Bratwurst an der Autobahn bleibt verboten
Imbiss-Rebellin Christina Wagner wird eine Sondergenehmigung verwehrt. Sie klagt vergebens
Gera. Nach der mündlichen Verhandlung am Vormittag ahnt Christina Wagner schon, dass sie kaum Chancen mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gera hat. Zu klar äußerten sich die Mitglieder der dritten Strafkammer, so dass die Klägerin zur Urteilsverkündung am Nachmittag gar nicht mehr im Gerichtssaal erscheint.
Erneut verliert die Unternehmerin im Streit gegen das Landesamt für Bau und Verkehr, das keine Sondergenehmigung für den Bratwurstverkauf am A 9-Rastplatz Rodaborn nahe Triptis (Saale-Orla-Kreis) ausstellen will.
Wagner hatte die Raststätte 2009 erworben. Das Gebäude verweist auf eine lange Tradition. Am 20. Dezember 1936 war darin Deutschlands erste Autobahnraststätte eröffnet worden. Mit Unterbrechungen diente sie bis 2004 diesem Zweck. Doch im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 9 musste die Einrichtung schließen.
Wagner kaufte das Objekt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Wie sie sagt, sei im Angebot schriftlich niedergeschrieben gewesen, dass ein Zugang zumindest vom Parkplatz in Fahrtrichtung Berlin gewährleistet sei. Doch im Kaufvertrag findet sich dieser Passus nicht.
Ein Zaun trennt den Rastplatz von der Raststätte. Wagner bietet dennoch die Bratwürste an – mit Erfolg bei der Kundschaft. Der Imbiss kommt an. Manche nehmen ein großes Risiko auf sich, bringen eigene Leitern mit oder klettern über den Zaun. Ein Kunde riss sich dabei einen Finger ab, weil er mit einem Ring hängengeblieben war.
Das Landesamt für Bau und Verkehr verbietet den Verkauf über den Zaun hinweg. Dagegen klagt die Unternehmerin. Doch das Verwaltungsgericht Gera weist diese Klage ab.
Christina Wagner legte nach. Sie wendet sich nicht nur in einer Petition an die Bundeskanzlerin, sondern beantragt auch eine solche Sondergenehmigung. Doch jene lehnt das Landesamt für Bau und Verkehr mit Verweis auf den fehlenden Bedarf ab. Bautechnisch sei eine solche Nutzung nicht vorgesehen, der Parkplatz sei nicht darauf ausgelegt. Schließlich verlängere sich mit einem Imbiss die Verweildauer.
Christina Wagner, die den jährlichen Gewinn des Imbiss mit 6000 Euro angibt, will auch nach dem jetzigen Urteil nicht aufgeben und kündigt an, Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.