Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Verfahren gegen Polizei-gewerkschafter eingestellt
Kai Christ sieht sich von jedem Verdacht freigesprochen. Generalstaatsanwalt prüft die Länge des Strafverfahrens
Obwohl die Staatsanwaltschaft Erfurt ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen den früheren Polizeigewerkschafter Kai Christ eingestellt hat, zieht die Affäre weiter Kreise. Die betroffene Frau soll bereits Anfang 2020 Anzeige erstattet haben. An den Vorwürfen sei nichts dran, sagt Kai Christ. Dass er keine Straftat begangen habe, bestätige nun die Einstellung des Verfahrens. Aber die Länge der Ermittlungen von über einem Jahr werfe Fragen auf. Das Verfahren soll bereits im März 2020 eingeleitet worden sein. „Wieso erfolgte die Einstellung nicht schon viel früher, wenn sich die Anschuldigungen als haltlos erwiesen haben?“, fragt Christ.
Er selbst will erst mit der Anfrage eines Nachrichtenmagazins in diesem April vom Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe räumte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GDP) am 23. April seinen Posten. Mehrere Gdp-kreisvorsitzende hatten seinen Rücktritt gefordert. Mit ihm ist damals auch sein Stellvertreter Thomas Müller ausgeschieden.
Ausgerechnet zum Ende der Ermittlungen rechnet nun der GDPLandesvorstand mit dem früheren Vorsitzenden ab. Per Mail wird ein Kommentar von Edgar Große verbreitet, in dem es zu den Rücktrittsforderungen heißt: „Seine Zögerlichkeit und Untätigkeit in dieser Sache haben die Situation so zugespitzt, nicht die Kolleginnen und Kollegen, die sich Sorgen um die Organisation machten.“
Laut GDP bestand zwischen dem ehemaligen Gewerkschaftschef und der Frau, die ihn angezeigt hatte, früher ein „persönliches Verhältnis“. Dieses Verhältnis soll auch zu ihrer Anstellung bei der GDP geführt haben. Allerdings sei der Landesvorstand darüber im Unklaren gelassen worden. „Da war von Vertrauen und Ehrlichkeit, die er selbst immer wieder für sich reklamiert hat, wenig zu merken“, kritisiert Edgar Große, der als Gdp-landeschef amtiert. Am 18. Mai sei er aus dem Hauptpersonalrat ausgeschieden und habe ab 19. Mai als Polizeibeamter bei der Landespolizeidirektion gearbeitet, erklärt Kai Christ. Eine Freistellung vom Dienst wegen des Strafverfahrens habe es nie gegeben. Er kündigt an, im März 2022 wieder für den Gdp-landesvorsitz kandidieren zu wollen.
Die Länge des Strafverfahrens beschäftigt inzwischen den Thüringer
Generalstaatsanwalt. Eine Anzeige fordert zu prüfen, ob „erforderliche und zulässige Verfolgungsmaßnahmen“unterlassen worden sein könnten. Genannt werden der ermittelnde Beamte der Abteilung „Interne Ermittlungen“bei der Polizei, der Polizeipräsident und die Staatsanwaltschaft Erfurt.
Die Generalstaatsanwaltschaft prüfe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt, die Bearbeitung dieser Anzeige einer anderen Staatsanwaltschaft zuzuweisen, sagte ein Sprecher. Eine interne Prüfung im Innenministerium ist laut Minister Georg Maier (SPD) zu dem Ergebnis gekommen, dass im Bereich „Interne Ermittlungen“das Verfahren nicht verschleppt worden sei.