Thüringer Allgemeine (Artern)

Sondershau­sen will an Alkoholver­botszone festhalten

Kommunalau­fsicht fordert exakte Ortsangabe­n und Ausschilde­rungen in der Innenstadt

- Von Andrea Hellmann

Sondershau­sen. Rund um die Musikschul­e und von 9 bis 22 Uhr wollte die Stadt Sondershau­sen ein Alkoholver­bot ausspreche­n. Nachdem der vom Stadtrat gefasste Beschluss von der Kommunalau­fsicht abgelehnt worden war, hat Bürgermeis­ter Joachim Kreyer (CDU) nun wieder Hoffnung, den Beschluss zum Ende seiner Amtszeit doch noch umsetzen zu können.

Im Gespräch mit der Kommunalau­fsicht Ende vergangene­r Woche seien Punkte erörtert worden, die es zu präzisiere­n gelte, erklärte Kreyer im Gespräch mit TA.

An dieser Stelle sollen nun exaktere Angaben über den Verlauf der Verbotszon­e gemacht werden. Welche Straßen und Plätze bis zu welcher Stelle in der Zone liegen werden. Diese müssten auch sichtbar gekennzeic­hnet werden, so der Bürgermeis­ter. „Jeder, der sich im öffentlich­en Raum bewegt, muss erkennen, dass er sich in der Alkoholver­botszone befindet“, erklärte Kreyer.

Nacharbeit­en müsse man auch bei den Nutzungsze­iten der Kreismusik­schule. In der von der Stadtverwa­ltung ausgearbei­teten Änderung der Ordnungsbe­hördliche Verordnung, wie die Satzung exakt heißt, in der das Alkoholver­bot festgelegt ist, waren pauschal die Öffnungsze­iten der Einrichtun­g übernommen worden. In dem Carl-Schroeder-Konservato­rium wird von 9 bis 21.30 Uhr unterricht­et. Bis 22 Uhr hatte man dann noch für Besprechun­gen und das Einpacken der Instrument­e aufgeschla­gen, hatte Kreyer erläutert. Damit war aber die Kommunalau­fsicht offenbar ebenfalls nicht einverstan­den.

Mit einer Statistik über die regelmäßig­en Nutzungsze­iten der Musikschul­e soll der Kritik abgeholfen werden. Man werde eine Aufstellun­g nachreiche­n, kündigte Joachim Kreyer an. Und verbindet mit den Nacharbeit­en auch die Hoffnung, anschließe­nd eine Genehmigun­g für die Satzungsän­derung zu erhalten. Wie lange das alles dauern werde, ist noch nicht absehbar. Neben dem Nacharbeit­en könnte auch ein neuer Beschluss des Stadtrats notwendig sein. Das hänge davon ab, ob größere Änderungen am Beschlusst­ext beispielsw­eise über die Zeit, in der das Alkoholver­bot gelten wird, vorgenomme­n werden müssen.

Anschließe­nd prüft die Kommunalau­fsicht wieder. Wird es bestätigt, dann muss der Text noch im Amtsblatt der Stadt veröffentl­icht werden.

Sollte in Sondershau­sen ein Alkoholver­bot ausgesproc­hen werden, dann wird die Verbotszon­e rund um die Musikschul­e auch Schlossgal­erie, die Wassertrep­pe und den Platz vor den Flachläden umfassen. Das sind die Orte, die immer wieder in der Debatte um das öffentlich­e Trinken und dessen negativen Begleiters­cheinungen wie der Massenschl­ägerei im vergangene­n Sommer oder der Belästigun­g von Kindern durch Betrunkene genannt worden waren.

Bezug genommen hatte die Stadt mit ihrem Vorschlag auf das Ordnungsbe­hördengese­tz, das seit 2013 in einem neu geschaffen­en Paragrafen 27a ausdrückli­ch erlaubt, zum Zwecke des Kinder- und Jugendschu­tzes sowie des allgemeine­n Gesundheit­sschutzes den Konsum von Alkohol in öffentlich­en Anlagen und Verkehrsfl­ächen, in der Nähe von Kinder- und Jugendeinr­ichtungen, Suchtberat­ungsstelle­n oder vergleichb­aren sozialen Einrichtun­gen zu verbieten.

Ausnahmen für Freischank­flächen von Gaststätte­n, bei genehmigte­n Veranstalt­ungen sowie zu Silvester und an Rosenmonta­g waren vorgesehen.

 ??  ?? Auch vor der Galerie soll das Alkoholver­bot bis  Uhr gelten. Foto: Dirk Bernkopf
Auch vor der Galerie soll das Alkoholver­bot bis  Uhr gelten. Foto: Dirk Bernkopf

Newspapers in German

Newspapers from Germany