Ministerium sucht Lösung im Streit um Lehrer-Gehälter
Ein besonderes Verfahren könnte Ein-Fach-Lehrer vor Ungerechtigkeit bewahren. Doch schon lauert ein neues Problem
Erfurt. Das Thüringer Bildungsministerium sucht nach einer halbwegs eleganten Lösung, auch sogenannte Ein-Fach-Lehrer an Regelschulen finanziell besserzustellen. Dabei werde nicht zuletzt das „sächsische Modell“geprüft. Das teilte das Linke-geführte Ministerium auf Anfrage mit.
Gestritten wird um die Besoldung von rund 420 Thüringer Lehrern. Ihnen soll aufgrund der Tatsache, dass sie ihr LehrerDiplom nur für ein Unterrichtsfach nachweisen können, die beschlossene Besoldungsanpassung für Regelschullehrer vorenthalten bleiben. Das geltende Besoldungsrecht sei hier sehr klar, hieß es bisher im Bildungsressort.
Die Ein-Fach-Lehrer sind ein Erbe aus DDR-Zeiten. Sie unterrichteten Polytechnik, Staatsbürgerkunde, Sport oder hatten einen Abschluss in der Kombination mit Pionierleiter-Aufgaben. Nach der Übernahme ins neue Schulsystem unterrichteten sie in verschiedenen Unterrichtsfächern, für die sie sich Kenntnisse angeeignet hatten – aber eben ohne zertifizierte Qualifikation in zwei Fächern, wie es für die Besoldung maßgeblich ist.
CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner, der von seinem Heimatkreis Greiz aus einen kurzen Draht nach Sachsen hat, verwies auf dortige Regelungen. Das sächsische Staatsministerium für Kultus hatte zum 1. August dieses Jahres die LehrerQualifizierungsverordnung dahingehend ergänzt, dass EinFach-Lehrer im Zuge eines Feststellungsverfahrens zur Berufsbezeichnung „Diplomlehrer für zwei Fächer“kommen können. Tischner: „Das Verfahren bedeutet vielleicht vier Wochen Stress, aber dann ist es überstanden.“Zu den Voraussetzungen für so ein Feststellungsverfahren in Sachsen gehört, dass der Lehrer unbefristet an einer Schule tätig ist, einen Abschluss als Diplomlehrer nach DDR-Recht hat und nach dem 3. Oktober 1990 mindestens 15 Jahre als Lehrer tätig war. Auch muss der Betreffende mindestens acht Jahre in dem Fach unterrichtet haben, für das ihm die Lehrbefähigung fehlt. Dann hat der Bewerber eine „Lehrprobe“in diesem Fach abzulegen. Fällt die zufriedenstellend aus wie auch eine Beurteilung des Schulleiters, ist die Sache gelaufen.
An dieser vereinfachten Anerkennung findet das Ministerium in Erfurt einen Haken. Sie könne von Lehrern als ungerecht empfunden werden, heißt es, die sich nach 1990 in ähnlicher Situation zu einem aufwendigen Ergänzungsstudium entschlossen. Eine Abkehr vom Prinzip, die erlangte Qualifikation anzuerkennen, wäre „ein fundamentaler Schritt“.
Thüringen suche nach einer Lösung, die von keinem der Betroffenen als Ungleichbehandlung empfunden werde.