Pizza kalt und falsch geliefert
Wir haben bei einem Lieferservice mehrere Pizzen bestellt. Zwei Stunden später brachte der Bote kalte Pizzen, die auch noch falsch belegt waren. Das fiel uns aber erst auf, als der Fahrer schon weg war. Welche Rechte habe ich? Darauf antwortet Claudia Kreft, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Wer warme Speisen bestellt, der kann erwarten, dass diese auch warm geliefert werden. Bringt der Lieferbote kalte Pizza, muss der Kunde diese nicht annehmen und auch die Rechnung nicht bezahlen. Auch wenn die Pizza nicht den Wünschen entsprechend belegt ist, kann der Kunde die Annahme der Pizza und Zahlung verweigern. Wichtig dabei ist, die Lieferung sofort zu überprüfen und Mängel direkt beim Lieferboten zu reklamieren. Ist der Bote einmal weg, ist es schwierig als Kunde nachzuweisen, dass etwa ein Teil des bestellten Belags auf der Pizza fehlt.
Bei Wartezeiten muss man unterscheiden: Erfolgt die Lieferung nicht pünktlich, obwohl eine bestimmte Lieferzeit vereinbart war, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. War jedoch keine Lieferzeit bestimmt, muss sich der Verbraucher beim Lieferservice nach seiner Bestellung erkundigen und gegebenenfalls eine Frist zur Lieferung setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei der Annahme einer verspäteten Pizza, lohnt sich der Versuch einen geringen Preis auszuhandeln. Einige Lieferdienste gewähren Rabatt, um den Kunden an sich zu binden.