Wie lange auf Ware warten?
Im Januar hatte ich ein neues Wohnmobil bestellt. Mir wurde gesagt, dass es bis Ostern geliefert würde. Leider ist es noch immer nicht da. Der Händler vertröstet mich. Kann ich den Vertrag kündigen? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Sie könnten den Vertrag kündigen, wenn sich der Händler mit der Lieferung in Verzug befindet. Ich vermute, dass dies nicht der Fall ist. Zunächst sollten sie im Vertrag noch einmal genau prüfen, wie dort die Lieferfrist genau bestimmt ist. Ich vermute, dass dort steht, dass die Lieferung vermutlich in der xx. Kalenderwoche stattfinden wird, oder dass dort steht: Lieferung: ca. xx Kalenderwoche. Damit würde es sich um eine unverbindliche Lieferfrist handeln, und der Händler kommt nicht automatisch in Verzug. Dann würde es einer Mahnung bedürfen. Ich gehe auch davon aus, dass bei sämtlichen Gesprächen von Ihnen kein konkretes Lieferdatum als Frist gesetzt wurde. Sie müssten die Lieferfrist auch nachweisbar setzen. Ich empfehle Ihnen deshalb, schriftlich und nachweisbar den Händler in Verzug zu setzen.
Sie könnten u.a. schreiben: „Ich fordere Sie deshalb auf, das Wohnmobil bis spätestens xx.x.2018 zu liefern. Sollte das Wohnmobil bis zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht geliefert worden sein, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.“
Die Frist sollte angemessen sein. Ich denke, dass drei Wochen ausreichen, da sie ja schon seit Anfang des Jahres warten. Sollte der Händler dann tatsächlich nicht geliefert haben, könnten Sie zwar schon vom Vertrag zurücktreten. Vielleicht setzen Sie aber nach Ablauf der Frist noch eine kurze zweite Frist, und drohen, den Rücktritt vom Vertrag an, und machen Händler gegenüber deutlich, dass sie es ernst meinen.