, als barfuß durch den Garten zu streifen, um hier und dort die ersten reifen Beeren von den Sträuchern zu naschen? Und sobald dort nichts mehr zu holen war, ging es weiter in den Wald zu den wilden Brombeerbüschen. Nicht selten liefen wir am Ende des Tages völlig zerkratzt nach Hause – waren dafür aber stolz wie Bolle, eine Handvoll der leckeren Früchte ergattert zu haben.
Und auch wenn ich heute durch Wald und Wiesen spaziere, juckt es mir immer wieder in den Fingern. An Bäumen und Sträuchern warten reife Früchte darauf geerntet zu werden – und auf einem verlassenen Grundstück wuchern zahllose Wildkräuter, aus denen man sicher ein tolles Pesto zaubern könnte. Aber ist das Pflücken von fremden Pflanzen überhaupt erlaubt? Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt: In der freien Natur dürfen geringe Mengen für den persönlichen Bedarf gepflückt werden. Gegen eine Handvoll Beeren im Wald oder auch einen kleinen Blumenstrauß vom Feldweg ist somit nichts einzuwenden.
Allerdings darf das Eigentumsrecht dabei nicht missachtet werden. Pflanzen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Privat
Zutaten
300 g Erdbeeren
2 Päckchen Bourbon Vanillezucker 1 Päckchen Sahnefestiger
250 g Schlagsahne
200 g Schmand
60 g Baiser
300 g gemischte Beeren Minze zum Verzieren
Pro Portion: 5 g Eiweiß, 30 g Fett, 32 g Kohlenhydrate, ca. 417 kcal 3 grundstücken gehören somit alleinig dem Eigentümer. Das Pflücken und auch das Aufsammeln herabgefallener Früchte ist hier streng verboten. Das gilt selbst dann, wenn ein Ast über die Grenze herausragt oder das Grundstück nicht durch einen Zaun geschützt ist.
Wenn man es jedoch ganz genau nimmt, gehört dann nicht jeder Baum irgendjemandem? Bedeutet das, wir dürfen außerhalb der wilden Natur nirgendwo pflücken? Doch, denn nicht selten sind insbesondere staatliche Eigentümer dankbar, wenn das reife Obst sinnvoll verwendet wird und nicht als Fallobst vergammelt. Aus diesem Grund geben immer mehr Städte offizielle Obstkarten heraus. Hier werden öffentliche Bäume und Sträucher verzeichnet, an denen sich die Bürger ganz legal bedienen können. Auch die Internetseite www.mundraub.org hilft bei der Suche. Auf der Plattform können Nutzer aus ganz Deutschland eintragen, wo das Ernten von fremdem Obst, Gemüse oder auch Nüssen erlaubt ist. Aber auch hier gilt: Vor dem Eintrag müssen unbedingt die Eigentumsrechte geprüft werden. Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Pflücken beim zuständigen Grünflächenamt oder Rathaus erkundigen.