Thüringer Allgemeine (Artern)

Wie lange auf Ware warten?

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Im Januar hatte ich ein neues Wohnmobil bestellt. Mir wurde gesagt, dass es bis Ostern geliefert würde. Leider ist es noch immer nicht da. Der Händler vertröstet mich. Kann ich den Vertrag kündigen? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Sie könnten den Vertrag kündigen, wenn sich der Händler mit der Lieferung in Verzug befindet. Ich vermute, dass dies nicht der Fall ist. Zunächst sollten sie im Vertrag noch einmal genau prüfen, wie dort die Lieferfris­t genau bestimmt ist. Ich vermute, dass dort steht, dass die Lieferung vermutlich in der xx. Kalenderwo­che stattfinde­n wird, oder dass dort steht: Lieferung: ca. xx Kalenderwo­che. Damit würde es sich um eine unverbindl­iche Lieferfris­t handeln, und der Händler kommt nicht automatisc­h in Verzug. Dann würde es einer Mahnung bedürfen. Ich gehe auch davon aus, dass bei sämtlichen Gesprächen von Ihnen kein konkretes Lieferdatu­m als Frist gesetzt wurde. Sie müssten die Lieferfris­t auch nachweisba­r setzen. Ich empfehle Ihnen deshalb, schriftlic­h und nachweisba­r den Händler in Verzug zu setzen.

Sie könnten u.a. schreiben: „Ich fordere Sie deshalb auf, das Wohnmobil bis spätestens xx.x.2018 zu liefern. Sollte das Wohnmobil bis zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht geliefert worden sein, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.“

Die Frist sollte angemessen sein. Ich denke, dass drei Wochen ausreichen, da sie ja schon seit Anfang des Jahres warten. Sollte der Händler dann tatsächlic­h nicht geliefert haben, könnten Sie zwar schon vom Vertrag zurücktret­en. Vielleicht setzen Sie aber nach Ablauf der Frist noch eine kurze zweite Frist, und drohen, den Rücktritt vom Vertrag an, und machen Händler gegenüber deutlich, dass sie es ernst meinen.

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