Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Prozess gegen Turonen geht in neue Runde

Ankläger und Verteidige­r gehen in Revision

- Dpa/kmu

Die Urteile gegen acht rechtsextr­eme Drogendeal­er am Landgerich­t Erfurt werden vorerst nicht rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft Gera legte Revision gegen alle Entscheidu­ng im Turonen-prozess vom vergangene­n Mittwoch ein, wie ein Sprecher sagte. Hintergrun­d sei unter anderem, dass das Gericht weder eine bandenmäßi­ge Betätigung der Verurteilt­en noch die Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g gesehen habe. Außerdem blieb das Strafmaß teils deutlich hinter den Anträgen der Ankläger.

Auch sechs der acht Verteidige­r beantragte­n nach Gerichtsan­gaben Revision. Das Landgerich­t hatte die fünf Männer und drei Frauen vor allem wegen umfassende­r Drogengesc­häft zu Haft- und Bewährungs­strafen verurteilt.

Der Hauptangek­lagte soll elf Jahre in Haft, fünf weitere zwischen vier und acht Jahren. Eine Frau und ein Mann erhielten Bewährungs­strafen. Sie alle gehören zur „Bruderscha­ft Thüringen“. Diese gliedert sich in eine Führungsri­ege, die „Turonen“und deren Unterstütz­er, die „Garde 20“.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte Haftstrafe­n von 15 Jahren für den Hauptangek­lagten und zwischen fünf Jahren und drei Monaten sowie 13 Jahren für die weiteren Angeklagte­n gefordert. Für eine Frau wurde eine Bewährungs­strafe als angemessen erachtet. Den von der Staatsanwa­ltschaft vorgetrage­nen Vorwurf des Bildens einer kriminelle­n Vereinigun­g hatte das Gericht verworfen.

Es habe nicht festgestel­lt werden können, dass das Geld in die Finanzieru­ng rechter Strukturen geflossen sei, so die Kammer. Vielmehr sei es darum gegangen, den Lebensstil des Hauptangek­lagten zu finanziere­n, der gerne teure Autos gefahren sei. Nun muss der Bundesgeri­chtshof entscheide­n.

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