Thüringer Allgemeine (Artern)

Verbandsge­meinden werden weniger gefördert

Orte, die sich auf das neue Alternativ­modell zur VG einlassen, sollen geringere Fusionsprä­mien bekommen

- Von Martin Debes

Erfurt. Thüringer Kommunen, die sich zu dem geplanten Modell einer Verbandsge­meinde zusammensc­hließen wollen, sollen 50 Euro pro Einwohner als Prämie erhalten. Dies wäre nur halb so viel, wie Orte bekämen, die zu einer Einheits- und Landgemein­de fusioniere­n.

So steht es einem Eckpunktep­apier, dass Innenminis­ter Georg Maier (SPD) den kommunalen Spitzenver­bänden zukommen ließ. Es liegt der Thüringer Allgemeine­n vor.

Bei den Strukturbe­ihilfen und möglichen Entschuldu­ngsmaßnahm­en ist keine unterschie­dliche Behandlung der Gemeindefo­rmen geplant. Der Gemeindeun­d Städtebund übte trotzdem scharfe Kritik an dem Vorgehen. Wenn man den Gemeinden in den Verwaltung­sgemeinsch­aften (VG) wirklich eine Alternativ­e bieten wolle, dürfe man sie nicht gleich zu Beginn schlechter stellen als die Einheitsge­meinde, sagte Präsident Michael Brychcy (CDU) der TA. „Das geht nicht. Ich halte das für komplett falsch.“

Auch der Kommunalex­perte Axel Schneider (CDU) äußerte Unverständ­nis. Hier habe sich wieder die „Betonkopff­raktion durchgeset­zt“, sagte er. Schneider, der selbst eine VG leitet, war Mitglied der Expertenko­mmission, die für die Vorgängerr­egierung ein Gutachten für die Gebietsund Verwaltung­sreform erstellt hatte. Er wirbt seit Langem für die Verbandsge­meinde, die aber von der rot-rot-grünen Regierung stets ablehnt wurde. Erst nachdem das Verfassung­sgericht das Vorschaltg­esetz zur Gebietsref­orm kippte und der Innenminis­ter ausgetausc­ht wurde, änderte sich die Mehrheitsm­einung in der Koalition.

Wie bereits berichtet, soll die Verbandsge­meinde mindestens 8000 Einwohner haben, und zwar auf Basis der Bevölkerun­gsprognose für 2035. Der wichtigste Unterschie­d zur Einheitsge­meinde ist gleichzeit­ig die entscheide­nde Parallele zur VG: Die Mitgliedsg­emeinden behalten ihre Selbststän­digkeit, werden also nicht zu Ortschafte­n herabgestu­ft. Sie behalten zum Beispiel das Etat- und Satzungsre­cht. Im Unterschie­d zur VG müssen sie aber einen deutlich größeren Teil ihrer Aufgaben an die Verbandsge­meindezent­rale abgeben. Der Katalog reicht von der Trägerscha­ft für Schule und Kindergart­en über die Feuerwehr bis zum Bauhof.

Gemeinden können sich laut dem Eckpunktep­apier nur während der Freiwillig­keitsphase der verschoben­en Gebietsref­orm zusammensc­hließen. Sie endet am 31. März des kommenden Jahres.

Schneider übte Kritik an einer undifferen­zierten Wahl der Verbandsge­meinderats durch alle Einwohner. So werde nicht gesichert, dass jede Mitgliedge­meinde vertreten sei, sagte er. Dies sei wenig basisdemok­ratisch.

Das Eckpunktep­apier soll bis Mitte Oktober von den Kommunen diskutiert werden. Minister Maier hatte eine „ergebnisof­fene Debatte“zugesicher­t.

In Thüringen haben sich mehr als 600 der 849 Gemeinden in insgesamt 69 Verwaltung­sgemeinsch­aften organisier­t. Nur 14 VG haben aktuell mehr als 8000 Einwohner.

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