Wenn die Reise teurer wird ...
In vier Wochen will ich in den Urlaub fahren. Ich hatte im Dezember eine Pauschalreise gebucht. Nun habe ich eine Preiserhöhung durch den Veranstalter erhalten. Insgesamt soll ich 4 % mehr bezahlen. Ist das zulässig? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Pauschalreiseanbieter können Preise erhöhen, wenn sie sich im Pauschalreisevertrag die Möglichkeit vorbehalten haben. Zudem dürfen Sie sich nur für bestimmte Bereiche, etwa Erhöhung der Beförderungskosten, eine Preiserhöhung vorbehalten. Weiter muss in den Geschäftsbedingungen stehen, wie der neue Preis ermittelt wird. Möchte der Reiseveranstalter seine Preise erhöhen, muss er bestimmte Fristen beachten. Bei Pauschalreiseverträgen, die bis Ende Juni 2018 geschlossen wurden, muss zunächst eine Vier-Monatsfrist eingehalten werden. Also: der Preis kann nur erhöht werden, wenn zwischen Buchung und Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen. Weiter darf der Preis ab 20 Tage vor Reisebeginn nicht erhöht werden. Dann gilt, dass der Preis bei Verträgen, die bis Ende Juni geschlossen wurden, nur um bis zu 5% angehoben werden darf, ohne dass der Kunde den Vertrag zurücktreten darf. All das wäre in Ihrem Fall eingehalten. Sie müssten also prüfen, ob sich in den Geschäftsbedingungen eine Preiserhöhungsklausel findet, die den Vorgaben entspricht, und die Preiserhöhungsmitteilung dies umsetzt. Wenn das so ist, müssten Sie die Preiserhöhung hinnehmen.
Achtung: Es gibt wesentliche Änderungen für Pauschalreiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen werden: Die VierMonatsfrist fällt weg. Der Anbieter muss nur noch die 20-Tages-Frist einhalten. Weiter kann er Erhöhungen bis zu 8 Prozentverlangen.