Thüringer Allgemeine (Artern)

Kampfhunde künftig nicht mehr per Gesetz gefährlich

Empfehlung des Innenaussc­husses zum Streichen der strittigen Rassehunde­liste aus dem Tiergefahr­engesetz erwartet

- Von Kai Mudra

Erfurt. Sie ist schon immer umstritten: die Thüringer Rassehunde­liste. Denn per Gesetz gelten American Staffordsh­ire Terrier, Pitbull Terrier, Bullterrie­r und Staffordsh­ire-Bullterrie­r in Thüringen als gefährlich. Halter von Hunden dieser Rassen müssen unter anderem strengere Auflagen beachten und höhere Steuern bezahlen.

Doch seit gestern zeichnet sich das Aus für diese Regelung ab. „Wir sind dafür, die bisherige Rasseliste abzuschaff­en“, erklärt Wolfgang Fiedler einen Richtungsw­echsel bei der CDU. Stattdesse­n sollten Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind, fügt der Innenexper­te an. Das seien Hunde, die Menschen oder Tiere verletzen oder Tiere unkontroll­iert hetzen.

Breite Ablehnung der Rasseliste im Landtag

Damit setzt die CDU Rot-Rot Grün unter Druck. Die Landesregi­erung hatte noch im März eine Gesetzesno­velle mit einer entschärft­en Rasseliste beschlosse­n.

Heute wird über diesen Gesetzesen­twurf im Innenaussc­huss des Parlaments erneut beraten. Dabei könnte die Rasseliste kippen. Auslöser für den Sinneswand­el vieler ihrer Befürworte­r dürfte die Anhörung im August gewesen sein. Das Gros der Experten sprach sich gegen stur festgelegt­e Rassen aus, deren Hunde gefährlich sein sollen.

„Ich hoffe doch“, reagiert auch die Linke-Abgeordnet­e Sabine Berninger auf die Frage, ob das Parlament die Liste streichen werde. Sie argumentie­rt schon immer dagegen. Berninger favorisier­t Regelungen wie in Niedersach­sen. Dort wird von Hundebesit­zern ein Sachkunden­achweis erwartet. Langjährig­e Hundehalte­r gelten aber als kundig, so dass beispielsw­eise Senioren ihren Hund natürlich behalten können.

Aus Sicht der CDU ist die von ihr vor sechs Jahren mitbeschlo­ssene Rasseliste „ineffektiv, ungerecht und stellt bestimmte Rassen unter Generalver­dacht“. Wolfgang Fiedler fordert, künftig Halter, deren Hunde auffällig geworden sind, zu einer theoretisc­hen und praktische­n Sachkundep­rüfung zu verpflicht­en, wenn sie ihren Vierbeiner weiter behalten wollen. „In der Regel ist die Person am anderen Ende der Leine verantwort­lich dafür, wenn ein Tier aggressiv wird“, so der CDU-Experte.

„Wir lehnen den Gesetzesen­twurf der Regierung ab, da wir ihn für überflüssi­g halten“, betont ein Sprecher der AfD-Fraktion. Der Umgang mit Hunden sei eine Frage der Erziehung, Unterbring­ung, Zuwendung und des Umfeldes. Die AfD setze sich nachdrückl­ich für das Abschaffen der Rasseliste ein.

Die SPD diskutiert noch, wie weiter mit der Rasseliste. Gemeinsam mit der CDU hatten die Sozialdemo­kraten 2011 im „Gesetz zum Schutz vor gefährlich­en Tieren“die sogenannte­n Kampfhunde für Thüringen per se zur Gefahr erklärt.

Die SPD wolle an der Liste nicht stur festhalten, hieß es gestern. Allerdings werde noch über alternativ­e Regelungen nachgedach­t, denn die Menschen müssten auch künftig vor aggressive­n Hunden geschützt werden.

Die Minister der Grünen hatten dem Regierungs­entwurf samt Rassehunde­liste im März noch zugestimmt. Wie sich die Ökopartei nun verhalten wolle, war gestern nicht zu erfahren. Allerdings war die Liste parteiinte­rn schon immer umstritten.

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Bisher gelten in Thüringen Hunde wie dieser Staffordsh­ire-Bullterrie­r allein wegen ihrer Rasse als gefährlich. Das könnte sich nun ändern, denn keine Fraktion im Landtag will weiter an der sogenannte­n Rasseliste festhalten. Foto: Axel Heimken

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