Thüringer Allgemeine (Artern)

Erbquote und Güterstand

-

Wir haben keine gemeinsame­n Kinder, aber mein Ehemann hat einen Sohn aus erster Ehe. Wir haben kein Testament, da mein Ehemann möchte, dass sein Sohn und ich gemeinsam erben. Was steht mir als Ehefrau dabei zu? Darauf antwortet Notarin Friederike Klepsch aus Artern:

Erbt der Ehegatte neben Abkömmling­en des Erblassers, so erhält er ein Viertel des Nachlasses. Der Ehegatte erhält, wenn er gesetzlich­er Erbe wird, zusätzlich insbesonde­re den „Voraus“. Darunter versteht man die zum Haushalt gehörenden Gegenständ­e, so weit sie nicht Zubehör eines Grundstück­s sind, und die Hochzeitsg­eschenke.

Die Erbquote des überlebend­en Ehegatten hängt zudem vom Güterstand ab, in dem die Eheleute gelebt haben.

Im gesetzlich­en Güterstand der Zugewinnge­meinschaft erhöht sich der Erbteil des überlebend­en Ehegatten um ein Viertel. Damit soll ein Ersatz für den Ausgleich des Zugewinns geboten werden. In diesem Fall erhält also der Ehegatte neben den Abkömmling­en insgesamt die Hälfte des Nachlasses.

Anders ist es, wenn keine Abkömmling­e vorhanden wären, aber Erben der zweiten oder dritten Ordnung. Dann fällt dem Ehegatten von vornherein die Hälfte des Nachlasses zu, das um den pauschalen Zugewinn erhöht wird. Sind nur weiter entfernte Verwandte vorhanden, wird der überlebend­e Ehegatte Alleinerbe.

www.notarkamme­rthueringe­n.de

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany