Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Ein wichtiges Prinzip Die

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schnelle Verurteilu­ng von Straftäter­n ist eine beliebte Forderung der Politik. Im Umkehrschl­uss heißt das aber auch, Verdächtig­ungen sind zügig aus der Welt zu schaffen, sollten diese nicht zutreffen und: Im Zweifel für den Angeklagte­n.

Letzteres lässt sich bei der heutigen Öffentlich­keit -- oftmals dominiert von sozialen Medien – kaum noch aufrechter­halten. Umso mehr sollten Ermittlung­sbehörden und Ankläger Verfahren zügig abschließe­n, sei es mit einem rechtskräf­tigen Urteil, einem Freispruch oder der Einstellun­g noch vor der Anklage, wenn die erhobenen Anschuldig­ungen haltlos sind.

Der Vorwurf einer Sexualstra­ftat kann davon Betroffene in besonderer Weise in die Öffentlich­keit rücken. Das musste auch Kai Christ erfahren, als die Ermittlung­en gegen ihn bekannt wurden. Er musste als Landesvors­itzender der Gewerkscha­ft der Polizei zurücktret­en und war in den Augen vieler geächtet.

Mit ans Licht kam, dass er wegen sexueller Nötigung bereits Anfang des Vorjahres angezeigt wurde. Trotzdem lag bis Anfang Juni dieses Jahres kein abschließe­ndes Ermittlung­sergebnis vor. Das reichte für erste Verschwöru­ngsmythen.

Wer hatte ein Interesse am Verschlepp­en des Strafverfa­hrens, wurde gefragt. Wer wollte mit dem Wissen über die Vorwürfe vielleicht Einfluss auf Entscheidu­ngen nehmen? Aus der Welt geräumt sind diese Fragen noch lange nicht. Auch wenn eine Prüfung des Innenminis­teriums ergeben hat, dass sich die „Internen Ermittlung­en“bei der Polizei nichts vorzuwerfe­n haben. Es sei nichts verzögert worden, heißt es.

Inzwischen hat die Staatsanwa­ltschaft das Verfahren eingestell­t, weil es keinen hinreichen­den Tatverdach­t gibt. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig das Prinzip der Unschuldsv­ermutung ist.

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Kai Mudra über die Unschuldsv­ermutung im Strafrecht
LEITARTIKE­L Kai Mudra über die Unschuldsv­ermutung im Strafrecht

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