Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Liebesdreieck, gekränkte Ehre und Falschaussagen
Gerichtsbericht Gehörnter Ehemann muss sich wegen Körperverletzung verantworten
Eine Dreiecksbeziehung mit all ihren Folgen ist nun vor dem Amtsgericht Arnstadt gelandet. Ein 49-Jähriger soll im August 2020 den neuen Freund seiner Ehefrau angegriffen und mit einem Metallgegenstand verletzt haben. Er muss sich deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Der Angeklagte beginnt seine Aussage vor Gericht unter Vorsitz von Richter Leonhard König mit einer längeren Vorgeschichte. Seit 17 Jahren sind er und seine Frau verheiratet, haben gemeinsam vier Kinder. Seit einigen Monaten aber habe sich die Beziehung verändert.
Zufällig fand er heraus, dass seine Frau eine Beziehung zu einem anderen Mann hat. Das habe ihn sehr getroffen, sagt der gebürtige Tunesier unter Tränen. An jenem Abend im August 2020 habe er den Liebhaber zur Rede stellen und an dessen Gewissen appellieren wollen. Dieser jedoch habe eine Rangelei begonnen und sei dann weggelaufen.
Von Messer über Schraubenzieher bis zu Kartoffelschäler
Der Angeklagte beteuert, dass er von einem Angriff mit einem Metallgegenstand nichts weiß. Mittlerweile seien er und seine Frau getrennt, das Verhältnis habe sich den Kindern zuliebe normalisiert. Auch finanziell würde er seine Familie unterstützen.
Dem 33-jährigen Geschädigten ist der Grund der Auseinandersetzung völlig unklar. Von einer noch bestehenden Ehe habe die Frau nichts erzählt. Zum Tatzeitpunkt sei sie bereits von ihm schwanger gewesen, noch immer sind die beiden ein Paar. Der Angeklagte soll ihn erst beschimpft, dann mit einem
Metallgegenstand angegriffen und am Bein verletzt haben. Allerdings habe er die Wunde erst bei der polizeilichen Vernehmung bemerkt. Seine Beschreibung der Waffe reicht von Messer über Schraubenzieher bis zu Kartoffelschäler. Immer wieder widerspricht der Algerier sich selbst.
Die Aussage der 40-jährigen Frau ist wenig aufschlussreich, von der Auseinandersetzung hat sie kaum etwas mitbekommen. Die Männer hätten arabisch gesprochen, das könne sie nicht verstehen. Auch einen Metallgegenstand will sie nicht gesehen haben, widerspricht damit aber ihrer polizeilichen Aussage. Sie gibt zu, damals eine Falschaussage gemacht zu haben. Laut Gerichtsmedizinerin passte die Verletzung des 33-Jährigen zum Tatablauf. Das Tatwerkzeug lasse sich aber nicht bestimmen. Es sei auch möglich, dass er sich die Wunde woanders zugezogen habe.
Die Staatsanwältin sieht den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht als bestätigt an. Es sei nicht nur unklar, welches Tatwerkzeug benutzt wurde, sondern auch, ob überhaupt eines im Spiel war. Die Aussage des nicht vorbestraften Angeklagten findet sie glaubhaft, die des Geschädigten jedoch sei voller Widersprüche. Dennoch glaubt sie, dass der Tunesier den Algerier verletzt hat. Deshalb fordert sie wegen einfacher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zu 75 Tagessätzen je 40 Euro.
Der Verteidiger geht davon aus, dass sich die Frau und der Geschädigte abgesprochen haben, um dem Angeklagten zu schaden, und zweifelt an ihrer Glaubwürdigkeit. Letztlich stehe Aussage gegen Aussage. Aufgrund all der Zweifel, die zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden müssen, fordert er Freispruch. – Richter Leonhard König verurteilt den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zu 30 Tagessätzen je 40 Euro. Wird kein Einspruch eingelegt, ist das Urteil rechtskräftig.
Unsere Zeitung gratuliert am Freitag recht herzlich in:
Gehren
Elisabeth und Wolfgang Manz zur goldenen Hochzeit
Ilmenau
Johanna Barbara und Gerhard Peter Hantsch zur Juwelenhochzeit
Arnstadt
Hannelore Barthel zum 75. Heyda
Lothar Lutter zum 90. Geburtstag.