Thüringer Allgemeine (Artern)

Jeder darf im Wahllokal zuschauen

Störungen und Beeinfluss­ung sind jedoch streng verboten

- Von Kai Mudra

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()    ()    Erfurt. Damit Wahlen in Deutschlan­d ohne Manipulati­on ablaufen, gibt es Möglichkei­ten, diese zu beobachten. So dürfen tagsüber im Wahllokal die Arbeit des Wahlvorsta­ndes und die ordnungsge­mäße Stimmabgab­e verfolgt werden. Menschen, die sich dazu entschließ­en, sollten sich ruhig verhalten, sagte Cornelia Schmalfuß, Bürochefin des Landeswahl­leiters gestern der Thüringer Allgemeine­n.

Sie dürfen die Stimmabgab­e nicht beeinfluss­en und keine Wahlwerbun­g betreiben. Verboten ist Beobachter­n zudem, Einsicht in die Wahlunterl­agen zu nehmen. Bei Verstößen darf der Wahlvorsta­nd Beobachter auch des Wahllokals verweisen, so Cornelia Schmalfuß.

Um 8 Uhr werden die Wahllokale am Sonntag geöffnet, um 18 Uhr werden sie wieder geschlosse­n. Wähler, die sich noch im Wahllokal befinden, um ihre Stimme abzugeben, dürfen das noch.

Wenn sich der Wahlvorsta­nd davon überzeugt hat, dass alle Wähler ihre Stimme abgegeben haben, sich außer dem Wahlvorsta­nd keine fremden Personen mehr im Wahllokal befinden, auch alles andere, wie die Plomben an den Wahlurnen, in Ordnung ist, kann die Auszählung beginnen.

Dazu werde das Wahllokal für die Öffentlich­keit wieder geöffnet, so die Büroleiter­in. Mit Ausnahme angemeldet­er Medien sind Aufnahmen von der Auszählung untersagt. Das gilt für Ton- und Bildaufzei­chnungen. Während der Auszählung gilt, dass keine fremde Person die Wahlzettel, die Urnen oder andere Unterlagen anzufassen hat. Ein Hinweis eines Beobachter­s, sollte beispielsw­eise ein Stimmzette­l unbemerkt herunterge­fallen sein, ist natürlich möglich, ergänzt Cornelia Schmalfuß.

Sonntagnac­hmittag beginnen auch die Briefwahll­okale mit ihrer Arbeit. Die Wahlvorstä­nde würden den roten Umschlägen die blauen Umschläge entnehmen, um zu überprüfen, ob der Absender wahlberech­tigt ist. Sollte das der Fall sein, wird der verschloss­ene blaue Umschlag in eine Wahlurne gesteckt.

Nach 18 Uhr werden auch in den Briefwahll­okalen die Wahlurnen vom Wahlvorsta­nd geöffnet und die Stimmzette­l ausgezählt sowie die Ergebnisse weitergeme­ldet.

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Foto: Bernd Wüstneck, dpa
Zuschauen ist am Sonntag im Wahllokal erlaubt. Foto: Bernd Wüstneck, dpa

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