Die letzten Plädoyers im NSU-Prozess
Zschäpes Altverteidiger sollen heute in München den Abschluss bilden. Danach stehen noch das letzte Wort der Angeklagten und die Urteile aus
Erfurt. Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl könnten die letzte Hoffnung von Beate Zschäpe sein. Zwar hat die mutmaßliche Rechtsterroristin vor längerer Zeit den Kontakt zu ihren drei Altverteidigern abgebrochen – so der äußere Eindruck. Doch der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München gibt Forderungen der drei Verteidiger und der Hauptangeklagten nie nach, sie aus dem NSU-Prozess zu entlassen.
Mehrere Versuche sowohl der 43-Jährigen wie auch der drei Anwälte, das zu erreichen, scheiterten an der konsequenten Haltung der fünf Richter.
Deshalb sollen ab heute die drei Anwälte im Schwurgerichtssaal A101 für ihre Mandantin plädieren. Dafür benötigen sie nicht Zschäpes Vertrauen. Vielmehr ist es ihre Aufgabe, für die Angeklagte einen fairen Verfahrensverlauf zu sichern. Die 43-Jährige ist unter anderem wegen Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“(NSU) angeklagt. Dazu zählen neun rassistisch motivierte Morde sowie die Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter. Der NSU soll auch für 15 Raubüberfälle und zwei Sprengstoffanschläge verantwortlich sein.
Zschäpes Vertrauensanwälte, Hermann Borchert und Mathias Grasel, forderten in ihren Abschlussvorträgen für Zschäpe maximal zehn Jahre Gefängnis. Bereits jetzt sitzt die Angeklagte länger als sechs Jahre in Untersuchungshaft.
Dagegen plädiert die Bundesanwaltschaft für die Höchststrafe, also lebenslange Haft und das Feststellen der Schwere der Schuld sowie anschließender Sicherungsverwahrung.
Spannend wird sein, wie sich die drei Altverteidiger positionieren. Sie kritisierten mehrfach, dass Zschäpe kein faires Verfahren hatte. Im Gegensatz zu Borchert und Grasel setzten Heer, Stahl und Sturm auf ein konsequentes Schweigen der Angeklagten vor Gericht.
Die drei Anwälte sind die letzten Prozessbeteiligten, deren Schlussvorträge noch nicht gehalten wurden. Danach steht jedem der Angeklagten noch das letzte Wort vor Gericht zu.
So weit der Fahrplan bis zum Urteil. Dieser setzt aber auch voraus, dass keiner der Angeklagten erkrankt. Noch unklar ist zudem, wie das Gericht mit mehreren Beweisanträgen der Verteidiger von Ralf Wohlleben verfahren wird. Die Richter könnten noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten. Sie könnten aber auch im Urteil erklären, dass sie diesen Anträgen nicht gefolgt sind.
Nach mehr als fünf Jahren intensiven Verhandelns scheint das Ende in diesem Mammutprozess absehbar.
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