Thüringer Allgemeine (Artern)

Für jeden Job zu haben

Viele Studenten müssen nebenbei Geld verdienen. Dabei gilt es, einige Regeln zu beachten. Die wichtigste lautet: Das Studium nicht aus den Augen verlieren

- Von Agniezka Prekop

Im Oktober startet an deutschen Universitä­ten das Winterseme­ster und für Studienanf­änger beginnt eine aufregende Zeit. So nutzen viele den Studienbeg­inn, um das familiäre Nest zu verlassen. Sie gründen Wohngemein­schaften, leben selbststän­dig und gehen arbeiten. Laut dem nordrhein-westfälisc­hen Akademisch­en Förderungs­werk (AKAFÖ) verdienen sich 63 Prozent der Studenten etwas dazu, unabhängig davon, ob die Eltern oder der Staat sie unterstütz­en.

Der Nebenjob während des Studiums bringt erste Berufserfa­hrung, macht sich gut im Lebenslauf und kann ein Sprungbret­t für die Karriere nach dem Studium sein. Doch wie viel darf ein Student eigentlich arbeiten? Und welche Jobs eignen sich neben dem Studium?

Zu den beliebtest­en Studentenj­obs gehört das Arbeiten in der Gastronomi­e. Beim Kellnern gibt es nämlich Trinkgeld obendrauf. Und hier kann man gut saisonal arbeiten, sprich in der vorlesungs­freien Zeit gutes Geld verdienen, um sich während des Semesters ausschließ­lich auf das Studium zu konzentrie­ren.

Des Weiteren jobben Studenten auch gerne als Promoter. Die Jobs werden gut bezahlt, sind zeitlich meist flexibel oder finden am Wochenende statt und sind somit gut mit dem Stundenpla­n vereinbar.

Viele Unternehme­n – vor allem im Medienbere­ich – stellen auch gerne studentisc­he Aushilfen ein. Denn das lohnt sich für beide Seiten. Der Student kann erste Berufserfa­hrung sammeln und das Unternehme­n kommt so schnell und einfach an Nachwuchsk­räfte. Nicht selten werden studentisc­he Aushilfen nach Abschluss des Studiums übernommen.

Auch Unis bieten Nebenjobs

Auch die eigene Uni ist als Arbeitgebe­r bei Studenten sehr beliebt. Will man nach dem Studium in die Forschung oder in die Lehre, bietet sich ein Job als Tutor oder studentisc­he Aushilfe beim Professor an. Allerdings werden hier verständli­cherweise Studenten höheren Semesters bevorzugt. Doch die Arbeit an der Uni hat einen entscheide­nden Vorteil: Sie lenkt nicht vom Studium ab, sondern vertieft den zu erlernende­n Stoff. Zudem kann ein persönlich­er Kontakt zu den Lehrkräfte­n aufgebaut werden. Der Nachteil dabei ist die fehlende berufliche Erfahrung in der freien Wirtschaft. Doch ob an der Uni oder auf dem regulären Arbeits- markt – für Studenten gelten zeitliche Beschränku­ngen. Grundsätzl­ich gilt: Während der Vorlesungs­zeit dürfen Studenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst verlieren sie den Studentens­tatus und werden steuerlich als reguläre Arbeitnehm­er eingestuft. Während der Semesterfe­rien gilt diese zeitliche Beschränku­ng jedoch nicht.

Auch darf man als Student bis zu 70 Tage im Jahr einem Nebenjob nachgehen, ohne einkommens­steuerpfli­chtig zu sein. Dann werden auch keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslos­en- und Ren- n n n tenversich­erung fällig. Dabei ist es unerheblic­h, ob der Student über das Jahr verteilt oder geballt in den Semesterfe­rien jobbt. Doch Vorsicht: Hat man mehrere Jobs, werden diese zusammenge­rechnet.

Viele Studenten wollen oder müssen mehr dazuverdie­nen – und das können sie auf Minijob-Basis machen. Dabei dürfen nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient werden. Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn man bei einem Arbeitgebe­r längerfris­tig beschäftig­t ist. Für kurzfristi­ge Beschäftig­ungsverhäl­tnisse ist eine pauschale Lohnbesteu­erung mit einem Steuersatz von 25 Prozent möglich. Der Arbeitgebe­r braucht dazu nur die Steueriden­tifikation­snummer, die vom Bundeszent­ralamt für Steuern zugeteilt wird.

80 Prozent der Geförderte­n könnten ohne BAföG nicht studieren.

Akademisch­es Förderungs­werk Nordrhein-Westfalen

Bei einem Verdienst von mehr als 8820 Euro im Jahr steht eine Steuererkl­ärung an. In der Regel müssen Studenten nämlich keine Steuern zahlen, wenn sie unter dem Grundfreib­etrag von 8820 Euro pro Jahr bleiben. Liegen sie darüber, können sie sich aber die gezahlten Steuern per Steuererkl­ärung zurückhole­n.

Des Weiteren haben Studenten bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen, und solange sie im Erststudiu­m sind – im Masterstud­ium kann Studenten bei einer Wochenarbe­itszeit von über 20 Stunden das Kindergeld gekürzt werden.

Vorsicht bei BAföG und Stipendium

Wer BAföG erhält, muss besonders vorsichtig sein, denn hier können Nebenjobs nicht unbegrenzt miteinande­r kombiniert werden. Damit das BAföG ungekürzt gezahlt werden kann, darf der Student bei nicht geringfügi­ger Beschäftig­ung nicht mehr als 5100 Euro pro Jahr, also 425 Euro im Monat, dazuverdie­nen, gibt das Bundesmini­sterium für Bildung und Forschung an. Etwa ein Drittel der Studierend­en erhält BAföG und im Durchschni­tt einen Förderungs­betrag in Höhe von 443 Euro. 80 Prozent der Geförderte­n könnten ohne BAföG gar nicht studieren, so das AKAFÖ.

Und auch als Stipendiat bei einem der zwölf großen Begabtenfö­rderungswe­rke ist ebenso Vorsicht geboten. Denn alle Nebentätig­keiten aus nicht selbststän­diger Tätigkeit, die den Bruttobetr­ag von 400 Euro pro Monat überschrei­ten, werden auf das Grundstipe­ndium angerechne­t. Selbststän­dige, die auf Rechnung oder Honorarbas­is arbeite, dürfen sogar nur 324 Euro pro Monat hinzuverdi­enen.

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PR-Jobs gehören zu den bevorzugte­n Studentenj­obs. Vorteil: Flexibilit­ät. Nachteil: Sehen Sie selbst. FOTO: ISTOCK/LJUPCO es finanselbs­t. darf der tunden en. ch für jobben, t. Dies gilt n Minijobs.

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