Rentner müssen ihr Gartenparadies abreißen
Jahrelanger Kampf um Bestandschutz endet für die Neuberts erfolglos
Greußen. Ihren Holzpavillon am Schwimmteich haben die Neuberts aus Greußen schon fein säuberlich zerlegt. „Am Freitag fangen wir an, unser Gartenhaus abzubauen“, haben sich Helga und Rainer Neubert vorgenommen. Dann schaffen sie es, bis Ende Juni auch noch den 40 Kubikmeter fassenden Teich zu verfüllen, den Zaun um ihr 2500 Quadratmeter großes Gartengrundstück abzureißen und die Hütte fürs Werkzeug wegzuräumen. All das muss das Rentnerehepaar bis 30. Juni erledigt haben. Wenn nicht, müssen sie ein Strafgeld in Höhe von 5700 Euro zahlen. Verhängt hat das die Bauaufsichtsbehörde, nachdem Neuberts sich über Jahre geweigert hatten, die Schmuckstücke ihrer Gartenoase in der Helbeniederung weit außerhalb der Stadt aufzugeben. Sogar vor das Landesverwaltungsgericht waren sie gezogen. Sie verloren den Prozess, blieben auf rund 7000 Euro Anwaltskosten sitzen. „Jetzt ist Schluss, wir räumen ab. Nur ein paar Bäume lassen wir stehen. Die stören hoffentlich niemanden mehr.“Die Wut ist bei Rainer Neubert der Resignation gewichen.
Seit 2011 läuft das Verfahren bei der Bauaufsicht gegen die Gartenbesitzer, weil sie alle Gebäude auf dem Grundstück illegal errichtet hatten. „Gegen besseres Wissen“, wie Heinz-Ulrich Thiele, der Sprecher der Kreisverwaltung, auf Nachfrage von „Thüringer Allgemeine“klarstellt. Tatsächlich hatten sie mit ihrem Antrag, ein Gartenhaus zu bauen, schon 2003 keinen Erfolg, wie in den Akten der Kreisbehörde vermerkt ist. Neuberts zogen ihren Antrag zurück – und begannen 2004 doch zu bauen – schwarz, wie jetzt auch das Gericht bestätigt hatte. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt, wo jede feste Bebauung verboten ist.
Aufgefallen wäre das vielleicht nie, so weit ab vom Schuss liegt Neuberts Gartenparadies, fast einen Kilometer von der Bebauungsgrenze Greußens entfernt. Ein Streit unter den Grundstücksnachbarn jedoch lockte die Bauaufsicht 2011 in die abgelegene Ecke. Der Inspekteur notierte alle Schwarzbauten der Neuberts. Die legten einen Bauantrag nach – ohne Erfolg. Es folgten Widersprüche, das Gerichtsverfahren, Petitionen beim Landtag. Zum Schluss richteten die Rentner ein Gnadengesuch an die Landrätin, das Gartenglück doch wenigstens zu dulden, so lange Neuberts leben. Gegen Gesetze könne sich aber auch die Kreischefin nicht stellen, erklärte Thiele. Menschlich sei der Fall der Neuberts traurig, rechtlich an der Konsequenz aber nicht zu rütteln.
Deswegen kontrolliert die Bauaufsicht auch gleich Anfang Juli, ob alles vorschriftsmäßig abgerissen ist.