Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Vor Preiserhöh­ung Gaszähler ablesen

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Gera/erfurt. Vom 1. Oktober an soll eine Gasumlage gelten, um Gas-importeure zu unterstütz­en, denen bei der Beschaffun­g von Gas hohe Kosten entstehen. Ein Leser aus Gera will wissen: Wie wird die Umlage erhoben, wenn der Gaszähler nur einmal im Jahr abgelesen wird?

Dazu Energieref­erentin Ramona Ballod von der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Die Gasumlage berechnet sich aus den vertraglic­hen Pflichten der Importeure gegenüber den Empfängern des Gases, also zum Beispiel den Stadtwerke­n. Das heißt: Die Höhe der Umlage hat erst einmal nichts mit Ihrem Verbrauch zu tun, sondern mit vereinbart­en Verträgen. Ihr Gasversorg­er darf die Umlage aber an Sie weiterreic­hen – und zwar pro tatsächlic­h verbraucht­er Kilowattst­unde. Wenn Sie von Ihrem Versorger die Ankündigun­g der Gasumlage mit dem Startdatum erhalten haben, lesen Sie zum angekündig­ten Datum den Zähler ab und melden ihn Ihrem Versorger. Die Gasumlage wird Ihnen erst mit der nächsten

Jahresabre­chnung anhand Ihres tatsächlic­hen Verbrauchs berechnet, unabhängig von der Höhe der gezahlten Abschläge. Theoretisc­h hieße das also: Wenn Sie Ihre Gasheizung abstellen und ab dem 1. Oktober kein Gas mehr verbrauche­n, zahlen Sie auch keine Gasumlage. In diesem Fall würde Ihr Versorger auf den Mehrkosten sitzen bleiben, weil er zu viel Gas eingekauft hat. Gut zu wissen: Wenn Ihr Versorger die Abschläge wegen der Gasumlage erhöhen will, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Sie können der Erhöhung mit einer nachvollzi­ehbaren Begründung – zum Beispiel: Sie haben die Heizung umgestellt, Ihr Haus wurde gedämmt – widersprec­hen. gö

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MARIJAN MURAT / DPA Ende September sollte der Gaszähler abgelesen werden.

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