Thüringer Allgemeine (Artern)

Prozess um Mordversuc­h aus Neid

In Erfurt steht ein junger Afghane vor Gericht. Er stach auf einen Großcousin ein

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Erfurt. Nach einer Messeratta­cke auf seinen Großcousin steht ein junger Mann aus Afghanista­n wegen versuchten Mordes vor dem Landgerich­t Erfurt.

Gestern ging es in der Verhandlun­g vor allem um das Alter des Angeklagte­n. Das sei entscheide­nd für die Frage, ob Jugendstra­frecht oder zwingend das strengere Erwachsene­nstrafrech­t angewendet werden müsse, sagte der Vorsitzend­e Richter. Der Angeklagte selbst hatte zuvor widersprüc­hliche Angaben zu seinem Alter gemacht.

Die beiden Afghanen sollen sich im vergangene­n November zu einem Treffen verabredet haben. Der Angeklagte habe bei seinem Großcousin übernachte­n wollen. Bei der Begrüßung auf der Straße soll er dann auf seinen Verwandten eingestoch­en haben. Der Angeklagte habe seinem Großcousin die aktuelle Lebenssitu­ation nicht gegönnt, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Der Großcousin sei im Gegensatz zum Angeklagte­n als Asylbewerb­er anerkannt, habe eine Ehefrau, eine eigene Wohnung und ein finanziell­es Auskommen.

Der Beschuldig­te sei laut Untersuchu­ngen etwa seiner Zähne wahrschein­lich älter als 21 Jahre, sagte eine Gutachteri­n. Allerdings bestehe dennoch eine gewisse Unsicherhe­it.

Ab einem Alter von 21 muss nach deutschem Recht ein Angeklagte­r wie ein Erwachsene­r behandelt werden. Ist er zwischen 18 und 20 Jahren, entscheide­t das Gericht anhand von Kriterien wie etwa der sittlichen Reife des Angeklagte­n, ob nach Erwachsene­n- oder Jugenstraf­recht geurteilt wird. Wird ein Straftäter als Jugendlich­er verurteilt, drohen ihm als Höchststra­fe maximal zehn Jahre Haft. Für Erwachsene ist die Höchststra­fe lebenslang­e Haft.

Die Gutachteri­n berichtete zudem vom Zustand des Opfers kurz nach der Tat. Es soll zwölf Schnitt- und Stichverle­tzungen unter anderem am Kopf-, Brustund Bauchberei­ch erlitten haben. „Es bestand eine konkrete Lebensgefa­hr“, sagte die Gutachteri­n. Eine Notoperati­on sei erforderli­ch gewesen. (dpa)

Gutachten zweifelt an Alter des Angeklagte­n

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