Helfer für Wahl benötigt
Verwaltung vergibt ehrenamtliche Posten
Sondershausen. Am Sonntag, dem 24. September, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Um die Wahl zu organisieren, sucht die Stadtverwaltung Sondershausen tatkräftige Unterstützung aus der Bevölkerung.
Als Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgabe, beschließen über die Gültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis.
Die Wahl ist für den Zeitraum von 8 bis 18 Uhr angesetzt. Die Tätigkeit beginnt kurz vor Öffnung der Wahllokale und endet nach korrekter Auszählung aller Stimmen, informiert die Stadtverwaltung.
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Interessenten wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Wer sich entschließt, die Bundestagswahl zu unterstützen, erhält dafür eine kleine Entschädigung am Wahltag.
▶ Weitere Informationen sind im Internet unter www.sondershausen.de zu finden, Anmeldungen sind online möglich. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung unter Telefon () bereit.