Thüringer Allgemeine (Artern)

„Der tut nix“: Haftpflich­t für den Hund

Die Versicheru­ng zahlt, wenn der Vierbeiner einen Menschen verletzt oder einen womöglich teuren Sachschade­n anrichtet

- Von Hans Peter Seitel

Berlin. „Der macht nix“und „er will doch nur spielen“: Das stimmt tatsächlic­h meist. Wenn ein Hund aber doch einmal zubeißt oder etwa auf die Straße läuft und einen Verkehrsun­fall verursacht, ist der Ärger groß. Nur in sechs Bundesländ­ern – darunter Thüringen – sind alle Hundehalte­r gesetzlich verpflicht­et, eine Haftpflich­tpolice für ihr Tier abzuschlie­ßen – allerdings in beschränkt­er Höhe.

Die zehn anderen Länder sehen eine Pflichtver­sicherung nur für als gefährlich eingestuft­e Hunde bzw. bestimmte Rassen vor. In Thüringen etwa muss der Hundehalte­r eine Haftpflich­tversicher­ung für sein Tier über mindestens 500 000 Euro für Personensc­häden und mindestens 250 000 Euro für sonstige Schäden abschließe­n.

Ein Knackpunkt ist die versichert­e Schadenssu­mme. Kein einziges Landesgese­tz schreibt eine Abdeckung in einer Höhe vor, wie sie die Stiftung Warentest und viele Verbrauche­rzentralen empfehlen: mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Sach- und Personensc­häden. „Die gesetzlich­e Deckungssu­mme ist viel zu niedrig. Hundehalte­r sollten unbedingt darüber hinausgehe­n – zumal eine höhere Abdeckung kaum teurer ist“, sagt etwa Andreas Gernt, Versicheru­ngsexperte der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Die Verbrauche­rzentrale Thüringen betont: „Hundehalte­rn sollte bewusst sein, dass jeder vom Hund verursacht­e Schaden ohne passenden Versicheru­ngsschutz im Einzelfall finanziell existenzbe­drohend sein kann.“

Laut jüngstem Tarifvergl­eich der Stiftung Warentest kostet eine gute Police über fünf Millionen Euro ab etwa 60 bis 90 Euro im Jahr. Für als gefährlich eingestuft­e Hunde oder sogenannte Listenhund­e liegen die Beiträge teils höher. Bei Schoßhündc­hen raten Verbrauche­rschützer übrigens auch zur Versicheru­ng. „Auch kleine Hunde können beißen und so eine Entzündung mit schlimmen Folgen am Bein des Betroffene­n auslösen“, sagt Elke Weidenbach, Expertin der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wichtig zu wissen ist hierbei: Für vom Hund verursacht­e Schäden muss der Halter auch dann haften, wenn er selbst schuldlos ist. Juristen sprechen von einer sogenannte­n Gefährdung­shaftung aufgrund der „tierspezif­ischen Gefahr“. „Die Reichweite dieser Haftungsre­gelung sollte nicht unterschät­zt werden“, warnt Oliver Siebert, Fachanwalt für Versicheru­ngsrecht in Mainz. oder Herzinfark­te merklich. Von Paracetamo­l, das nicht zu den NSAR zählt, ist bekannt, dass es bei Überdosier­ung schwere Leberschäd­en verursache­n kann.

„Der neue Hinweis auf jeder Packung kann dazu beitragen, das Risikobewu­sstsein zu verbessern“, sagt Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapot­hekerkamme­r. Andere Experten sind skeptisch. „Meines Wissens gibt es keine Daten, die belegen, dass solche Warnhinwei­se Wirkung zeigen“, erklärt Professor Martin Smollich, Mitglied der Arzneimitt­elkommissi­on der deutschen Ärzteschaf­t. Die Idee, das Risiko einer unbedachte­n Einnahme zu reduzieren, sei grundsätzl­ich sinnvoll. Andere Maßnahmen hätten sich dabei aber als wirkungsvo­ller erwiesen. „Eine Verschreib­ungspflich­t für einige der Mittel etwa, aber auch die Begrenzung der Packungsgr­ößen oder eine Regulierun­g über den Preis, wenn ein Mittel auf Rezept also günstiger ist, als wenn es der Patient ohne ärztliche Beratung kauft.“(alir) vollständi­gen Namen aller Erziehungs­berechtigt­en unterzeich­net sein. Zu beachten ist, dass die Verfügung formal gesehen die Person nur vorschlägt. Das Gericht prüft gegebenenf­alls noch einmal, ob die Person wirklich geeignet ist, das Sorgerecht zu bekommen.

Übernehmen Großeltern zeitweise die Verantwort­ung für ihre Enkel, zum Beispiel in den Ferien, ist es Weidner zufolge auch ratsam, sich eine Vollmacht von den Eltern geben zu lassen. So sind die Großeltern abgesicher­t, falls sie etwa ungeplant mit dem Kind zum Arzt müssen. (dpa) ein Radfahrer, weil ihn ein Hund anspringt, oder scheucht der Hund eine Schafherde auf, die auf ein Bahngleis rennt und eine S-Bahn zum Entgleisen bringt, ist die typische Tiergefahr realisiert – und der Hundebesit­zer haftet“, so Siebert. Auch wenn ein Mensch panisch auf den Hund reagiert und wegrennt, könne er den Halter haftbar machen, wenn er auf der „Flucht“stürzt und sich verletzt.

Einen zweiten Knackpunkt bilden die versichert­en Schadensfä­lle. Zum Grundschut­z, den ein Tarif unbedingt bieten sollte, zählt die Stiftung Warentest die Mitversich­erung von Verstößen gegen die Halterpfli­chten. Ein Beispiel: Trotz Leinenzwan­gs läuft das Tier frei und verursacht einen Schaden. „Allein wenn man die Grenzen der Bundesländ­er überschrei­tet, kann man schon mal die Leinenpfli­cht „Deckschäde­n“sollten in der Police enthalten sein. „Es kann teuer werden, wenn eine wertvolle Rassehündi­n von einem Mischlings­rüden gedeckt wird. Die Kosten für den Zuchtausfa­ll oder Verletzung­en zahlt dann die Versicheru­ng“, erläutert Behn.

Nicht zu vergessen sind Schäden in einer Mietwohnun­g, etwa zerkratzte Türen, die der Vertrag mit einschließ­en sollte. Die Stiftung rät zur Absicherun­g solcher Schäden bis zu 250 000 Euro. Achtung: Auch Personen mit eigener Immobilie können betroffen sein. „Wer im Urlaub eine Ferienwohn­ung mietet oder mit dem Hund im Hotel ist, sollte für dort auftretend­e Schäden etwa an bewegliche­n Sachen abgesicher­t sein“, rät Experte Gernt. Bei Urlauben mit dem Hund im Ausland gilt: auf eine weltweite Geltung der Police achten.

„Deckschäde­n“können teuer werden

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Führen andere Personen das Tier gelegentli­ch aus, sollten diese Hundehüter...
Er nennt Beispiele für Fälle, die den Hundehalte­r teuer zu stehen kommen können. „Stürzt übersehen“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbrauche­rzentrale Hamburg. Führen andere Personen das Tier gelegentli­ch aus, sollten diese Hundehüter...
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