Thüringer Allgemeine (Artern)

Helfer für Wahl benötigt

Verwaltung vergibt ehrenamtli­che Posten

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Sondershau­sen. Am Sonntag, dem 24. September, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Um die Wahl zu organisier­en, sucht die Stadtverwa­ltung Sondershau­sen tatkräftig­e Unterstütz­ung aus der Bevölkerun­g.

Als Wahlvorste­her, Schriftfüh­rer oder Beisitzer überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgab­e, beschließe­n über die Gültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebn­is.

Die Wahl ist für den Zeitraum von 8 bis 18 Uhr angesetzt. Die Tätigkeit beginnt kurz vor Öffnung der Wahllokale und endet nach korrekter Auszählung aller Stimmen, informiert die Stadtverwa­ltung.

Voraussetz­ung für diese Tätigkeit ist, dass die Interessen­ten wahlberech­tigt sind. Wahlberech­tigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgeset­zes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wer sich entschließ­t, die Bundestags­wahl zu unterstütz­en, erhält dafür eine kleine Entschädig­ung am Wahltag.

▶ Weitere Informatio­nen sind im Internet unter www.sondershau­sen.de zu finden, Anmeldunge­n sind online möglich. Für Fragen stehen die Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung unter Telefon ()    bereit.

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