Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Prozess gegen Turonen geht in neue Runde
Ankläger und Verteidiger gehen in Revision
Die Urteile gegen acht rechtsextreme Drogendealer am Landgericht Erfurt werden vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Gera legte Revision gegen alle Entscheidung im Turonen-prozess vom vergangenen Mittwoch ein, wie ein Sprecher sagte. Hintergrund sei unter anderem, dass das Gericht weder eine bandenmäßige Betätigung der Verurteilten noch die Bildung einer kriminellen Vereinigung gesehen habe. Außerdem blieb das Strafmaß teils deutlich hinter den Anträgen der Ankläger.
Auch sechs der acht Verteidiger beantragten nach Gerichtsangaben Revision. Das Landgericht hatte die fünf Männer und drei Frauen vor allem wegen umfassender Drogengeschäft zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Der Hauptangeklagte soll elf Jahre in Haft, fünf weitere zwischen vier und acht Jahren. Eine Frau und ein Mann erhielten Bewährungsstrafen. Sie alle gehören zur „Bruderschaft Thüringen“. Diese gliedert sich in eine Führungsriege, die „Turonen“und deren Unterstützer, die „Garde 20“.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von 15 Jahren für den Hauptangeklagten und zwischen fünf Jahren und drei Monaten sowie 13 Jahren für die weiteren Angeklagten gefordert. Für eine Frau wurde eine Bewährungsstrafe als angemessen erachtet. Den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Vorwurf des Bildens einer kriminellen Vereinigung hatte das Gericht verworfen.
Es habe nicht festgestellt werden können, dass das Geld in die Finanzierung rechter Strukturen geflossen sei, so die Kammer. Vielmehr sei es darum gegangen, den Lebensstil des Hauptangeklagten zu finanzieren, der gerne teure Autos gefahren sei. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.