Die Isolationslager der DDR
SED und Stasi gliederten die „oppositionellen“Kräfte der DDR in vier Kategorien: Inhaftieren, isolieren, politisch-operativ überwachen oder als feindlich-negative Personen registrieren. Betroffen gewesen wären Personen mit „verfestigter feindlich-negativer Einstellung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR“. Dazu zählten unter anderem Anhänger der Friedensbewegung, Mitglieder von Menschenrechtsund Umweltschutzgruppen, Befürworter eines „demokratischen Sozialismus“, Kirchenbesucher, „Störer der öffentlichen Ordnung“, Ausreisewillige, Jugendliche mit „dekadentem Verhalten“, Nichtwähler, Mitunterzeichner von Resolutionen und politisch Vorbestrafte. 10 619 Menschen im Gebiet des heutigen Thüringen (Bezirke Erfurt, Gera und Suhl) wären im Dezember 1988 in diese Kategorien gefallen. Verhaftet und isoliert worden wären im lange genau geplanten Ausnahmefall 1047 Menschen – und zwar am „Tag X“und ohne rechtliche Handhabe. Als zentrale Isolierungslager hatte die Stasi in vielen Bezirken Burg- und Festungsbauten vorgesehen. „Oppositionelle Kräfte“aus dem Bezirk Erfurt wären dann in ein in kürzester Zeit errichtetes Isolationslager im Schloss Beichlingen gebracht worden. Schon als die veterinärmedizinische Fachschule 1969 am Schloss Einzug hielt, sei die Isolierung geplant gewesen, heißt es. Umgesetzt wurde sie nie. (BStU)