Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Ein wichtiges Prinzip Die
schnelle Verurteilung von Straftätern ist eine beliebte Forderung der Politik. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, Verdächtigungen sind zügig aus der Welt zu schaffen, sollten diese nicht zutreffen und: Im Zweifel für den Angeklagten.
Letzteres lässt sich bei der heutigen Öffentlichkeit -- oftmals dominiert von sozialen Medien – kaum noch aufrechterhalten. Umso mehr sollten Ermittlungsbehörden und Ankläger Verfahren zügig abschließen, sei es mit einem rechtskräftigen Urteil, einem Freispruch oder der Einstellung noch vor der Anklage, wenn die erhobenen Anschuldigungen haltlos sind.
Der Vorwurf einer Sexualstraftat kann davon Betroffene in besonderer Weise in die Öffentlichkeit rücken. Das musste auch Kai Christ erfahren, als die Ermittlungen gegen ihn bekannt wurden. Er musste als Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei zurücktreten und war in den Augen vieler geächtet.
Mit ans Licht kam, dass er wegen sexueller Nötigung bereits Anfang des Vorjahres angezeigt wurde. Trotzdem lag bis Anfang Juni dieses Jahres kein abschließendes Ermittlungsergebnis vor. Das reichte für erste Verschwörungsmythen.
Wer hatte ein Interesse am Verschleppen des Strafverfahrens, wurde gefragt. Wer wollte mit dem Wissen über die Vorwürfe vielleicht Einfluss auf Entscheidungen nehmen? Aus der Welt geräumt sind diese Fragen noch lange nicht. Auch wenn eine Prüfung des Innenministeriums ergeben hat, dass sich die „Internen Ermittlungen“bei der Polizei nichts vorzuwerfen haben. Es sei nichts verzögert worden, heißt es.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gibt. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig das Prinzip der Unschuldsvermutung ist.