Thüringer Allgemeine (Artern)

Ottobock-Tochter verkauft Anteile

Inhaberfam­ilie Näder etabliert langfristi­ge Partnersch­aft mit Investor. Börsengang 2018 geplant

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Duderstadt. Das schwedisch­e Private Equity-Unternehme­n EQT übernimmt 20 Prozent an der Otto Bock HealthCare GmbH und wird damit der erste familienfr­emde Anteilseig­ner in 98 Jahren Firmengesc­hichte des Unternehme­ns.

Die Investitio­nsvereinba­rung haben beide Seiten im niedersäch­sischen Duderstadt unterschri­eben. 80 Prozent bleiben weiterhin in den Händen der Otto Bock Holding GmbH & Co. KG, die zu 100 Prozent der Inhaberfam­ilie Näder gehört. EQT entsendet einen Vertreter in den sich formierend­en zehnköpfig­en Aufsichtsr­at von Ottobock.

„Wir verbinden die Dynamik von Ottobock als Weltmarktf­ührer in der technische­n Orthopädie mit EQT als führendem europäisch­en Investor im Medtech-Bereich mit umfassende­r Expertise und einer starken Bindung an die schwedisch­e Industriel­lenfamilie Wallenberg. Gemeinsam nutzen wir das Knowhow im Medtech-Bereich und die Kompetenz von Private Equity, um noch agiler zu werden, noch schneller auf Zukunft umzuschalt­en, unsere führende Stellung in der digitalen Transforma­tion weiter auszubauen und versteckte Performanc­eund Ertragspot­enziale zu heben“, sagt Hans Georg Näder, Vorsitzend­er der Geschäftsf­ührung der Otto Bock Holding Ottobock erwirtscha­ftete  einen Umsatz von , Millionen Euro. Foto: Ottobock GmbH & Co. KG. „EQT beflügelt unseren Wachstumsp­fad und unterstütz­t uns dabei, in jeder Hinsicht börsenreif zu werden. Gemeinsam werden wir Mehrwert schaffen für Anwender, Mitarbeite­r und Anteilseig­ner.“EQT hat sich in einem sorgfältig­en Bieterverf­ahren, das die Investment­bank J.P. Morgan geführt hat, überzeugen­d gegen eine Reihe anderer internatio­naler Topinvesto­ren durchgeset­zt.

„An einem möglichen Börsengang halten wir weiter fest. Allerdings wird ein solcher Schritt durch den Einstieg von EQT eher später als früher erfolgen“, so Näder. Die Vereinbaru­ng steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Kartellbeh­örden.

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