Verbandsgemeinden werden weniger gefördert
Orte, die sich auf das neue Alternativmodell zur VG einlassen, sollen geringere Fusionsprämien bekommen
Erfurt. Thüringer Kommunen, die sich zu dem geplanten Modell einer Verbandsgemeinde zusammenschließen wollen, sollen 50 Euro pro Einwohner als Prämie erhalten. Dies wäre nur halb so viel, wie Orte bekämen, die zu einer Einheits- und Landgemeinde fusionieren.
So steht es einem Eckpunktepapier, dass Innenminister Georg Maier (SPD) den kommunalen Spitzenverbänden zukommen ließ. Es liegt der Thüringer Allgemeinen vor.
Bei den Strukturbeihilfen und möglichen Entschuldungsmaßnahmen ist keine unterschiedliche Behandlung der Gemeindeformen geplant. Der Gemeindeund Städtebund übte trotzdem scharfe Kritik an dem Vorgehen. Wenn man den Gemeinden in den Verwaltungsgemeinschaften (VG) wirklich eine Alternative bieten wolle, dürfe man sie nicht gleich zu Beginn schlechter stellen als die Einheitsgemeinde, sagte Präsident Michael Brychcy (CDU) der TA. „Das geht nicht. Ich halte das für komplett falsch.“
Auch der Kommunalexperte Axel Schneider (CDU) äußerte Unverständnis. Hier habe sich wieder die „Betonkopffraktion durchgesetzt“, sagte er. Schneider, der selbst eine VG leitet, war Mitglied der Expertenkommission, die für die Vorgängerregierung ein Gutachten für die Gebietsund Verwaltungsreform erstellt hatte. Er wirbt seit Langem für die Verbandsgemeinde, die aber von der rot-rot-grünen Regierung stets ablehnt wurde. Erst nachdem das Verfassungsgericht das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform kippte und der Innenminister ausgetauscht wurde, änderte sich die Mehrheitsmeinung in der Koalition.
Wie bereits berichtet, soll die Verbandsgemeinde mindestens 8000 Einwohner haben, und zwar auf Basis der Bevölkerungsprognose für 2035. Der wichtigste Unterschied zur Einheitsgemeinde ist gleichzeitig die entscheidende Parallele zur VG: Die Mitgliedsgemeinden behalten ihre Selbstständigkeit, werden also nicht zu Ortschaften herabgestuft. Sie behalten zum Beispiel das Etat- und Satzungsrecht. Im Unterschied zur VG müssen sie aber einen deutlich größeren Teil ihrer Aufgaben an die Verbandsgemeindezentrale abgeben. Der Katalog reicht von der Trägerschaft für Schule und Kindergarten über die Feuerwehr bis zum Bauhof.
Gemeinden können sich laut dem Eckpunktepapier nur während der Freiwilligkeitsphase der verschobenen Gebietsreform zusammenschließen. Sie endet am 31. März des kommenden Jahres.
Schneider übte Kritik an einer undifferenzierten Wahl der Verbandsgemeinderats durch alle Einwohner. So werde nicht gesichert, dass jede Mitgliedgemeinde vertreten sei, sagte er. Dies sei wenig basisdemokratisch.
Das Eckpunktepapier soll bis Mitte Oktober von den Kommunen diskutiert werden. Minister Maier hatte eine „ergebnisoffene Debatte“zugesichert.
In Thüringen haben sich mehr als 600 der 849 Gemeinden in insgesamt 69 Verwaltungsgemeinschaften organisiert. Nur 14 VG haben aktuell mehr als 8000 Einwohner.