Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Seniorin wird um 500 Euro gebracht

Gerichtsbe­richt Angeklagte­r nicht auffindbar. Urteil am Amtsgerich­t Arnstadt aufgrund der Aktenlage

- Von Maria Hochberg

Eine Seniorin meldete ihrer Bank den Verlust ihrer ECKarte. Ob sie einfach verloren ging oder gestohlen wurde, ist unklar. Im Juli 2020 tauchte die Karte dann wieder auf – als ein 19-Jähriger von Kameras dabei aufgezeich­net wurde, wie er zweimal Geld abhob. Das Abheben von Geld mit einer fremden Karte gilt als Computerbe­trug, weshalb sich der Mann vor dem Gericht unter Vorsitz von Richterin Mandy Trebeß am Amtsgerich­t Arnstadt verantwort­en musste.

Doch der Angeklagte ist nicht zum angesetzte­n Verhandlun­gstermin erschienen. Auch einen Verteidige­r hat er sich nicht genommen. Zudem gibt es keine aktuelle Adresse des Mannes, seit Anfang Juni dieses Jahres gilt er als unbekannt verzogen. Eine kurzfristi­ge polizeilic­he

Suche erachtete das Gericht deshalb als aussichtsl­os.

Eine Polizistin, die den Fall bearbeitet hat und als Zeugin am Amtsgerich­t aussagen sollte, wurde nicht befragt. Auch auf den Bericht der Jugendgeri­chtshilfe wurde verzichtet.

Stattdesse­n stellte der Staatsanwa­lt einen Antrag auf Strafbefeh­l. Dieser kann auch ohne mündliche Hauptverha­ndlung zu einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng führen. Als Basis dient dann die reine Aktenlage des Falls.

Der Staatsanwa­lt forderte für den Tatbestand des Computerbe­trugs in zwei Fällen eine Gesamtgeld­strafe in Höhe von 1350 Euro zu 90 Tagessätze­n je 15 Euro. Zudem muss der Angeklagte den vom Konto der Seniorin abgehobene­n Betrag von insgesamt 500 Euro als Wertersatz zurückzahl­en.

Richterin Mandy Trebeß gab dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft statt. Der Strafbefeh­l wird an die letzte bekannte Adresse des Beschuldig­ten zugestellt.

Sollte der junge Mann Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer neuen Hauptverha­ndlung. Nimmt er diese Möglichkei­t jedoch nicht in Anspruch, wird der Strafbefeh­l rechtskräf­tig und steht einem Urteil gleich.

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