Thüringer Allgemeine (Artern)

Mehr Geld für saubere Luft in Städten

Bundesverk­ehrsminist­er Schmidt bewilligt 60 Kommunen zwölf Millionen Euro zusätzlich. Fahrverbot­e sollen vermieden werden

- Von Hannes Koch

Berlin. Christian Schmidt, zur Zeit Ersatz-Verkehrsmi­nister, hat es eilig. Denn bald verhandelt das Bundesverw­altungsger­icht über mögliche Fahrverbot­e für Diesel-Fahrzeuge in bundesdeut­schen Städten. Solch drastische Maßnahmen wollen CSUPolitik­er Schmidt und die geschäftsf­ührende Bundesregi­erung unbedingt vermeiden. Deswegen hat er am Mittwoch Siegfried Balleis als „Sonderbeau­ftragten für das Sofortprog­ramm Saubere Luft“eingesetzt. Der 64-jährige Balleis war 18 Jahre lang Oberbürger­meister von Erlangen.

Er soll Stadtverwa­ltungen beraten, wie sie aus den Förderprog­rammen der Bundesregi­erung Geld für ihre Zwecke erhalten können. Das große Ziel lautet, „die Luftqualit­ät in den Kommunen möglichst schnell zu verbessern“, sagte Schmidt. Beispielsw­eise könnten Städte eine größere Zahl von Ladestatio­nen für Elektro-Autos aufstellen, neue Radwege anlegen oder Elektrobus­se für den öffentlich­en Nahverkehr kaufen.

Eine Milliarde Euro stehen zur Verfügung. Am Mittwoch bewilligte Schmidts Ministeriu­m auch 60 Kommunen insgesamt zwölf Millionen Euro Hilfen, damit sie Pläne entwickeln, wie sie die Atemluft verbessern wollen. Der Deutsche Städtetag forderte, dass zusätzlich weitere 30 Städte eine Förderung erhalten sollen. In etwa 90 Städten bundesweit überschrei­tet die Konzentrat­ion von gesundheit­sschädlich­em Stickstoff­dioxid (NO2) den Grenzwert.

Dem Umweltbund­esamt zufolge wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm (Millionste­l Gramm) NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmitt­el 2015 an 151 von 517 Messstatio­nen nicht eingehalte­n. In vielen der betroffene­n Kommunen klagt die Deutsche Umwelthilf­e (DUH), um die Einhaltung des Grenzwerte­s durchzuset­zen.

Wegen der Klagen verhandelt das Bundesverw­altungsger­icht am 22. Februar 2018 und entscheide­t eventuell auch. Es liegen zwei Revisionen der Landesregi­erungen von NordrheinW­estfalen und Baden-Württember­g vor. Beide sind nicht mit Urteilen einverstan­den, die bereits Diesel-Fahrverbot­e für Düsseldorf und Stuttgart vorsehen.

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Autos fahren in Stuttgart an einem Schild zum „Feinstauba­larm“vorbei. Foto: Bernd Weissbrod, dpa

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