Weiterhin Probleme bei freiwilligen Ausreisen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert 700 Altfälle. Antragsteller warten durchschnittlich zwei Monate auf Bescheid
Die Zahl der Asylverfahren im Freistaat ist deutlich gesunken. Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind nach Angaben von Justizminister Dieter Lauinger Ende August noch 2150 Asylverfahren anhängig gewesen.
Darunter seien nur noch 700 Altverfahren, die von 2016 beziehungsweise aus den Vorjahren stammen. „Im Juni 2016 lagen wir bei insgesamt rund 13 000 Verfahren“, sagte der Grünen-Politiker.
Im Bamf müssten jetzt weniger Entscheidungen gefällt werden und dadurch gingen auch die Klagen an den Verwaltungsgerichten zurück. Im Juni sei mit 4263 Gerichtsverfahren der Höhepunkt erreicht gewesen. „Wir hatten im Juli zum ersten Mal einen Knick nach unten. Die Zahl der Asylverfahren sank binnen Monatsfrist auf 4158“, sagte der Minister. In zwei, drei Monaten, schätzt Lauinger, müssten auch die älteren Fälle alle abgearbeitet sein. So dass Ende 2017 nur noch Fälle aus dem aktuellen Jahr vorliegen. Der durchschnittliche Antragsteller müsse zurzeit nur noch zwei Monate warten, bis er seinen Bescheid in den Händen halte. Zu Höchstzeiten seien das manchmal Jahre gewesen.
Probleme gibt es weiterhin bei freiwilligen Ausreisen. „In der Tat ist es immer schwierig, wenn Menschen das Land wieder verlassen müssen. Insbesondere, wenn sie schon längere Zeit hier gelebt haben“, räumte Lauinger ein. Er betonte zugleich: „Wir setzten da weiterhin auf die freiwillige Ausreise und haben Erfolg damit.“Würden diese Angebote nicht angenommen, setze das Land Bundesrecht um und es erfolgen Abschiebungen. Derzeit leben 3600 Ausreisepflichtige in Thüringen, von denen 2800 eine Duldung haben. In unserem Beitrag „Jeder darf im Wahllokal zuschauen“(Titelseite, 22.9.) war nicht deutlich genug formuliert, dass Wahlbeobachter durchgehend anwesend sein dürfen. Wahllokale schließen um 18 Uhr. Wählen darf danach nur noch, wer zu diesem Zeitpunkt bereits als Wähler im Wahllokal gewartet hat. Für den Wahlvorstand muss klar erkennbar sein, wer Wähler und Beobachter ist, um die Wahl beenden zu können.
3600 Ausreisepflichtige leben derzeit in Thüringen