Wir gehen vor die Hunde
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Wenige Augenblicke vor der Bundestagswahl haben sich viele Politiker im Thüringer Landtag für eine Maßnahme ausgesprochen, die ohne Übertreibung als Meilenstein auf dem Weg zu einem wahrhaft demokratischen Thüringen ohne Ausgrenzung und Diskriminierung gelten darf: Die umstrittene Rasseliste gefährlicher Hunde soll wieder abgeschafft werden.
Nach Jahren hartnäckigen Kampfes für die Gleichberechtigung des Hundes gilt damit für diese Tiere künftig, was für uns Menschen längst selbstverständlich ist, zumindest auf dem Papier: Niemand darf wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Rasse oder wegen seiner Herkunft schlechter behandelt werden als andere.
Bislang stehen Hunde, die auf der Rasseliste verzeichnet sind, unter besonderer Beobachtung durch die Behörden. Um dieses und viele andere Privilegien werden sie von manchem Artgenossen beneidet, der es nicht geschafft hat, auf den exklusiven Index zu gelangen.
So fragt sich der Norwegische Buhund zu Recht, ob jemand allein wegen seines Namens zum Buhmann gemacht werden darf. Die weitgehend unbekannte Brandlbracke hat es satt, als harmlos belächelt zu werden, obwohl doch jeder Hundekenner wissen sollte, dass sie aus Österreich stammt. Und der Bayerische Gebirgsschweißhund hofft, dass die Schweißberechtigung aus seiner Heimat nun auch in Thüringen anerkannt wird und er als qualifizierte Fachkraft ein dauerhaftes Bleiberecht genießen darf.
Andere Hunderassen müssen um ihren Duldungsstatus fürchten. So rechnen der Dreifarbige Serbische und der Stichelhaarige Bosnische Laufhund ebenso mit ihrer baldigen Abschiebung wie der Kroatische Schäferhund, weil sie aus als sicher geltenden Herkunftsstaaten vom Balkan eingereist sind. Relativ sicher darf sich der Afghanische Windhund in Thüringen fühlen, zumindest so lange, wie Rot-Rot-Grün regiert. Dagegen wird der Korea Jindo Dog eine gründliche Prüfung über sich ergehen lassen müssen, die klärt, ob er aus Nord- oder aus Südkorea stammt.
Völlig unklar ist, ob sich die auf der Rasseliste stehenden Hunde künftig zur Wahl stellen dürfen. Die Gegner eines solchen Schritts befürchten Schaden für die Demokratie. Seine Befürworter argumentieren, potenziell gefährlichen Hunden müssten die gleichen Rechte eingeräumt werden wie potenziell gefährlichen Politikern.