Thüringer Allgemeine (Artern)

Nur mit Winterreif­en

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In zehn Ländern Europas gilt eine Pflicht

Stuttgart. In zehn europäisch­en Ländern beginnt am 1. Dezember die Winterreif­enpflicht. Dazu zählen Länder wie Estland, Finnland, Lettland und Litauen, teilt der Auto Club Europa (ACE) mit. In Ländern wie Bosnien, Serbien und Slowenien gilt die Pflicht bereits seit Anfang November. Sie endet in den meisten Ländern zwischen Ende März und Mitte April.

Die Pflicht gilt unabhängig von der Witterung. Als Winterreif­en gelten laut ACE in der Regel neben Reifen mit der „M+S“-Kennzeichn­ung auch viele Ganzjahres­reifen. Je nach Land ist der Umgang mit der Winterreif­enpflicht anders. In Deutschlan­d und seinen Nachbarlän­dern Luxemburg, Österreich und Tschechien gilt zum Beispiel eine situative Winterreif­enpflicht: Sie greift nur dann, wenn es die Witterung erfordert – zum Beispiel bei Schnee, Eis, Matsch oder bei anderen winterlich­en Bedingunge­n.

Ein Sonderfall ist die Schweiz: Dort gilt laut ACE weder generell noch situativ eine Pflicht. Doch bei einem Unfall mit Sommerreif­en auf winterlich­en Straßen hafte der Fahrer deutlich mit, außerdem drohen Bußgelder bei Behinderun­gen. In Ländern wie Frankreich, Italien, Kroatien und Ungarn kann in bestimmten Gebieten, zum Beispiel im Gebirge, eine Beschilder­ung eine Winterreif­enpflicht anordnen. (dpa) Hierzuland­e gilt die Pflicht nur bei Eis und Schnee. Foto: dpa

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