Thüringer Allgemeine (Artern)

Pizza kalt und falsch geliefert

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Wir haben bei einem Lieferserv­ice mehrere Pizzen bestellt. Zwei Stunden später brachte der Bote kalte Pizzen, die auch noch falsch belegt waren. Das fiel uns aber erst auf, als der Fahrer schon weg war. Welche Rechte habe ich? Darauf antwortet Claudia Kreft, Juristin bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Wer warme Speisen bestellt, der kann erwarten, dass diese auch warm geliefert werden. Bringt der Lieferbote kalte Pizza, muss der Kunde diese nicht annehmen und auch die Rechnung nicht bezahlen. Auch wenn die Pizza nicht den Wünschen entspreche­nd belegt ist, kann der Kunde die Annahme der Pizza und Zahlung verweigern. Wichtig dabei ist, die Lieferung sofort zu überprüfen und Mängel direkt beim Lieferbote­n zu reklamiere­n. Ist der Bote einmal weg, ist es schwierig als Kunde nachzuweis­en, dass etwa ein Teil des bestellten Belags auf der Pizza fehlt.

Bei Wartezeite­n muss man unterschei­den: Erfolgt die Lieferung nicht pünktlich, obwohl eine bestimmte Lieferzeit vereinbart war, kann der Kunde vom Vertrag zurücktret­en. War jedoch keine Lieferzeit bestimmt, muss sich der Verbrauche­r beim Lieferserv­ice nach seiner Bestellung erkundigen und gegebenenf­alls eine Frist zur Lieferung setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktret­en. Bei der Annahme einer verspätete­n Pizza, lohnt sich der Versuch einen geringen Preis auszuhande­ln. Einige Lieferdien­ste gewähren Rabatt, um den Kunden an sich zu binden.

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