Aufsicht über die Stadtwerke
Land will der Bundesnetzagentur die Aufgabe wieder abnehmen
Erfurt. Die staatliche Aufsicht über Thüringer Energieunternehmen, darunter viele Stadtwerke, wird zum 1. Januar 2019 zurück zur Landesregierung geholt. Auch die oppositionelle CDU ist für diesen Schritt.
„Wir werden den Vertrag mit der Bundesnetzagentur kündigen“, bekräftigte Umwelt- und Energieministerin Anja Siegesmund (Grüne). Das Land werde wieder eine eigene Regulierungsbehörde einrichten. In ihrem Ministerium würden dafür mindestens sechs Stellen geschaffen.
Im Jahr 2006 hatte die damalige CDU-Alleinregierung die Aufsicht über die mehr als 50 hiesigen Energieversorger im Wege einer sogenannten Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen. Gegen ein jährliches Entgelt von 200 000 Euro. Thüringen war damit nicht allein, doch inzwischen haben fast alle Flächenländer diese Aufgabe von der Bonner Großbehörde zurückgeholt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sammelt seit Jahren Beschwerden seiner Mitgliedsunternehmen, die sich bei der Bonner Behörde nicht gut aufgehoben fühlen. Sie beachte die besonderen Belange kleinerer Versorger zu wenig und gehe nicht auf regionale Besonderheiten ein, heißt es.
Bei der Bundesnetzagentur, die mit etwa 2500 Bediensteten für den Strom- und Gasmarkt, aber auch für Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig ist, wird das Bestreben Thüringens unaufgeregt gesehen. Von den deutschen Flächenländern haben sich nur der Freistaat und das Land Brandenburg ihre Regulierungsaufgaben noch nicht zurückgeholt. Zur hoheitlichen Aufsicht gehört unter anderem, festzulegen, in welche Trassen der regionalen Verteilnetze zu investieren ist, wer Zugang zu den Netzen erhalten muss und wie hoch die Netzentgelte sein dürfen. Für Streitfälle wird die Landesbehörde auch eine Regulierungskammer vorhalten.
Unter Kontrolle der Netzagentur verbleiben werden die Thüringer Energie AG (Teag) und die Stadtwerke Erfurt – allein wegen ihrer Größe.