Arrest in der Freizeit für Bedrohung
Jugendstrafrecht
Kyffhäuserkreis. Bedrohung – so der Tatvorwurf gegen einen jungen Mann aus dem Kyffhäuserkreis. Er hat bereits sechs Einträge im Bundeszentralregister, dabei ging es vor allem um Körperverletzung. In der Tatzeit, um die es aktuell ging, stand der junge Mann unter Bewährung. Der Zeitrahmen: sechs Monate.
Für den jungen Mann, der gesundheitliche Probleme habe, sei es wohl wichtig, sich hervorzutun, um Beachtung zu bekommen und im Mittelpunkt zu stehen, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht in Sondershausen im Gespräch mit der TA den Fall schilderte.
Der junge Mann hatte eine Freundin. Und die hatte sich mittlerweile einem anderen Partner zugewandt. Er sei bei einem Treffen der beiden mit zwei weiteren Bekannten dazugekommen und habe gedroht, er werde alle abstechen. Zudem habe es eine weitere Bedrohung durch eine Sprachnachricht an seine Ex gegeben. Dem folgte ein Streit, und die Polizei wurde informiert. Der Angeklagte habe den Tatvorwurf bestritten. In der Verhandlung habe es bei den vier Jugendlichen leicht widersprüchliche Aussagen zu der Bedrohung gegeben. Einerseits seien solche Worte schnell dahingesagt, andererseits habe man sie schon ernst genommen. Richter Fierenz verurteilte den jungen Mann nach Jugendstrafrecht zu zwei Tagen Freizeitarrest in einer Jugendarrestanstalt. In der Zeit könne er überlegen, was er künftig sagt und macht.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Freizeitarrest (Volksmund: Wochenendarrest) erstreckt sich auf die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen und wird auf eine oder zwei Freizeiten bemessen.