Gentechnik-Baukästen für Laien
Mini-Labors können im Internet bestellt werden. Forscher sehen keine Gefahr, Experimente zu Hause sind in Deutschland aber illegal
Hannover. Pipetten, Petrischalen, Mikro-Zentrifuge und Bakterienstämme – was viele Menschen an den Chemieunterricht erinnert, hält seit einiger Zeit als Set in amerikanischen Wohnzimmern Einzug. Die Rede ist von Gentechnik-Baukästen, die ab etwa 150 Euro via Internet bestellt werden können. Auch Laien können damit Bakterien gentechnisch verändern. Während Politiker vor dem Experimentieren mit den Mini-Labors warnen, haben Zellforscher weniger Bedenken.
Die Gentechnik-Gesetze seien bundesweit sehr streng, und die Kits enthalten keine krankheitserregenden Bakterien, sondern harmlose im Labor gezüchtete Stämme. Das sagen Zellforscher aus Deutschland. Mit den Labors für zu Hause könnten Nutzer mithilfe des sogenannten Crispr-Cas-Systems – einer molekularbiologischen Methode, um die DNA gezielt zu schneiden und dauerhaft zu ändern – auch Bakterien manipulieren. Damit lässt sich etwa deren Farbe verändern. „Die Experimente, die mit den Kits möglich sind, sind harmlos, allerdings verstoßen sie gegen Gentechnik-Gesetze“, sagt Toni Cathomen, Leiter des Instituts für Transfusionsmedizin und Gentherapie am Universitätsklinikum Freiburg.
Auch die teils mitgelieferten, aus einem Labor stammenden Bakterienstämme seien ungefährlich. Selbst wenn die E.coliBakterien genetisch verändert werden, könnten sie in der Umwelt schwer überleben, erläutert der Molekularbiologe. Das Bakterium kommt in der Natur im Darm von Menschen und Tieren vor. Entsprechende Laborstämme des Bakteriums sind in der Umwelt allerdings kaum überlebensfähig. Um für den Menschen gefährliche Bakterien zu produzieren, benötigt man nach Ansicht Cathomens ohnehin mehr Fachwissen. „Das kann kaum aus Versehen passieren“, erklärt der Professor. Dem stimmt auch Theresia Stradal, Leiterin der Abteilung Zellbiologie am Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung (HZI) in Braunschweig, zu: „Wenn jemand das Fachwissen hat, macht es keinen Unterschied, ob derjenige ein Gen-Kit zur Verfügung hat oder nicht.“Die Professorin am HZI weist wie ihr Fachkollege Cathomen darauf hin, dass solche Experimente mit genetischem Material am heimischen Herd nicht erlaubt sind. „Die Gesetze in Deutschland sind sehr eindeutig und streng“, so Stradal. Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen sei bundesweit nur im Labor und unter bestimmten Auflagen erlaubt. Das gelte für krankheitserregende Bakterien wie für harmlose Stämme wie Hefe. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz weist darauf hin, dass das Experimentieren mit den Gentechnik-Baukästen „möglicherweise strafbar“ist, und zwar dann, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder wenn diese damit erzeugt werden. Forscher in Labors müssten Anträge schreiben, damit die zuständigen Landesbehörden ihre Experimente genehmigten. In Labors gelten unterschiedliche Sicherheitsstufen, je nachdem, wie gefährlich die Bakterien und Viren sind, an denen geforscht wird.
Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen haben nach Angaben des dortigen Umweltministeriums jedoch noch mit keinem Fall zu tun gehabt, indem sie Strafen verhängt haben, weil jemand zu Hause gentechnische Experimente ausprobierte.
Trotzdem bestehe beim Experimentieren mit den Mini-Genlaboren die Gefahr, dass jemand durch unhygienisches Verhalten „einfach ziemlich viele, ziemlich hässliche Erreger vermehrt“, sagt Zellforscherin Stradal. Das sei möglich, wenn Hobbyforscher eine Kulturplatte mit Bakterien nähmen und vom eigenen Körper oder verdorbenen Lebensmitteln einen Bakterienabstrich kultivierten. Aus wenigen Bakterien könnten so schnell Milliarden werden. Aus Versehen könne man sich selbst und seine Familie krank machen. „Das sind aber keine Epidemien, die entstehen“, betont Stradal.
Vor Verunreinigungen warnte auch schon Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Er hatte vor drei Monaten in einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) davor gewarnt, die Gentechnik-Baukästen aus den USA nicht in die Hände von Laien und Kindern zu geben. Der Handel mit den Kästen müsse vielmehr verboten werden. „Diese Kästen müssen vom Markt genommen werden, um die Gefahr einer Ansteckung, Vermehrung oder Freisetzung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Krankheitserregern zu verhindern“, so Wenzel.
Den Verkauf der GentechnikBaukästen via Internet verhindern könne man wohl nicht, vermutet Stradal. „Aber ein Hinweis darauf, dass man sich damit in Deutschland strafbar macht, sollte schon dabei liegen“, empfiehlt die Zellforscherin. „Das gentechnische Verändern von Organismen ist – egal wie harmlos oder sinnlos die Veränderungen sind – nur im Labor unter Auflagen erlaubt.“(dpa)
Risiken durch unhygienisches Verhalten