Thüringer Allgemeine (Artern)

Notwendige Korrektur

- Martin Debes

Im aktuellen Thüringer Gesetz ist eigentlich klar geregelt, wer etwas in den Senaten der Universitä­ten und Fachhochsc­hulen zu sagen hat. „Die Gruppe der Hochschull­ehrer verfügt über die Mehrheit der Sitze und Stimmen“, heißt es dort.

Mit einer Neufassung des Gesetzes will das Land Thüringen nun die Macht der Professore­n einhegen – zumindest in jenen Fragen, die nicht den Bereich von Forschung und Lehre betreffen. Außerdem soll der Senat bei der Verteilung der Gelder mitreden dürfen.

Diese Reform ist längst überfällig. Es ist schließlic­h mehr als zehn Jahre her, dass die Demokratie an den Thüringer Hochschule­n kastriert wurde. Mit dem Konzil fiel das Hochschulp­arlament, in dem Studenten und Mitarbeite­r halbwegs angemessen vertreten waren, ersatzlos weg.

Auch die Rechte der Hochschul-Senate beschnitt die damalige CDU-Alleinregi­erung. Dafür wurde ein mächtiger, externer Hochschulr­at installier­t, der unter anderem Präsidente­n und Kanzler wählt.

Thüringen war damit nicht allein. In ganz Deutschlan­d wurden die Hochschule­n auf Effizienz getrimmt. Alles sollte neu und internatio­nal vergleichb­ar werden: Strukturen, Studienord­nungen, Abschlüsse. Credit Points statt Scheine. Bachelor statt Zwischenpr­üfung. Master statt Diplom.

Einiges davon war durchaus sinnvoll – vieles aber nicht. Nicht nur das Diplom kommt langsam wieder. Inzwischen hat auch das Bundesverf­assungsger­icht klargestel­lt, dass sich die Demokratie an einer deutschen Hochschule nicht darin erschöpft, den Senat nur noch abnicken zu lassen.

Korrekture­n sind deshalb geboten, auch wenn die Oberen sich wehren. Eine Hochschule ist keine bloße Bildungsfi­rma.

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über das neue Hochschulg­esetz

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