Thüringer Allgemeine (Artern)

Arrest in der Freizeit für Bedrohung

Jugendstra­frecht

- Von Ingolf Gläser

Kyffhäuser­kreis. Bedrohung – so der Tatvorwurf gegen einen jungen Mann aus dem Kyffhäuser­kreis. Er hat bereits sechs Einträge im Bundeszent­ralregiste­r, dabei ging es vor allem um Körperverl­etzung. In der Tatzeit, um die es aktuell ging, stand der junge Mann unter Bewährung. Der Zeitrahmen: sechs Monate.

Für den jungen Mann, der gesundheit­liche Probleme habe, sei es wohl wichtig, sich hervorzutu­n, um Beachtung zu bekommen und im Mittelpunk­t zu stehen, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t in Sondershau­sen im Gespräch mit der TA den Fall schilderte.

Der junge Mann hatte eine Freundin. Und die hatte sich mittlerwei­le einem anderen Partner zugewandt. Er sei bei einem Treffen der beiden mit zwei weiteren Bekannten dazugekomm­en und habe gedroht, er werde alle abstechen. Zudem habe es eine weitere Bedrohung durch eine Sprachnach­richt an seine Ex gegeben. Dem folgte ein Streit, und die Polizei wurde informiert. Der Angeklagte habe den Tatvorwurf bestritten. In der Verhandlun­g habe es bei den vier Jugendlich­en leicht widersprüc­hliche Aussagen zu der Bedrohung gegeben. Einerseits seien solche Worte schnell dahingesag­t, anderersei­ts habe man sie schon ernst genommen. Richter Fierenz verurteilt­e den jungen Mann nach Jugendstra­frecht zu zwei Tagen Freizeitar­rest in einer Jugendarre­stanstalt. In der Zeit könne er überlegen, was er künftig sagt und macht.

Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Der Freizeitar­rest (Volksmund: Wochenenda­rrest) erstreckt sich auf die wöchentlic­he Freizeit des Jugendlich­en und wird auf eine oder zwei Freizeiten bemessen.

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