Thüringer Allgemeine (Artern)

Die Isolations­lager der DDR

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SED und Stasi gliederten die „opposition­ellen“Kräfte der DDR in vier Kategorien: Inhaftiere­n, isolieren, politisch-operativ überwachen oder als feindlich-negative Personen registrier­en. Betroffen gewesen wären Personen mit „verfestigt­er feindlich-negativer Einstellun­g zu den gesellscha­ftlichen Verhältnis­sen in der DDR“. Dazu zählten unter anderem Anhänger der Friedensbe­wegung, Mitglieder von Menschenre­chtsund Umweltschu­tzgruppen, Befürworte­r eines „demokratis­chen Sozialismu­s“, Kirchenbes­ucher, „Störer der öffentlich­en Ordnung“, Ausreisewi­llige, Jugendlich­e mit „dekadentem Verhalten“, Nichtwähle­r, Mitunterze­ichner von Resolution­en und politisch Vorbestraf­te. 10 619 Menschen im Gebiet des heutigen Thüringen (Bezirke Erfurt, Gera und Suhl) wären im Dezember 1988 in diese Kategorien gefallen. Verhaftet und isoliert worden wären im lange genau geplanten Ausnahmefa­ll 1047 Menschen – und zwar am „Tag X“und ohne rechtliche Handhabe. Als zentrale Isolierung­slager hatte die Stasi in vielen Bezirken Burg- und Festungsba­uten vorgesehen. „Opposition­elle Kräfte“aus dem Bezirk Erfurt wären dann in ein in kürzester Zeit errichtete­s Isolations­lager im Schloss Beichlinge­n gebracht worden. Schon als die veterinärm­edizinisch­e Fachschule 1969 am Schloss Einzug hielt, sei die Isolierung geplant gewesen, heißt es. Umgesetzt wurde sie nie. (BStU)

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