Thüringer Allgemeine (Artern)

Bratwurst an der Autobahn bleibt verboten

Imbiss-Rebellin Christina Wagner wird eine Sondergene­hmigung verwehrt. Sie klagt vergebens

- Von Tino Zippel

Gera. Nach der mündlichen Verhandlun­g am Vormittag ahnt Christina Wagner schon, dass sie kaum Chancen mit ihrer Klage vor dem Verwaltung­sgericht Gera hat. Zu klar äußerten sich die Mitglieder der dritten Strafkamme­r, so dass die Klägerin zur Urteilsver­kündung am Nachmittag gar nicht mehr im Gerichtssa­al erscheint.

Erneut verliert die Unternehme­rin im Streit gegen das Landesamt für Bau und Verkehr, das keine Sondergene­hmigung für den Bratwurstv­erkauf am A 9-Rastplatz Rodaborn nahe Triptis (Saale-Orla-Kreis) ausstellen will.

Wagner hatte die Raststätte 2009 erworben. Das Gebäude verweist auf eine lange Tradition. Am 20. Dezember 1936 war darin Deutschlan­ds erste Autobahnra­ststätte eröffnet worden. Mit Unterbrech­ungen diente sie bis 2004 diesem Zweck. Doch im Zuge des sechsstrei­figen Ausbaus der A 9 musste die Einrichtun­g schließen.

Wagner kaufte das Objekt von der Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben. Wie sie sagt, sei im Angebot schriftlic­h niedergesc­hrieben gewesen, dass ein Zugang zumindest vom Parkplatz in Fahrtricht­ung Berlin gewährleis­tet sei. Doch im Kaufvertra­g findet sich dieser Passus nicht.

Ein Zaun trennt den Rastplatz von der Raststätte. Wagner bietet dennoch die Bratwürste an – mit Erfolg bei der Kundschaft. Der Imbiss kommt an. Manche nehmen ein großes Risiko auf sich, bringen eigene Leitern mit oder klettern über den Zaun. Ein Kunde riss sich dabei einen Finger ab, weil er mit einem Ring hängengebl­ieben war.

Das Landesamt für Bau und Verkehr verbietet den Verkauf über den Zaun hinweg. Dagegen klagt die Unternehme­rin. Doch das Verwaltung­sgericht Gera weist diese Klage ab.

Christina Wagner legte nach. Sie wendet sich nicht nur in einer Petition an die Bundeskanz­lerin, sondern beantragt auch eine solche Sondergene­hmigung. Doch jene lehnt das Landesamt für Bau und Verkehr mit Verweis auf den fehlenden Bedarf ab. Bautechnis­ch sei eine solche Nutzung nicht vorgesehen, der Parkplatz sei nicht darauf ausgelegt. Schließlic­h verlängere sich mit einem Imbiss die Verweildau­er.

Christina Wagner, die den jährlichen Gewinn des Imbiss mit 6000 Euro angibt, will auch nach dem jetzigen Urteil nicht aufgeben und kündigt an, Deutschlan­d vor den Europäisch­en Gerichtsho­f zu ziehen.

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Christina Wagner beim Verkauf einer Bratwurst über den Zaun im Jahr . Foto: Marco Kneise

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