Notwendige Korrektur
Im aktuellen Thüringer Gesetz ist eigentlich klar geregelt, wer etwas in den Senaten der Universitäten und Fachhochschulen zu sagen hat. „Die Gruppe der Hochschullehrer verfügt über die Mehrheit der Sitze und Stimmen“, heißt es dort.
Mit einer Neufassung des Gesetzes will das Land Thüringen nun die Macht der Professoren einhegen – zumindest in jenen Fragen, die nicht den Bereich von Forschung und Lehre betreffen. Außerdem soll der Senat bei der Verteilung der Gelder mitreden dürfen.
Diese Reform ist längst überfällig. Es ist schließlich mehr als zehn Jahre her, dass die Demokratie an den Thüringer Hochschulen kastriert wurde. Mit dem Konzil fiel das Hochschulparlament, in dem Studenten und Mitarbeiter halbwegs angemessen vertreten waren, ersatzlos weg.
Auch die Rechte der Hochschul-Senate beschnitt die damalige CDU-Alleinregierung. Dafür wurde ein mächtiger, externer Hochschulrat installiert, der unter anderem Präsidenten und Kanzler wählt.
Thüringen war damit nicht allein. In ganz Deutschland wurden die Hochschulen auf Effizienz getrimmt. Alles sollte neu und international vergleichbar werden: Strukturen, Studienordnungen, Abschlüsse. Credit Points statt Scheine. Bachelor statt Zwischenprüfung. Master statt Diplom.
Einiges davon war durchaus sinnvoll – vieles aber nicht. Nicht nur das Diplom kommt langsam wieder. Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass sich die Demokratie an einer deutschen Hochschule nicht darin erschöpft, den Senat nur noch abnicken zu lassen.
Korrekturen sind deshalb geboten, auch wenn die Oberen sich wehren. Eine Hochschule ist keine bloße Bildungsfirma.