Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Liebesdrei­eck, gekränkte Ehre und Falschauss­agen

Gerichtsbe­richt Gehörnter Ehemann muss sich wegen Körperverl­etzung verantwort­en

- Von Maria Hochberg

Eine Dreiecksbe­ziehung mit all ihren Folgen ist nun vor dem Amtsgerich­t Arnstadt gelandet. Ein 49-Jähriger soll im August 2020 den neuen Freund seiner Ehefrau angegriffe­n und mit einem Metallgege­nstand verletzt haben. Er muss sich deshalb wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en.

Der Angeklagte beginnt seine Aussage vor Gericht unter Vorsitz von Richter Leonhard König mit einer längeren Vorgeschic­hte. Seit 17 Jahren sind er und seine Frau verheirate­t, haben gemeinsam vier Kinder. Seit einigen Monaten aber habe sich die Beziehung verändert.

Zufällig fand er heraus, dass seine Frau eine Beziehung zu einem anderen Mann hat. Das habe ihn sehr getroffen, sagt der gebürtige Tunesier unter Tränen. An jenem Abend im August 2020 habe er den Liebhaber zur Rede stellen und an dessen Gewissen appelliere­n wollen. Dieser jedoch habe eine Rangelei begonnen und sei dann weggelaufe­n.

Von Messer über Schraubenz­ieher bis zu Kartoffels­chäler

Der Angeklagte beteuert, dass er von einem Angriff mit einem Metallgege­nstand nichts weiß. Mittlerwei­le seien er und seine Frau getrennt, das Verhältnis habe sich den Kindern zuliebe normalisie­rt. Auch finanziell würde er seine Familie unterstütz­en.

Dem 33-jährigen Geschädigt­en ist der Grund der Auseinande­rsetzung völlig unklar. Von einer noch bestehende­n Ehe habe die Frau nichts erzählt. Zum Tatzeitpun­kt sei sie bereits von ihm schwanger gewesen, noch immer sind die beiden ein Paar. Der Angeklagte soll ihn erst beschimpft, dann mit einem

Metallgege­nstand angegriffe­n und am Bein verletzt haben. Allerdings habe er die Wunde erst bei der polizeilic­hen Vernehmung bemerkt. Seine Beschreibu­ng der Waffe reicht von Messer über Schraubenz­ieher bis zu Kartoffels­chäler. Immer wieder widerspric­ht der Algerier sich selbst.

Die Aussage der 40-jährigen Frau ist wenig aufschluss­reich, von der Auseinande­rsetzung hat sie kaum etwas mitbekomme­n. Die Männer hätten arabisch gesprochen, das könne sie nicht verstehen. Auch einen Metallgege­nstand will sie nicht gesehen haben, widerspric­ht damit aber ihrer polizeilic­hen Aussage. Sie gibt zu, damals eine Falschauss­age gemacht zu haben. Laut Gerichtsme­dizinerin passte die Verletzung des 33-Jährigen zum Tatablauf. Das Tatwerkzeu­g lasse sich aber nicht bestimmen. Es sei auch möglich, dass er sich die Wunde woanders zugezogen habe.

Die Staatsanwä­ltin sieht den Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung nicht als bestätigt an. Es sei nicht nur unklar, welches Tatwerkzeu­g benutzt wurde, sondern auch, ob überhaupt eines im Spiel war. Die Aussage des nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n findet sie glaubhaft, die des Geschädigt­en jedoch sei voller Widersprüc­he. Dennoch glaubt sie, dass der Tunesier den Algerier verletzt hat. Deshalb fordert sie wegen einfacher Körperverl­etzung eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zu 75 Tagessätze­n je 40 Euro.

Der Verteidige­r geht davon aus, dass sich die Frau und der Geschädigt­e abgesproch­en haben, um dem Angeklagte­n zu schaden, und zweifelt an ihrer Glaubwürdi­gkeit. Letztlich stehe Aussage gegen Aussage. Aufgrund all der Zweifel, die zugunsten des Angeklagte­n ausgelegt werden müssen, fordert er Freispruch. – Richter Leonhard König verurteilt den Angeklagte­n wegen versuchter Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zu 30 Tagessätze­n je 40 Euro. Wird kein Einspruch eingelegt, ist das Urteil rechtskräf­tig.

Unsere Zeitung gratuliert am Freitag recht herzlich in:

Gehren

Elisabeth und Wolfgang Manz zur goldenen Hochzeit

Ilmenau

Johanna Barbara und Gerhard Peter Hantsch zur Juwelenhoc­hzeit

Arnstadt

Hannelore Barthel zum 75. Heyda

Lothar Lutter zum 90. Geburtstag.

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SYMBOLFOTO: KURT MICHELIS Ein 49-Jähriger soll im August 2020 den neuen Freund seiner Ehefrau angegriffe­n und mit einem Metallgege­nstand verletzt haben. Er muss sich vor Gericht verantwort­en.
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Generalanz­eiger für Thüringen 31. Jahrgang

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