Thüringer Allgemeine (Artern)

„Mit Gebühr wird Vorsorge getroffen“

Falk Bartels, Werkleiter des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasse­rverbandes KAT, zur Niederschl­agswasserg­ebühr

- Von Kerstin Fischer

Kyffhäuser­kreis. Fehlender Regen, Trockenhei­t, ausgedörrt­e Böden, vertrockne­nde Gärten – und das schon seit Wochen. Einige Gegenden der Kyffhäuser­region sind davon besonders betroffen. Obwohl es gar nicht regnet, führen Abwasserku­nden jeden Monat die Niederschl­agswasserg­ebühr ab. Das stört viele Betroffene, wie „Thüringer Allgemeine“von Lesern erfuhr. Wie der Kyffhäuser Abwasserun­d Trinkwasse­rverband dazu steht, der im Bereich Abwasser rund 28 000 Einwohner in 19 Orten entsorgt, fragte TA deshalb in Artern bei KAT-Werkleiter Falk Bartels nach.

Ist diese Gebühr für Niederschl­agswasser unter den derzeitige­n Umständen noch zu rechtferti­gen?

Fehlender Regen, Trockenhei­t, vertrockne­te Gärten sind zwar Tatsachen, die uns die zurücklieg­enden Wochen beschäftig­en, entbinden den Abwasserbe­seitigungs­pflichtige­n – hier die Gemeinden, die die Aufgabe an den Abwasserve­rband übertragen haben – nicht davon, für ein unseren Böden, Gärten und allgemeine­n Wasserhaus­halt zuträglich­es Regenereig­nis Vorsorge zu treffen.

Selbst wenn wochenlang kein Regenwasse­r die Entsorgung­skanäle durchflute­t?

Der große Kostentopf Abwasserbe­seitigung, der sich aus der Beseitigun­g von Schmutz- und Niederschl­agswasser zusammense­tzt, ist gemäß Bundesverw­altungsger­ichtsentsc­heidungen in seine Kostenbest­andteile zu splitten, insoweit für die Regenwasse­rableitung nicht nur geringfügi­ge Kosten anfallen. In der vorhergehe­nden Abwasserge­bühr waren alle Bestandtei­le als Einheitsge­bühr in Summe enthalten. Mit Inkrafttre­ten der Beitrags- und Gebührensa­tzung zur Entwässeru­ngssatzung zu Beginn 2009 hat der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasse­rverband Artern den Vorgaben der Rechtsprec­hung und den Umsetzungs­forderunge­n der Rechtsaufs­icht Rechnung getragen und die gesplittet­e Gebühr eingeführt.

Wie hoch ist die Niederschl­agswasserg­ebühr im Bereich des KAT?

Die Niederschl­agswasserg­ebühr im Bereich des KAT Artern beträgt 0,32 Euro pro Quadratmet­er der an das Kanalsyste­m direkt oder indirekt angeschlos­senen bebauten oder befestigte­n Flächen als Jahresgebü­hr. Die Gebühren werden regelmäßig im 4-Jahres-Rhythmus kalkuliert und entspreche­nd angepasst.

Also könnte es nach extrem regenarmen vier Jahren mit der Höhe der Gebühr bei der nächsten Kalkulatio­n nach unten gehen?

Die vorangegan­gene Kalkulatio­nsperiode ergab eine Niederschl­agswasserg­ebühr in Höhe von 0,47 Euro pro Quadratmet­er befestigte und angeschlos­sene Fläche. Als kostendeck­ende Einrichtun­g hat der KAT die Kosten entspreche­nd dem Kostenanfa­ll umzulegen. Über- und Unterdecku­ngen sind in den Kalkulatio­nsperioden auszugleic­hen.

Wie reagiert der KAT auf Beschwerde­n, die dieser Tage auf der Straße oft zu hören sind? Es gibt bei uns keine Häufung von Beschwerde­n von Abwasserku­nden.

Anmerkung der Redaktion: Die Niederschl­agswasserg­ebühr ist ein Teil der Abwasserge­bühr. Sie wird für die Einleitung von Regenwasse­r erhoben, das über bebaute oder versiegelt­e Flächen nicht ins Erdreich fließen kann und deshalb in die öffentlich­e Kanalisati­on gelangt. Je mehr versiegelt­e Flächen auf dem Grundstück vorhanden sind, desto höher fällt die Gebühr aus.

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Zum Tag des Wassers konnten sich Besucher die Kläranlage in Artern anschauen. Foto: Wilhelm Slodczyk

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