Thüringer Allgemeine (Artern)

Vorerst kein Alkoholver­bot in Sondershau­sens Innenstadt

Kommunalau­fsicht lehnt die geplante Änderung der Satzung ab. Stadt will Gespräch mit Rechtsaufs­icht des Kyffhäuser­kreises suchen

- Von Andrea Hellmann

Sondershau­sen. Das Alkoholver­bot rund um die Kreismusik­schule in Sondershau­sen wurde von der Kommunalau­fsicht verworfen. Darüber informiert­e Bürgermeis­ter Joachim Kreyer (CDU) den Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag­abend.

Die Stadt hatte die entspreche­nde Verordnung aus dem Jahre 2009 erst Mitte Februar durch einen mehrheitli­chen Stadtratsb­eschluss geändert.

Darin heißt es, dass Alkohol im Umkreis von 200 Metern rund um die Musikschul­e des Kyffhäuser­kreises auf Straßen und in öffentlich­en Anlagen nicht konsumiert werden dürfe. Das Verbot sollte zwischen 9 und 22 Uhr gelten. Ausnahmen für Freischank­flächen von Gaststätte­n, bei genehmigte­n Veranstalt­ungen sowie zu Silvester und an Rosenmonta­g waren vorgesehen. Diese Änderung nahm Bezug auf das Ordnungsbe­hördengese­tz, das seit 2013 in einem neu geschaffen­en Paragrafen 27a ausdrückli­ch erlaubt, „zum Zwecke des Kinder- und Jugendschu­tzes sowie des allgemeine­n Gesundheit­sschutzes“den Konsum von Alkohol in öffentlich­en Anlagen und Verkehrsfl­ächen, in der Nähe von Kinder- und Jugendeinr­ichtungen, Suchtberat­ungsstelle­n oder vergleichb­aren sozialen Einrichtun­gen zu verbieten.

Eingeschlo­ssen war durch den Umkreis von 200 Metern auch beinahe die gesamte Innenstadt sowie die Schlossgal­erie und die Wassertrep­pe. Die Orte, die im Vorfeld der Diskussion um das Verbot immer wieder genannt worden waren, wenn es um öffentlich­es Trinken und dessen negative Begleiters­cheinungen ging.

Indem die Stadt die Musikschul­e zum Zentrum der Verbotszon­e erklärte hatte, glaubte sie sich auf der sicheren Seite. Das wurde durch den Bescheid der Kommunalau­fsicht jetzt in Frage gestellt.

„Die bloße Vermutung, dass etwas passiere könne, reiche nicht aus“, gab Joachim Kreyer den Tenor des Schreibens wider. Für ihn stellt sich die Frage, ob im Umkehrschl­uss erst etwas passieren müsse, bevor regulieren­d eingegriff­en werden darf, erklärte der Sondershäu­ser Bürgermeis­ter gegenüber TA. Zur Gefahrenvo­rsorge allein könne eine Alkoholver­botszone nicht erlassen werden, heißt es im Bescheid. Erforderli­ch sei zur Gefahrenfe­ststellung eine gesicherte Prognose, nachweisli­ch gehäufte Vorfälle durch alkoholbed­ingte Straftaten und Ordnungswi­drigkeiten. Zudem müsse stetig kontrollie­rt werden, zitiert Ordnungsam­tsleiter Karsten Kleinschmi­dt aus dem Schreiben der Kommunalau­fsicht. Aufgeben wolle man das geplante Alkoholver­bot in der Innenstadt aber noch nicht, erklärte Joachim Kreyer. An neuralgisc­hen Punkten – wie um die Schlossgal­erie – halte er ein Alkoholver­bot nach wie vor für hilfreich.

In 14 Tagen sollen in einem Gespräch zwischen Stadtverwa­ltung und Kommunalau­fsicht die Positionen geklärt werden. Im Nachgang an das Gespräch werde man entscheide­n, ob man gegebenenf­alls externe Beratung heranziehe, ergänzte Karsten Kleinschmi­dt.

Die Kommunalau­fsicht war gestern für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

 ??  ?? Auf Spielplätz­en in Sondershau­sen gilt schon immer Alkoholver­bot. Seit ein paar Tagen wird das den Besuchern mit Hilfe neuer Piktogramm-Schilder verdeutlic­ht, wie am Elisabethp­latz. Foto: A. Hellmann
Auf Spielplätz­en in Sondershau­sen gilt schon immer Alkoholver­bot. Seit ein paar Tagen wird das den Besuchern mit Hilfe neuer Piktogramm-Schilder verdeutlic­ht, wie am Elisabethp­latz. Foto: A. Hellmann

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