Sondershausen will an Alkoholverbotszone festhalten
Kommunalaufsicht fordert exakte Ortsangaben und Ausschilderungen in der Innenstadt
Sondershausen. Rund um die Musikschule und von 9 bis 22 Uhr wollte die Stadt Sondershausen ein Alkoholverbot aussprechen. Nachdem der vom Stadtrat gefasste Beschluss von der Kommunalaufsicht abgelehnt worden war, hat Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) nun wieder Hoffnung, den Beschluss zum Ende seiner Amtszeit doch noch umsetzen zu können.
Im Gespräch mit der Kommunalaufsicht Ende vergangener Woche seien Punkte erörtert worden, die es zu präzisieren gelte, erklärte Kreyer im Gespräch mit TA.
An dieser Stelle sollen nun exaktere Angaben über den Verlauf der Verbotszone gemacht werden. Welche Straßen und Plätze bis zu welcher Stelle in der Zone liegen werden. Diese müssten auch sichtbar gekennzeichnet werden, so der Bürgermeister. „Jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, muss erkennen, dass er sich in der Alkoholverbotszone befindet“, erklärte Kreyer.
Nacharbeiten müsse man auch bei den Nutzungszeiten der Kreismusikschule. In der von der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung, wie die Satzung exakt heißt, in der das Alkoholverbot festgelegt ist, waren pauschal die Öffnungszeiten der Einrichtung übernommen worden. In dem Carl-Schroeder-Konservatorium wird von 9 bis 21.30 Uhr unterrichtet. Bis 22 Uhr hatte man dann noch für Besprechungen und das Einpacken der Instrumente aufgeschlagen, hatte Kreyer erläutert. Damit war aber die Kommunalaufsicht offenbar ebenfalls nicht einverstanden.
Mit einer Statistik über die regelmäßigen Nutzungszeiten der Musikschule soll der Kritik abgeholfen werden. Man werde eine Aufstellung nachreichen, kündigte Joachim Kreyer an. Und verbindet mit den Nacharbeiten auch die Hoffnung, anschließend eine Genehmigung für die Satzungsänderung zu erhalten. Wie lange das alles dauern werde, ist noch nicht absehbar. Neben dem Nacharbeiten könnte auch ein neuer Beschluss des Stadtrats notwendig sein. Das hänge davon ab, ob größere Änderungen am Beschlusstext beispielsweise über die Zeit, in der das Alkoholverbot gelten wird, vorgenommen werden müssen.
Anschließend prüft die Kommunalaufsicht wieder. Wird es bestätigt, dann muss der Text noch im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht werden.
Sollte in Sondershausen ein Alkoholverbot ausgesprochen werden, dann wird die Verbotszone rund um die Musikschule auch Schlossgalerie, die Wassertreppe und den Platz vor den Flachläden umfassen. Das sind die Orte, die immer wieder in der Debatte um das öffentliche Trinken und dessen negativen Begleiterscheinungen wie der Massenschlägerei im vergangenen Sommer oder der Belästigung von Kindern durch Betrunkene genannt worden waren.
Bezug genommen hatte die Stadt mit ihrem Vorschlag auf das Ordnungsbehördengesetz, das seit 2013 in einem neu geschaffenen Paragrafen 27a ausdrücklich erlaubt, zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes den Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen, in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen zu verbieten.
Ausnahmen für Freischankflächen von Gaststätten, bei genehmigten Veranstaltungen sowie zu Silvester und an Rosenmontag waren vorgesehen.