Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Seniorin wird um 500 Euro gebracht
Gerichtsbericht Angeklagter nicht auffindbar. Urteil am Amtsgericht Arnstadt aufgrund der Aktenlage
Eine Seniorin meldete ihrer Bank den Verlust ihrer ECKarte. Ob sie einfach verloren ging oder gestohlen wurde, ist unklar. Im Juli 2020 tauchte die Karte dann wieder auf – als ein 19-Jähriger von Kameras dabei aufgezeichnet wurde, wie er zweimal Geld abhob. Das Abheben von Geld mit einer fremden Karte gilt als Computerbetrug, weshalb sich der Mann vor dem Gericht unter Vorsitz von Richterin Mandy Trebeß am Amtsgericht Arnstadt verantworten musste.
Doch der Angeklagte ist nicht zum angesetzten Verhandlungstermin erschienen. Auch einen Verteidiger hat er sich nicht genommen. Zudem gibt es keine aktuelle Adresse des Mannes, seit Anfang Juni dieses Jahres gilt er als unbekannt verzogen. Eine kurzfristige polizeiliche
Suche erachtete das Gericht deshalb als aussichtslos.
Eine Polizistin, die den Fall bearbeitet hat und als Zeugin am Amtsgericht aussagen sollte, wurde nicht befragt. Auch auf den Bericht der Jugendgerichtshilfe wurde verzichtet.
Stattdessen stellte der Staatsanwalt einen Antrag auf Strafbefehl. Dieser kann auch ohne mündliche Hauptverhandlung zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen. Als Basis dient dann die reine Aktenlage des Falls.
Der Staatsanwalt forderte für den Tatbestand des Computerbetrugs in zwei Fällen eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1350 Euro zu 90 Tagessätzen je 15 Euro. Zudem muss der Angeklagte den vom Konto der Seniorin abgehobenen Betrag von insgesamt 500 Euro als Wertersatz zurückzahlen.
Richterin Mandy Trebeß gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Der Strafbefehl wird an die letzte bekannte Adresse des Beschuldigten zugestellt.
Sollte der junge Mann Einspruch einlegen, dann kommt es zu einer neuen Hauptverhandlung. Nimmt er diese Möglichkeit jedoch nicht in Anspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.
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