Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Landarztgesetz kommt später
Ministerium verweist auf Belastung durch Pandemie. CDU kritisiert inakzeptable Verzögerung
Erfurt. Das neue Thüringer Landarztgesetz lässt weiter auf sich warten. Damit gibt es auch immer noch keine Quote für entsprechende Medizinstudienplätze an der Universität Jena. „Es sollte bekannt sein, dass unser Ministerium in den vergangenen zweieinhalb Jahren die Hauptlast der Pandemiebewältigung zu tragen hatte“, begründete eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) die Verzögerung auf Anfrage dieser Zeitung.
Die Cdu-fraktion will sich mit dieser Antwort nicht zufriedengeben und die nicht umgesetzte Landarztquote zum Thema im Sozialausschuss des Landtags machen. „Schon im September 2020 hat das Parlament auf Initiative der Union eine Quote von sechs Prozent bei der Vergabe der Medizinstudienplätze in Jena beschlossen. Doch passiert ist nichts“, sagte Fraktionsvize
Christoph Zippel dieser Zeitung.
Dem Landtagsbeschluss zufolge sollte die Haus- und Facharztquote eigentlich ab dem Wintersemester 2021/2022 gelten. Deshalb war bereits die Zahl der Medizinstudienplätze in Jena erhöht worden. Die Zahl der jährlichen Studienanfänger stieg von 260 auf 286. Mit der Maßnahme will Thüringen einem befürchteten Ärztemangel entgegenwirken.
„Manche Regionen Thüringens sind schon heute medizinisch unterversorgt“, sagt Zippel. Die Altersstruktur der Mediziner führe dazu, dass sich das Problem in den nächsten Jahren massiv auszuweiten drohe, wenn die Regierung nicht endlich beherzt gegensteuere.
Die Sechs-prozent-quote für Medizin-bewerber, die ihren Beruf in „Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf“ausüben wollen, ist zwar in der Thüringer Verordnung zur Studienplatzvergabe enthalten und wurde vom zuständigen Spdgeführten Wissenschaftsministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Allerdings gilt die Quote erst mit Inkrafttreten des Landarztgesetzes.
Wer über die künftige Regelung Medizin studieren will, muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums einen Vertrag mit dem Land abschließen, in dem Rechte und Pflichten geregelt werden. Es geht beispielsweise darum, dass Quotenstudierende nach ihrer Ausbildung zunächst eine gewisse Zeit in Gebieten mit einem Mangel an Ärzten arbeiten müssen, ansonsten drohen Vertragsstrafen.
„Der Gesetzentwurf ist aktuell in der Erarbeitung. Ein Termin für die Befassung des Kabinetts wurde noch nicht festgelegt“, sagte die Ministeriumssprecherin. Die Bearbeitung werde „mit verstärktem Personaleinsatz vorangetrieben“.
„Zwei Jahre für das Verfassen eines Gesetzentwurfs sind inakzeptabel und zeigen die handwerklichen Defizite bei Rot-rot-grün“, so Zippel. Corona könne nicht für alles als Ausrede herhalten.
Zwei Jahre für das Verfassen eines Gesetzentwurfs sind inakzeptabel. Corona kann nicht für alles als Ausrede herhalten. Christoph Zippel Cdu-fraktionsvize und gesundheitspolitischer Sprecher