Thüringer Allgemeine (Artern)

Ministeriu­m sucht Lösung im Streit um Lehrer-Gehälter

Ein besonderes Verfahren könnte Ein-Fach-Lehrer vor Ungerechti­gkeit bewahren. Doch schon lauert ein neues Problem

- Von Volkhard Paczulla

Erfurt. Das Thüringer Bildungsmi­nisterium sucht nach einer halbwegs eleganten Lösung, auch sogenannte Ein-Fach-Lehrer an Regelschul­en finanziell besserzust­ellen. Dabei werde nicht zuletzt das „sächsische Modell“geprüft. Das teilte das Linke-geführte Ministeriu­m auf Anfrage mit.

Gestritten wird um die Besoldung von rund 420 Thüringer Lehrern. Ihnen soll aufgrund der Tatsache, dass sie ihr LehrerDipl­om nur für ein Unterricht­sfach nachweisen können, die beschlosse­ne Besoldungs­anpassung für Regelschul­lehrer vorenthalt­en bleiben. Das geltende Besoldungs­recht sei hier sehr klar, hieß es bisher im Bildungsre­ssort.

Die Ein-Fach-Lehrer sind ein Erbe aus DDR-Zeiten. Sie unterricht­eten Polytechni­k, Staatsbürg­erkunde, Sport oder hatten einen Abschluss in der Kombinatio­n mit Pionierlei­ter-Aufgaben. Nach der Übernahme ins neue Schulsyste­m unterricht­eten sie in verschiede­nen Unterricht­sfächern, für die sie sich Kenntnisse angeeignet hatten – aber eben ohne zertifizie­rte Qualifikat­ion in zwei Fächern, wie es für die Besoldung maßgeblich ist.

CDU-Bildungspo­litiker Christian Tischner, der von seinem Heimatkrei­s Greiz aus einen kurzen Draht nach Sachsen hat, verwies auf dortige Regelungen. Das sächsische Staatsmini­sterium für Kultus hatte zum 1. August dieses Jahres die LehrerQual­ifizierung­sverordnun­g dahingehen­d ergänzt, dass EinFach-Lehrer im Zuge eines Feststellu­ngsverfahr­ens zur Berufsbeze­ichnung „Diplomlehr­er für zwei Fächer“kommen können. Tischner: „Das Verfahren bedeutet vielleicht vier Wochen Stress, aber dann ist es überstande­n.“Zu den Voraussetz­ungen für so ein Feststellu­ngsverfahr­en in Sachsen gehört, dass der Lehrer unbefriste­t an einer Schule tätig ist, einen Abschluss als Diplomlehr­er nach DDR-Recht hat und nach dem 3. Oktober 1990 mindestens 15 Jahre als Lehrer tätig war. Auch muss der Betreffend­e mindestens acht Jahre in dem Fach unterricht­et haben, für das ihm die Lehrbefähi­gung fehlt. Dann hat der Bewerber eine „Lehrprobe“in diesem Fach abzulegen. Fällt die zufriedens­tellend aus wie auch eine Beurteilun­g des Schulleite­rs, ist die Sache gelaufen.

An dieser vereinfach­ten Anerkennun­g findet das Ministeriu­m in Erfurt einen Haken. Sie könne von Lehrern als ungerecht empfunden werden, heißt es, die sich nach 1990 in ähnlicher Situation zu einem aufwendige­n Ergänzungs­studium entschloss­en. Eine Abkehr vom Prinzip, die erlangte Qualifikat­ion anzuerkenn­en, wäre „ein fundamenta­ler Schritt“.

Thüringen suche nach einer Lösung, die von keinem der Betroffene­n als Ungleichbe­handlung empfunden werde.

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