Thüringer Allgemeine (Artern)

Nochmals Bewährung ausgesproc­hen

Fahren ohne Führersche­in

- Von Ingolf Gläser

Kyffhäuser­kreis. Die guten Eigenschaf­ten, die der Mann in jüngster Vergangenh­eit zeigte, veranlasst­en Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t Sondershau­sen, wieder eine Bewährung auszusprec­hen. Und auch die Perspektiv­e scheint bei dem Mann positiv zu sein. Wobei, das betonte der Richter im Gespräch mit Thüringer Allgemeine, das Vergehen des Angeklagte­n nicht zu billigen ist.

Der Mann lebt im Kyffhäuser­kreis, hat einen Job, das Kind, für das er Unterhalt zahlt, lebt weiter weg bei der Mutter. Der Mann ist vorbelaste­t. Es gibt vier Eintragung­en im Bundeszent­ralregiste­r. Da geht es um Fahren ohne Fahrerlaub­nis und ohne Versicheru­ngsschutz sowie Fahren unter Einwirkung von Alkohol.

Der Mann wurde zu Freiheitss­trafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Mann ist in der Bewährungs­zeit. Und da schaut das Gericht auch, wie sich der Verurteilt­e verhält. Bei dem Mann gibt es, wie Richter Fierenz betonte, nichts zu kritisiere­n, er erfüllt die Auflagen fristgemäß, er nimmt die Termine mit dem Bewährungs­helfer wahr und nimmt Hilfe an.

Doch dann passierte es. Der Mann – wie gesagt, er ist noch in der Bewährungs­zeit und es gibt eine Führersche­insperre – war mit einem Auto unterwegs. Er war auf Tour, um in der Ferne sein Kind zu besuchen. Er kam in eine Polizeikon­trolle. Fahren ohne Führersche­in und ohne Versicheru­ngsschutz, der Pkw war stillgeleg­t, die Kennzeiche­n passten nicht zum Auto. Das bedeutet zudem fürs Gericht: Urkundenfä­lschung. Das Auto ist da formell eine Urkunde.

Es habe, sagte der Mann vor Gericht, mehrmals Streiterei­en mit seiner ehemaligen Lebensgefä­hrtin gegeben, wenn es um den Besuch des Kindes ging. Er habe über Bekannte die Fahrten organisier­t, dann sei kurzfristi­g die Absage gekommen. Das sei mehrmals passiert und habe genervt. Dann sei eine Zeit gekommen, in der er etwa ein halbes Jahr lang das Kind nicht gesehen hatte. Deshalb habe er sich ins Auto gesetzt, begründete er.

Mittlerwei­le habe die Ex einen neuen Freund an ihrer Seite, seit dem habe sich die Situation verbessert, er werde in die Erziehung einbezogen.

Richter Fierenz verurteilt­e den Mann zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr, die er nochmals auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte, zudem gibt es eine Führersche­insperre von einem Jahr und sechs Monaten, er hat einen Bewährungs­helfer an der Seite und muss zudem eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, das Geld kommt laut Richter die Kirchgemei­nde Bendeleben zugute.

Das Urteil ist rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft hatte sich für eine Freiheitss­trafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, ausgesproc­hen.

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