Prozess um Mordversuch aus Neid
In Erfurt steht ein junger Afghane vor Gericht. Er stach auf einen Großcousin ein
Erfurt. Nach einer Messerattacke auf seinen Großcousin steht ein junger Mann aus Afghanistan wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Erfurt.
Gestern ging es in der Verhandlung vor allem um das Alter des Angeklagten. Das sei entscheidend für die Frage, ob Jugendstrafrecht oder zwingend das strengere Erwachsenenstrafrecht angewendet werden müsse, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte selbst hatte zuvor widersprüchliche Angaben zu seinem Alter gemacht.
Die beiden Afghanen sollen sich im vergangenen November zu einem Treffen verabredet haben. Der Angeklagte habe bei seinem Großcousin übernachten wollen. Bei der Begrüßung auf der Straße soll er dann auf seinen Verwandten eingestochen haben. Der Angeklagte habe seinem Großcousin die aktuelle Lebenssituation nicht gegönnt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Großcousin sei im Gegensatz zum Angeklagten als Asylbewerber anerkannt, habe eine Ehefrau, eine eigene Wohnung und ein finanzielles Auskommen.
Der Beschuldigte sei laut Untersuchungen etwa seiner Zähne wahrscheinlich älter als 21 Jahre, sagte eine Gutachterin. Allerdings bestehe dennoch eine gewisse Unsicherheit.
Ab einem Alter von 21 muss nach deutschem Recht ein Angeklagter wie ein Erwachsener behandelt werden. Ist er zwischen 18 und 20 Jahren, entscheidet das Gericht anhand von Kriterien wie etwa der sittlichen Reife des Angeklagten, ob nach Erwachsenen- oder Jugenstrafrecht geurteilt wird. Wird ein Straftäter als Jugendlicher verurteilt, drohen ihm als Höchststrafe maximal zehn Jahre Haft. Für Erwachsene ist die Höchststrafe lebenslange Haft.
Die Gutachterin berichtete zudem vom Zustand des Opfers kurz nach der Tat. Es soll zwölf Schnitt- und Stichverletzungen unter anderem am Kopf-, Brustund Bauchbereich erlitten haben. „Es bestand eine konkrete Lebensgefahr“, sagte die Gutachterin. Eine Notoperation sei erforderlich gewesen. (dpa)
Gutachten zweifelt an Alter des Angeklagten