Nochmals Bewährung ausgesprochen
Fahren ohne Führerschein
Kyffhäuserkreis. Die guten Eigenschaften, die der Mann in jüngster Vergangenheit zeigte, veranlassten Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen, wieder eine Bewährung auszusprechen. Und auch die Perspektive scheint bei dem Mann positiv zu sein. Wobei, das betonte der Richter im Gespräch mit Thüringer Allgemeine, das Vergehen des Angeklagten nicht zu billigen ist.
Der Mann lebt im Kyffhäuserkreis, hat einen Job, das Kind, für das er Unterhalt zahlt, lebt weiter weg bei der Mutter. Der Mann ist vorbelastet. Es gibt vier Eintragungen im Bundeszentralregister. Da geht es um Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz sowie Fahren unter Einwirkung von Alkohol.
Der Mann wurde zu Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Mann ist in der Bewährungszeit. Und da schaut das Gericht auch, wie sich der Verurteilte verhält. Bei dem Mann gibt es, wie Richter Fierenz betonte, nichts zu kritisieren, er erfüllt die Auflagen fristgemäß, er nimmt die Termine mit dem Bewährungshelfer wahr und nimmt Hilfe an.
Doch dann passierte es. Der Mann – wie gesagt, er ist noch in der Bewährungszeit und es gibt eine Führerscheinsperre – war mit einem Auto unterwegs. Er war auf Tour, um in der Ferne sein Kind zu besuchen. Er kam in eine Polizeikontrolle. Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz, der Pkw war stillgelegt, die Kennzeichen passten nicht zum Auto. Das bedeutet zudem fürs Gericht: Urkundenfälschung. Das Auto ist da formell eine Urkunde.
Es habe, sagte der Mann vor Gericht, mehrmals Streitereien mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin gegeben, wenn es um den Besuch des Kindes ging. Er habe über Bekannte die Fahrten organisiert, dann sei kurzfristig die Absage gekommen. Das sei mehrmals passiert und habe genervt. Dann sei eine Zeit gekommen, in der er etwa ein halbes Jahr lang das Kind nicht gesehen hatte. Deshalb habe er sich ins Auto gesetzt, begründete er.
Mittlerweile habe die Ex einen neuen Freund an ihrer Seite, seit dem habe sich die Situation verbessert, er werde in die Erziehung einbezogen.
Richter Fierenz verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die er nochmals auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte, zudem gibt es eine Führerscheinsperre von einem Jahr und sechs Monaten, er hat einen Bewährungshelfer an der Seite und muss zudem eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, das Geld kommt laut Richter die Kirchgemeinde Bendeleben zugute.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, ausgesprochen.