Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Landarztge­setz kommt später

Ministeriu­m verweist auf Belastung durch Pandemie. CDU kritisiert inakzeptab­le Verzögerun­g

- Elmar Otto

Erfurt. Das neue Thüringer Landarztge­setz lässt weiter auf sich warten. Damit gibt es auch immer noch keine Quote für entspreche­nde Medizinstu­dienplätze an der Universitä­t Jena. „Es sollte bekannt sein, dass unser Ministeriu­m in den vergangene­n zweieinhal­b Jahren die Hauptlast der Pandemiebe­wältigung zu tragen hatte“, begründete eine Sprecherin von Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) die Verzögerun­g auf Anfrage dieser Zeitung.

Die Cdu-fraktion will sich mit dieser Antwort nicht zufriedeng­eben und die nicht umgesetzte Landarztqu­ote zum Thema im Sozialauss­chuss des Landtags machen. „Schon im September 2020 hat das Parlament auf Initiative der Union eine Quote von sechs Prozent bei der Vergabe der Medizinstu­dienplätze in Jena beschlosse­n. Doch passiert ist nichts“, sagte Fraktionsv­ize

Christoph Zippel dieser Zeitung.

Dem Landtagsbe­schluss zufolge sollte die Haus- und Facharztqu­ote eigentlich ab dem Winterseme­ster 2021/2022 gelten. Deshalb war bereits die Zahl der Medizinstu­dienplätze in Jena erhöht worden. Die Zahl der jährlichen Studienanf­änger stieg von 260 auf 286. Mit der Maßnahme will Thüringen einem befürchtet­en Ärztemange­l entgegenwi­rken.

„Manche Regionen Thüringens sind schon heute medizinisc­h unterverso­rgt“, sagt Zippel. Die Altersstru­ktur der Mediziner führe dazu, dass sich das Problem in den nächsten Jahren massiv auszuweite­n drohe, wenn die Regierung nicht endlich beherzt gegensteue­re.

Die Sechs-prozent-quote für Medizin-bewerber, die ihren Beruf in „Gebieten mit besonderem öffentlich­en Bedarf“ausüben wollen, ist zwar in der Thüringer Verordnung zur Studienpla­tzvergabe enthalten und wurde vom zuständige­n Spdgeführt­en Wissenscha­ftsministe­rium im Gesetz- und Verordnung­sblatt veröffentl­icht. Allerdings gilt die Quote erst mit Inkrafttre­ten des Landarztge­setzes.

Wer über die künftige Regelung Medizin studieren will, muss nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums einen Vertrag mit dem Land abschließe­n, in dem Rechte und Pflichten geregelt werden. Es geht beispielsw­eise darum, dass Quotenstud­ierende nach ihrer Ausbildung zunächst eine gewisse Zeit in Gebieten mit einem Mangel an Ärzten arbeiten müssen, ansonsten drohen Vertragsst­rafen.

„Der Gesetzentw­urf ist aktuell in der Erarbeitun­g. Ein Termin für die Befassung des Kabinetts wurde noch nicht festgelegt“, sagte die Ministeriu­mssprecher­in. Die Bearbeitun­g werde „mit verstärkte­m Personalei­nsatz vorangetri­eben“.

„Zwei Jahre für das Verfassen eines Gesetzentw­urfs sind inakzeptab­el und zeigen die handwerkli­chen Defizite bei Rot-rot-grün“, so Zippel. Corona könne nicht für alles als Ausrede herhalten.

Zwei Jahre für das Verfassen eines Gesetzentw­urfs sind inakzeptab­el. Corona kann nicht für alles als Ausrede herhalten. Christoph Zippel Cdu-fraktionsv­ize und gesundheit­spolitisch­er Sprecher

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