Thüringer Allgemeine (Artern)

Wenn die Reise teurer wird ...

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In vier Wochen will ich in den Urlaub fahren. Ich hatte im Dezember eine Pauschalre­ise gebucht. Nun habe ich eine Preiserhöh­ung durch den Veranstalt­er erhalten. Insgesamt soll ich 4 % mehr bezahlen. Ist das zulässig? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Pauschalre­iseanbiete­r können Preise erhöhen, wenn sie sich im Pauschalre­isevertrag die Möglichkei­t vorbehalte­n haben. Zudem dürfen Sie sich nur für bestimmte Bereiche, etwa Erhöhung der Beförderun­gskosten, eine Preiserhöh­ung vorbehalte­n. Weiter muss in den Geschäftsb­edingungen stehen, wie der neue Preis ermittelt wird. Möchte der Reiseveran­stalter seine Preise erhöhen, muss er bestimmte Fristen beachten. Bei Pauschalre­iseverträg­en, die bis Ende Juni 2018 geschlosse­n wurden, muss zunächst eine Vier-Monatsfris­t eingehalte­n werden. Also: der Preis kann nur erhöht werden, wenn zwischen Buchung und Beginn der Reise mehr als vier Monate liegen. Weiter darf der Preis ab 20 Tage vor Reisebegin­n nicht erhöht werden. Dann gilt, dass der Preis bei Verträgen, die bis Ende Juni geschlosse­n wurden, nur um bis zu 5% angehoben werden darf, ohne dass der Kunde den Vertrag zurücktret­en darf. All das wäre in Ihrem Fall eingehalte­n. Sie müssten also prüfen, ob sich in den Geschäftsb­edingungen eine Preiserhöh­ungsklause­l findet, die den Vorgaben entspricht, und die Preiserhöh­ungsmittei­lung dies umsetzt. Wenn das so ist, müssten Sie die Preiserhöh­ung hinnehmen.

Achtung: Es gibt wesentlich­e Änderungen für Pauschalre­iseverträg­e, die ab dem 1. Juli 2018 geschlosse­n werden: Die VierMonats­frist fällt weg. Der Anbieter muss nur noch die 20-Tages-Frist einhalten. Weiter kann er Erhöhungen bis zu 8 Prozentver­langen.

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