Jeder darf im Wahllokal zuschauen
Störungen und Beeinflussung sind jedoch streng verboten
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() () Erfurt. Damit Wahlen in Deutschland ohne Manipulation ablaufen, gibt es Möglichkeiten, diese zu beobachten. So dürfen tagsüber im Wahllokal die Arbeit des Wahlvorstandes und die ordnungsgemäße Stimmabgabe verfolgt werden. Menschen, die sich dazu entschließen, sollten sich ruhig verhalten, sagte Cornelia Schmalfuß, Bürochefin des Landeswahlleiters gestern der Thüringer Allgemeinen.
Sie dürfen die Stimmabgabe nicht beeinflussen und keine Wahlwerbung betreiben. Verboten ist Beobachtern zudem, Einsicht in die Wahlunterlagen zu nehmen. Bei Verstößen darf der Wahlvorstand Beobachter auch des Wahllokals verweisen, so Cornelia Schmalfuß.
Um 8 Uhr werden die Wahllokale am Sonntag geöffnet, um 18 Uhr werden sie wieder geschlossen. Wähler, die sich noch im Wahllokal befinden, um ihre Stimme abzugeben, dürfen das noch.
Wenn sich der Wahlvorstand davon überzeugt hat, dass alle Wähler ihre Stimme abgegeben haben, sich außer dem Wahlvorstand keine fremden Personen mehr im Wahllokal befinden, auch alles andere, wie die Plomben an den Wahlurnen, in Ordnung ist, kann die Auszählung beginnen.
Dazu werde das Wahllokal für die Öffentlichkeit wieder geöffnet, so die Büroleiterin. Mit Ausnahme angemeldeter Medien sind Aufnahmen von der Auszählung untersagt. Das gilt für Ton- und Bildaufzeichnungen. Während der Auszählung gilt, dass keine fremde Person die Wahlzettel, die Urnen oder andere Unterlagen anzufassen hat. Ein Hinweis eines Beobachters, sollte beispielsweise ein Stimmzettel unbemerkt heruntergefallen sein, ist natürlich möglich, ergänzt Cornelia Schmalfuß.
Sonntagnachmittag beginnen auch die Briefwahllokale mit ihrer Arbeit. Die Wahlvorstände würden den roten Umschlägen die blauen Umschläge entnehmen, um zu überprüfen, ob der Absender wahlberechtigt ist. Sollte das der Fall sein, wird der verschlossene blaue Umschlag in eine Wahlurne gesteckt.
Nach 18 Uhr werden auch in den Briefwahllokalen die Wahlurnen vom Wahlvorstand geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt sowie die Ergebnisse weitergemeldet.