Für jeden Job zu haben
Viele Studenten müssen nebenbei Geld verdienen. Dabei gilt es, einige Regeln zu beachten. Die wichtigste lautet: Das Studium nicht aus den Augen verlieren
Im Oktober startet an deutschen Universitäten das Wintersemester und für Studienanfänger beginnt eine aufregende Zeit. So nutzen viele den Studienbeginn, um das familiäre Nest zu verlassen. Sie gründen Wohngemeinschaften, leben selbstständig und gehen arbeiten. Laut dem nordrhein-westfälischen Akademischen Förderungswerk (AKAFÖ) verdienen sich 63 Prozent der Studenten etwas dazu, unabhängig davon, ob die Eltern oder der Staat sie unterstützen.
Der Nebenjob während des Studiums bringt erste Berufserfahrung, macht sich gut im Lebenslauf und kann ein Sprungbrett für die Karriere nach dem Studium sein. Doch wie viel darf ein Student eigentlich arbeiten? Und welche Jobs eignen sich neben dem Studium?
Zu den beliebtesten Studentenjobs gehört das Arbeiten in der Gastronomie. Beim Kellnern gibt es nämlich Trinkgeld obendrauf. Und hier kann man gut saisonal arbeiten, sprich in der vorlesungsfreien Zeit gutes Geld verdienen, um sich während des Semesters ausschließlich auf das Studium zu konzentrieren.
Des Weiteren jobben Studenten auch gerne als Promoter. Die Jobs werden gut bezahlt, sind zeitlich meist flexibel oder finden am Wochenende statt und sind somit gut mit dem Stundenplan vereinbar.
Viele Unternehmen – vor allem im Medienbereich – stellen auch gerne studentische Aushilfen ein. Denn das lohnt sich für beide Seiten. Der Student kann erste Berufserfahrung sammeln und das Unternehmen kommt so schnell und einfach an Nachwuchskräfte. Nicht selten werden studentische Aushilfen nach Abschluss des Studiums übernommen.
Auch Unis bieten Nebenjobs
Auch die eigene Uni ist als Arbeitgeber bei Studenten sehr beliebt. Will man nach dem Studium in die Forschung oder in die Lehre, bietet sich ein Job als Tutor oder studentische Aushilfe beim Professor an. Allerdings werden hier verständlicherweise Studenten höheren Semesters bevorzugt. Doch die Arbeit an der Uni hat einen entscheidenden Vorteil: Sie lenkt nicht vom Studium ab, sondern vertieft den zu erlernenden Stoff. Zudem kann ein persönlicher Kontakt zu den Lehrkräften aufgebaut werden. Der Nachteil dabei ist die fehlende berufliche Erfahrung in der freien Wirtschaft. Doch ob an der Uni oder auf dem regulären Arbeits- markt – für Studenten gelten zeitliche Beschränkungen. Grundsätzlich gilt: Während der Vorlesungszeit dürfen Studenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sonst verlieren sie den Studentenstatus und werden steuerlich als reguläre Arbeitnehmer eingestuft. Während der Semesterferien gilt diese zeitliche Beschränkung jedoch nicht.
Auch darf man als Student bis zu 70 Tage im Jahr einem Nebenjob nachgehen, ohne einkommenssteuerpflichtig zu sein. Dann werden auch keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Ren- n n n tenversicherung fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der Student über das Jahr verteilt oder geballt in den Semesterferien jobbt. Doch Vorsicht: Hat man mehrere Jobs, werden diese zusammengerechnet.
Viele Studenten wollen oder müssen mehr dazuverdienen – und das können sie auf Minijob-Basis machen. Dabei dürfen nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient werden. Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn man bei einem Arbeitgeber längerfristig beschäftigt ist. Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse ist eine pauschale Lohnbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 Prozent möglich. Der Arbeitgeber braucht dazu nur die Steueridentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wird.
80 Prozent der Geförderten könnten ohne BAföG nicht studieren.
Akademisches Förderungswerk Nordrhein-Westfalen
Bei einem Verdienst von mehr als 8820 Euro im Jahr steht eine Steuererklärung an. In der Regel müssen Studenten nämlich keine Steuern zahlen, wenn sie unter dem Grundfreibetrag von 8820 Euro pro Jahr bleiben. Liegen sie darüber, können sie sich aber die gezahlten Steuern per Steuererklärung zurückholen.
Des Weiteren haben Studenten bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, wie viel sie verdienen, und solange sie im Erststudium sind – im Masterstudium kann Studenten bei einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden das Kindergeld gekürzt werden.
Vorsicht bei BAföG und Stipendium
Wer BAföG erhält, muss besonders vorsichtig sein, denn hier können Nebenjobs nicht unbegrenzt miteinander kombiniert werden. Damit das BAföG ungekürzt gezahlt werden kann, darf der Student bei nicht geringfügiger Beschäftigung nicht mehr als 5100 Euro pro Jahr, also 425 Euro im Monat, dazuverdienen, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung an. Etwa ein Drittel der Studierenden erhält BAföG und im Durchschnitt einen Förderungsbetrag in Höhe von 443 Euro. 80 Prozent der Geförderten könnten ohne BAföG gar nicht studieren, so das AKAFÖ.
Und auch als Stipendiat bei einem der zwölf großen Begabtenförderungswerke ist ebenso Vorsicht geboten. Denn alle Nebentätigkeiten aus nicht selbstständiger Tätigkeit, die den Bruttobetrag von 400 Euro pro Monat überschreiten, werden auf das Grundstipendium angerechnet. Selbstständige, die auf Rechnung oder Honorarbasis arbeite, dürfen sogar nur 324 Euro pro Monat hinzuverdienen.