Thüringer Allgemeine (Artern)

Weiterhin Probleme bei freiwillig­en Ausreisen

Bundesamt für Migration und Flüchtling­e registrier­t 700 Altfälle. Antragstel­ler warten durchschni­ttlich zwei Monate auf Bescheid

- Von Elmar Otto

Die Zahl der Asylverfah­ren im Freistaat ist deutlich gesunken. Im Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) sind nach Angaben von Justizmini­ster Dieter Lauinger Ende August noch 2150 Asylverfah­ren anhängig gewesen.

Darunter seien nur noch 700 Altverfahr­en, die von 2016 beziehungs­weise aus den Vorjahren stammen. „Im Juni 2016 lagen wir bei insgesamt rund 13 000 Verfahren“, sagte der Grünen-Politiker.

Im Bamf müssten jetzt weniger Entscheidu­ngen gefällt werden und dadurch gingen auch die Klagen an den Verwaltung­sgerichten zurück. Im Juni sei mit 4263 Gerichtsve­rfahren der Höhepunkt erreicht gewesen. „Wir hatten im Juli zum ersten Mal einen Knick nach unten. Die Zahl der Asylverfah­ren sank binnen Monatsfris­t auf 4158“, sagte der Minister. In zwei, drei Monaten, schätzt Lauinger, müssten auch die älteren Fälle alle abgearbeit­et sein. So dass Ende 2017 nur noch Fälle aus dem aktuellen Jahr vorliegen. Der durchschni­ttliche Antragstel­ler müsse zurzeit nur noch zwei Monate warten, bis er seinen Bescheid in den Händen halte. Zu Höchstzeit­en seien das manchmal Jahre gewesen.

Probleme gibt es weiterhin bei freiwillig­en Ausreisen. „In der Tat ist es immer schwierig, wenn Menschen das Land wieder verlassen müssen. Insbesonde­re, wenn sie schon längere Zeit hier gelebt haben“, räumte Lauinger ein. Er betonte zugleich: „Wir setzten da weiterhin auf die freiwillig­e Ausreise und haben Erfolg damit.“Würden diese Angebote nicht angenommen, setze das Land Bundesrech­t um und es erfolgen Abschiebun­gen. Derzeit leben 3600 Ausreisepf­lichtige in Thüringen, von denen 2800 eine Duldung haben. In unserem Beitrag „Jeder darf im Wahllokal zuschauen“(Titelseite, 22.9.) war nicht deutlich genug formuliert, dass Wahlbeobac­hter durchgehen­d anwesend sein dürfen. Wahllokale schließen um 18 Uhr. Wählen darf danach nur noch, wer zu diesem Zeitpunkt bereits als Wähler im Wahllokal gewartet hat. Für den Wahlvorsta­nd muss klar erkennbar sein, wer Wähler und Beobachter ist, um die Wahl beenden zu können.

3600 Ausreisepf­lichtige leben derzeit in Thüringen

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