Vorerst kein Alkoholverbot in Sondershausens Innenstadt
Kommunalaufsicht lehnt die geplante Änderung der Satzung ab. Stadt will Gespräch mit Rechtsaufsicht des Kyffhäuserkreises suchen
Sondershausen. Das Alkoholverbot rund um die Kreismusikschule in Sondershausen wurde von der Kommunalaufsicht verworfen. Darüber informierte Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) den Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstagabend.
Die Stadt hatte die entsprechende Verordnung aus dem Jahre 2009 erst Mitte Februar durch einen mehrheitlichen Stadtratsbeschluss geändert.
Darin heißt es, dass Alkohol im Umkreis von 200 Metern rund um die Musikschule des Kyffhäuserkreises auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht konsumiert werden dürfe. Das Verbot sollte zwischen 9 und 22 Uhr gelten. Ausnahmen für Freischankflächen von Gaststätten, bei genehmigten Veranstaltungen sowie zu Silvester und an Rosenmontag waren vorgesehen. Diese Änderung nahm Bezug auf das Ordnungsbehördengesetz, das seit 2013 in einem neu geschaffenen Paragrafen 27a ausdrücklich erlaubt, „zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes“den Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen, in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen zu verbieten.
Eingeschlossen war durch den Umkreis von 200 Metern auch beinahe die gesamte Innenstadt sowie die Schlossgalerie und die Wassertreppe. Die Orte, die im Vorfeld der Diskussion um das Verbot immer wieder genannt worden waren, wenn es um öffentliches Trinken und dessen negative Begleiterscheinungen ging.
Indem die Stadt die Musikschule zum Zentrum der Verbotszone erklärte hatte, glaubte sie sich auf der sicheren Seite. Das wurde durch den Bescheid der Kommunalaufsicht jetzt in Frage gestellt.
„Die bloße Vermutung, dass etwas passiere könne, reiche nicht aus“, gab Joachim Kreyer den Tenor des Schreibens wider. Für ihn stellt sich die Frage, ob im Umkehrschluss erst etwas passieren müsse, bevor regulierend eingegriffen werden darf, erklärte der Sondershäuser Bürgermeister gegenüber TA. Zur Gefahrenvorsorge allein könne eine Alkoholverbotszone nicht erlassen werden, heißt es im Bescheid. Erforderlich sei zur Gefahrenfeststellung eine gesicherte Prognose, nachweislich gehäufte Vorfälle durch alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zudem müsse stetig kontrolliert werden, zitiert Ordnungsamtsleiter Karsten Kleinschmidt aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht. Aufgeben wolle man das geplante Alkoholverbot in der Innenstadt aber noch nicht, erklärte Joachim Kreyer. An neuralgischen Punkten – wie um die Schlossgalerie – halte er ein Alkoholverbot nach wie vor für hilfreich.
In 14 Tagen sollen in einem Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Kommunalaufsicht die Positionen geklärt werden. Im Nachgang an das Gespräch werde man entscheiden, ob man gegebenenfalls externe Beratung heranziehe, ergänzte Karsten Kleinschmidt.
Die Kommunalaufsicht war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.